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Die Familienstiftung als Unternehmensnachfolge

Mit einer Familienstiftung kann der Fortbestand eines Unternehmens gesichert werden, wenn kein Familienmitglied als Nachfolger infrage kommt.

Obwohl sich viele Unternehmer die Übernahme ihres Unternehmens durch eines ihrer Kinder oder andere nahe Angehörige wünschen, ist die Nachfolgefrage in zahlreichen kleinen sowie mittelständischen Unternehmen ungeklärt. Nicht immer sind potenzielle Nachfolger willens oder geeignet, die Unternehmensführung zu übernehmen. Mit einer Familienstiftung erhalten Unternehmer in solchen Situationen die Möglichkeit, ihr Unternehmen vor Erbstreitigkeiten und einer Zerschlagung zu schützen und ihre Familie gleichzeitig über ihren Tod hinaus vom eigenen Lebenswerk profitieren zu lassen.

Wie funktioniert eine Familienstiftung und welche Vorteile hat sie?

Stiftungen werden gemeinhin mit Gemeinnützigkeit assoziiert und in der Tat dienen die meisten Stiftungen dem Allgemeinwohl. Es gibt jedoch auch privatnützige Stiftungen, die keine Gemeinwohlorientierung erfordern und zu denen auch die Familienstiftungen gehören. Der Zweck einer Familienstiftung besteht darin, das ihr anvertraute Vermögen zu erhalten und dauerhaft das Wohl einzelner oder mehrerer Familienmitglieder sicherzustellen. Dafür wird zu Lebzeiten oder im Todesfall das Privat- und/oder Betriebsvermögen ganz oder teilweise rechtlich verselbstständigt und die Begünstigten erhalten Zuwendungen aus dem Stiftungsvermögen. Bei dem Stiftungsvermögen kann es sich etwa um Immobilien, Unternehmensanteile oder Wertpapiere handeln. Die Zuwendungen können unter anderem aus Miet- und Kapitalerträgen, Unternehmensgewinnen sowie Wohnrechten in stiftungseigenen Immobilien bestehen. Die Begünstigten können so vom gestifteten Vermögen profitieren, ohne selbst die Kontrolle über das Unternehmen übernehmen zu können.

Da Sie nach dem Einbringen von bestimmten Vermögenswerten in eine Familienstiftung nicht mehr persönlicher Eigentümer sind, wird beispielsweise das Unternehmen bei Ihrem Tod kein Teil der Erbauseinandersetzung und somit vor einer Zersplitterung geschützt. Anders als Kapitalgesellschaften oder Vereine hat eine Stiftung weder Gesellschafter noch Aktionäre oder Mitglieder. Stattdessen verfügt sie über eine Satzung, welche den Stiftungszweck und die Verwaltungsorgane definiert. Dabei handelt es sich regelmäßig um einen Vorstand und ein Aufsichtsgremium (Beirat), welche der Stifter nach seinen Vorstellungen besetzen kann.


 

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Familienstiftung: alle Vorteile für Stifter auf einen Blick

  • Vermeidung von Erbstreitigkeiten und Liquiditätsabflüssen
  • Der Stifter bestimmt den Stiftungszweck und den Vorstand
  • Die Satzung kann weitestgehend individuell gestaltet werden
  • Das Unternehmen und sein Vermögen werden in seiner Gesamtheit erhalten
  • Langfristige Absicherung der Familie
Familienstiftung als Unternehmensnachfolge gründen mit der Sparkasse Koblenz

Welche Herausforderungen sollten bei einer Familienstiftung beachtet werden?

Obwohl die Gründung einer Familienstiftung per se nichts kostet, muss sie laut § 80 BGB mit einem Vermögen ausgestattet werden, welches die dauerhafte und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks sichert. Sie dient nach Stiftungsgeschäft ausschließlich oder überwiegend dem Wohle der Mitglieder einer oder mehrerer bestimmter Familien. Kosten entstehen zudem durch die Beratung bei der Stiftungsgründung, die Verwaltung der Stiftung sowie Steuerabgaben. Hierzu gehört zunächst die Erbschafts- oder Schenkungssteuer, der die anfängliche Vermögensausstattung der Stiftung unterliegt. Diese wird steuerlich als Schenkung (bei Lebzeiten) oder Erbe (bei Todesfall) zugunsten des im Stiftungszweck entferntesten Begünstigten behandelt und hiernach richten sich der Freibetrag und die Steuerklasse. Dieses Steuerklassenprivileg gilt bei Zustiftungen (Vermögenszuwendung zugunsten der Stiftung nach Gründung) nicht mehr, weshalb auf eine umfassende Beratung im Vorfeld nicht verzichtet werden sollte. Außerdem müssen die Begünstigten der Stiftung auf die Zuwendungen Einkommenssteuer zahlen und alle 30 Jahre wird von der Stiftung eine Erbersatzsteuer erhoben. Sie ist ein Ersatz für die Erbschafts- oder Schenkungssteuer, die gewöhnlich bei jeder Übergabe des Unternehmens an die nächste Generation erhoben werden würde. Anders als gemeinnützige Stiftungen profitieren Familienstiftungen nicht von der Steuerbegünstigung des § 51 AO, weshalb auch die Körperschaftssteuer und gegebenenfalls die Gewerbesteuer abgeführt werden müssen.

Die Rechtsform der Stiftung kommt darüber hinaus mit einer gewissen Inflexibilität daher. Eine Änderung des Stiftungszwecks, das Abtrennen unrentabler Unternehmensteile und eine vollständige Liquidation sind nicht ohne Weiteres möglich. Zudem erfolgt eine Kontrolle der Stiftung nicht nur durch interne Aufsichtsgremien, sondern auch durch die Stiftungsaufsichtsbehörden der Bundesländer.

Stiftung zu Lebzeiten oder im Todesfall?

Eine Familienstiftung kann sowohl zu Lebzeiten als auch nach dem Tod des Stifters gegründet werden. Bei einer Stiftung von Todes wegen verfügt der Stifter in einem Testament oder Erbvertrag, dass sein Nachlass ganz oder teilweise in die Stiftung eingebracht werden soll und benennt den Vorstand der Stiftung. Diese Variante ermöglicht eine konventionelle Unternehmensführung bis zum Tod und eine anschließende Absicherung der Hinterbliebenen.

Bei der Gründung der Stiftung zu Lebzeiten hingegen hat der Stifter mehr Kontrolle über die Stiftung, da er ihre Geschicke als Vorstandsmitglied beeinflussen kann. Gleichzeitig erlaubt die Rechtsform der Stiftung einen schrittweisen Rückzug aus der Verantwortung, die mit der alleinigen Leitung eines Unternehmens einhergeht.

Eine Familienstiftung kann zudem aufgelöst oder geändert werden, falls sich beispielsweise eine zum Stiftungszeitpunkt minderjährige Person im späteren Verlauf als geeignete Nachfolgerin herausstellt. Diese Möglichkeit muss allerdings in der Stiftungssatzung vorgesehen sein und von der zuständigen Stiftungsaufsichtsbehörde genehmigt werden. Zudem sollte man die sich ergebenden steuerlichen Konsequenzen keinesfalls ausser acht lassen, denn es fallen sowohl Ertragsteuern als auch Erbschaftsteuern an.

Wie wird eine Familienstiftung gegründet?

Die Gründung einer Stiftung geht mit einem großen organisatorischen Aufwand einher und sollte nicht ohne qualifizierte fachliche Unterstützung unternommen werden. Die erste Phase besteht im Entwurf eines Stiftungskonzepts und der Satzung. Der Stifter legt hierbei fest, welche Vermögenswerte in die Stiftung eingebracht werden, über welche Organe die Stiftung neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Vorstand verfügen soll und wer die Begünstigten der Stiftung sind.

Im nächsten Schritt werden die Stiftungsorgane besetzt. Der Stifter kann sowohl sich selbst als auch Begünstigte und Dritte im Vorstand oder dem Aufsichtsgremium einsetzen. Anschließend wird das Privat- oder Betriebsvermögen in die Stiftung eingebracht. Die Stiftung ist gesetzlich verpflichtet, dieses und jedes nachträglich eingebrachte Vermögen (für das es keinerlei Privilegierung gibt) zu erhalten.

Zuletzt wird ein Antrag zur Stiftungsgründung an die zuständige Stiftungsaufsichtsbehörde geschickt. Dieser Vorgang wird als Versenden des Stiftungsgeschäfts bezeichnet. Mit der Anerkennung durch die Stiftungsaufsichtsbehörde wird die Stiftung rechtsfähig und das Vermögen des Stifters unwiderruflich übertragen.

Lassen Sie sich beraten

Familienstiftungen erhalten das Lebenswerk von Unternehmern langfristig und zuverlässig, sind jedoch komplexe Angelegenheiten. Insbesondere der Pflichtteilsanspruch gesetzlicher Erben und steuerliche Aspekte erfordern spezielle Expertise. Darum sollten Sie sich als interessierter Unternehmer eingehend zu den rechtlichen und finanziellen Dimensionen dieser Entscheidung beraten lassen. Die zertifizierten Stiftungsberater der Sparkasse Koblenz unterstützen Sie unter Einbindung ihres Netzwerks bei der Nachlassplanung und zeigen Ihnen die beste Option für Ihre Bedürfnisse auf. Dies beginnt zuallererst mit der Prüfung der Zweckmäßigkeit einer Familienstiftung und dem Vergleich mit alternativen Nachfolgegestaltungen, wie beispielsweise einer Familiengesellschaft oder der Anordnung einer Dauertestamentsvollstreckung.

Familienstiftung gründen mit dem Generationenmanagement der Sparkasse Koblenz

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Veröffentlicht am 3. Januar 2024

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