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So regeln Sie Ihren Nachlass mit der Sparkasse Koblenz

Sorgen Sie mit vorausschauender Planung für eine Zukunft mit Gewissheit.

Wer sich frühzeitig um den eigenen Nachlass kümmert, erspart seinen Angehörigen Ungewissheit, Streit und unter Umständen hohe Erbschaftssteuern. Dennoch haben Umfragen zufolge nur 20 Prozent der Deutschen ein aktuelles, gültiges Testament. Auch die Vorsorge nehmen viele nicht selbst in die Hand: Die Bundesnotarkammer verwahrt aktuell 5,7 Millionen Vorsorgeverfügungen, was rund sieben Prozent der Gesamtbevölkerung entspricht. Wir zeigen Ihnen, wie unkompliziert Sie Ihren Nachlass regeln können und welche Vorteile darin bestehen.

Erbe ohne Testament: Gesetzliche Erbfolge und Erbschaftssteuer

Verstirbt ein Mensch ohne Testament oder Erbvertrag, wird sein Vermögen nach der gesetzlichen Erbfolge verteilt. Gibt es einen Ehepartner und Kinder, erben diese alles. Die Quote richtet sich dabei nach Anzahl der Kinder sowie dem Güterstand der Ehepartner. Andere Verwandte wie Eltern und Enkel erben nur dann, wenn keine näheren Verwandten vorhanden sind. Nicht verheiratete Lebensgefährten erben nach der gesetzlichen Erbfolge nichts. Umfasst das Vermögen des Erblassers neben Geld auch Immobilien oder Wertgegenstände, müssen sich die Erben über deren Verteilung einig werden, was oft zu Erbstreitigkeiten führt, da sie eine sog. Erbengemeinschaft bilden.

Sowohl beim gesetzlichen als auch testamentarischen Erbe fällt für die Erben Erbschaftssteuer an, wenn die jeweiligen persönlichen Freibeträge überschritten werden. Je nach Verwandtschaftsverhältnis fallen diese unterschiedlich hoch aus. Einige Beispiele:

Ehepartner/in 500.000 €
Kinder 400.000 €
Enkel, deren Eltern verstorben sind 400.000 €
Enkel, deren Eltern noch leben 200.000 €
Eltern und Großeltern (im Erbfall) 100.000 €
Geschwister, Nichten/Neffen, Schwiegerkinder 20.000 €
Sonstige Personen 20.000 €

(Stand: Oktober 2023)

Werden die Freibeträge überschritten, wird das Erbe mit sieben bis 50 Prozent besteuert. Die Höhe der Erbschaftssteuer ist abhängig vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser und Erben, der Steuerklasse des Erben und der Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs (§§ 15 ff ErbStG).

Nachlass regeln mit der Sparkasse Koblenz

Das Testament: Fundament der Nachlassregelung

In einem Testament können Sie festlegen, wer nach Ihrem Tod welchen Anteil Ihres Vermögens erben soll und so das Konfliktpotenzial nach Ihrem Tod reduzieren. Statt eines Einzeltestaments besteht zudem die Option eines gemeinsamen Testaments mit Ihrem Ehepartner oder eines notariellen Erbvertrages mit einer anderen Person, z.B. eines Kindes.

Ein Testament kann entweder eigenhändig oder von einem Notar aufgesetzt werden. Die Gebühren für ein notarielles Testament berechnen sich nach dem Vermögenswert und ergeben sich aus dem NotarkostenGesetz.

Damit ein eigenhändiges Testament auch wirklich rechtsgültig ist, muss es handschriftlich verfasst, unterschrieben und datiert sein. Ein handschriftliches Testament wird gewöhnlich zu Hause oder in einem Bankschließfach aufbewahrt, kann jedoch auch beim Amtsgericht hinterlegt werden. Wenn Sie Ihr Testament zu Hause aufbewahren, müssen Sie sichergehen können, dass es nach Ihrem Tod gefunden und beim Nachlassgericht abgegeben wird. Für die Hinterlegung eines Testaments beim Amtsgericht fallen Gebühren an.

Nicht selten kommt es jedoch vor, dass ein Testament aufgrund von Formfehlern für ungültig erklärt wird. So achten viele nicht darauf, dass ein Testament vollständig eigenhändig geschrieben werden muss. Wird es dagegen am Computer geschrieben und ausgedruckt, ist es ungültig, auch wenn es am Ende per Hand signiert wird. Hat ein Testament mehrere Seiten, sollte jedes neue Blatt einzeln nummeriert, mit dem aktuellen Datum versehen und mit dem vollen Namen unterschrieben werden. Ist ein Testament ungültig, wird auf die gesetzliche Erbfolge zurückgegriffen.

Auch ein gültiges Testament, egal welcher Art, sollte regelmäßig überprüft werden, denn Eheschließungen, Scheidungen, Geburten oder Todesfälle können Änderungen erforderlich machen. Bedenken Sie zudem, dass nahen Angehörigen wie Kindern oder Ehepartnern ein Pflichtteil zusteht. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte der jeweiligen gesetzlichen Erbquote.


Sie benötigen Unterstützung bei der Nachlassregelung?

Sie haben Fragen rund um die Regelung Ihres Nachlasses? Sprechen Sie gerne Ihre/n Sparkassenberater/in an und vereinbaren Sie noch heute einen Termin. Profitieren Sie vom Experten-Netzwerk der Sparkasse Koblenz.

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Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung: Unterschiede und Vorteile

Ein Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter verwaltet Ihren Nachlass, ermittelt und informiert Ihre Erben und verteilt das Erbe. Der Testamentsvollstrecker wird von Ihnen als Erblasser bestimmt und handelt nach Ihren Vorgaben. Bis zur Erbauseinandersetzung kümmert sich der Testamentsvollstrecker um das Begleichen von Schulden und Eintreiben von Forderungen, die Versorgung von Haustieren, die Inventarisierung des Nachlasses, die Erbschaftssteuererklärung und letztlich die Verteilung des Nachlasses nach Ihren Wünschen.

Die Vergütung eines Testamentsvollstreckers richtet sich nach dem Vermögenswert. Neben einer sog. Grundvergütung können Zuschläge für besonders arbeitsaufwendige Aufgaben wie die Abwicklung von Auslandsvermögen oder Beteiligungen hinzukommen. Auf Wunsch können Sie mit unseren Beratern im Generationenmanagement Ihren Nachlass planen und – falls von Ihnen gewünscht – die Sparkasse Koblenz als Testamentsvollstreckerin einsetzen. Bei Änderungen oder Fragen erhalten Sie so Unterstützung aus einer Hand.

Vollmachten und Verfügungen für jeden Lebensabschnitt

Mit Vollmachten und sog. Vorsorgeverfügungen können Sie festlegen, wer Sie gesetzlich vertreten und Ihre Angelegenheiten regeln soll, falls Sie dazu selbst nicht mehr in der Lage sein sollten. Auch Ihre Wünsche für medizinische Behandlungen lassen sich so verbindlich festhalten. Eine Vollmacht ermächtigt eine Person, stellvertretend für Sie zu handeln und Entscheidungen zu treffen. Eine Verfügung ist die Verschriftlichung Ihres Willens für den Fall, dass Sie ihn nicht selbst ausdrücken können.

Unfälle und unvorhergesehene Krankheiten können Menschen jeden Alters zumindest zeitweise aus dem Leben reißen. Damit Ihre Angehörigen in einer solchen Zeit Ihre Wünsche kennen und sich um Sie kümmern können, sollten Sie über eine Vorsorgevollmacht, eine Patientenverfügung und eine Bankvollmacht verfügen. Die Vorsorgevollmacht benennt eine Person Ihres Vertrauens, die Sie rechtlich vertritt, wenn Sie dies nicht mehr selbst können, und gegebenenfalls auch über Ihre medizinische Versorgung entscheidet. In der Patientenverfügung halten Sie detailliert fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie in bestimmten Krankheitssituationen wünschen oder ablehnen. Eine Bankvollmacht ermöglicht einer anderen Person den Zugriff auf Ihr Konto, um beispielsweise Daueraufträge zu beenden.

Vollmachten und Verfügungen - Nachlassregelung Sparkasse Koblenz

Vollmachten und Verfügungen müssen schriftlich verfasst, datiert sowie eigenhändig unterschrieben sein. Sie können Vollmachten und Verfügungen selbst formulieren, empfehlenswert ist dies jedoch nicht, da diese im Falle eines Falles u.U. keine Anerkennung finden. Das wäre Sparen am falschen Ende.

Mit Schenkungen die Steuerlast senken

Statt Ihr Vermögen auf einen Schlag am Ende Ihres Lebens an Ihre Angehörigen weiterzugeben, können Sie es schon zu Lebzeiten sukzessive übertragen. Bei Schenkungen gibt es dieselben Freibeträge wie bei Erbschaften – diese können nach heutiger Rechtslage alle zehn Jahre erneut in Anspruch genommen werden. Mit einer langfristigen Planung können Sie Ihr Vermögen somit schrittweise und steuerfrei an die nächste Generation weitergeben. Eine Rückforderung ist allerdings nur in Ausnahmefällen möglich und auch bei verschenktem Vermögen sollten die Ansprüche pflichtteilsberechtigter naher Angehöriger beachtet werden. Gerne berät Sie unser Team im Generationenmanagement dazu.

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Veröffentlicht am 21. Dezember 2023

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