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So vermeiden Sie Ärger beim Testament

Leider sind Streitigkeiten ums Erbe trauriger Alltag.

Ärger beim Testament – das können sich viele Menschen zu Lebzeiten nicht vorstellen, ist in der Praxis leider traurige Realität. Vermeiden lässt sich ein Streit ums Erbe, wenn der potenzielle Erblasser ein rechtssicheres Testament verfasst hat, das im Todesfall auch zweifelsfrei gefunden wird. Denn die gesetzliche Erbfolge ist nicht immer das, was wirklich gewünscht ist.

Nur zwei von fünf Deutschen machen ein Testament. Und auch von diesen verfasst die Hälfte dieses Dokument erst nach dem 60. Geburtstag. Gerade wenn man aber Ärger beim Testament vermeiden möchte, lohnt es sich, frühzeitig festzusetzen, wer nach dem Tode was erhalten soll. Allerdings: Die gesetzliche Erbfolge lässt sich auch mit einem Testament nicht ausschließen. Nahe Angehörige wie eigene Kinder haben zumindest auf den Pflichtteil immer Anspruch.

Nicht selten kommt es aber vor, dass ein Testament aufgrund von Formfehlern für ungültig erklärt wird. So achten viele nicht darauf, dass ein Testament vollständig eigenhändig geschrieben und unterzeichnet werden muss – wenn man diese Aufgabe nicht einem Notar überträgt. Wird es dagegen in den Computer oder auf einer Schreibmaschine getippt, ist es ungültig, auch wenn es am Ende per Hand signiert wird. Hat ein Testament mehrere Seiten, muss jedes neue Blatt einzeln nummeriert, mit dem aktuellen Datum versehen und mit dem vollen Namen unterschrieben werden.

Ärger beim Testament vermeiden: Das Testament regelmäßig überprüfen

Wichtig bei der Nachlassplanung ist es zudem, sein Testament in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. Aber Vorsicht: Wer es neu schreibt, sollte die vorherige Version vernichten, auch wenn immer nur die letzte Fassung Gültigkeit hat. Nachträgliche Ergänzungen müssen mit dem aktuellen Datum versehen werden. Auch hier ist eine Signatur Pflicht.

Zudem sollte man darauf achten, dass der Letzte Wille im Todesfall zuverlässig gefunden wird. Ideal ist dafür das Zentrale Testamentsregister. Wer sein eigenhändig erstelltes Testament dort registrieren lassen möchte, kann das beim lokalen Amtsgericht beantragen. Das kostet einmalig 75 Euro. Hinzu kommt die Registrierungsgebühr beim Zentralen Testamentsregister von maximal 18 Euro.

Der Notar kümmert sich um alles

Eine Alternative ist der Gang zum Notar. Beurkundet er das Testament, spricht man von einem öffentlichen oder notariellen Testament. Für Minderjährige ist dieser Weg vorgeschrieben. Volljährige hingegen können frei entscheiden, ob sie die Dienste eines Notars in Anspruch nehmen. Damit ist man auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Der Notar gibt den Letzen Willen automatisch beim Amtsgericht in Verwahrung und trägt es ins Zentrale Testamentsregister ein. Das kostet natürlich. Die Gebühren sind gesetzlich vorgeschrieben und abhängig vom Gesamtvermögen des Testierenden.

Wer sein Testament und weitere wichtige Dokumente oder Passwörter verwalten möchte, kann dafür auch S-Trust nutzen. Mit der App der Sparkasse lassen sich Dateien sicher speichern, schnell wiederfinden und mit Vertrauenspersonen teilen. Mit einem Verweis zum Aufbewahrungsort der Originale kann das Angehörigen die Arbeit im Ernstfall erleichtern.

Ärger beim Testament vermeiden und auf das Generationenmanagement der Sparkasse Koblenz vertrauen

Wer übrigens die bestmögliche Lösung für die Vermögensnachfolge finden möchte, der kann getrost auch uns, der Sparkasse Koblenz, vertrauen. Mit unserem Generationenmanagement unterstützen wir Sie bei der rechtzeitigen und fachgerechten Vorsorge und sichern sowohl Ihre Familie als auch ein etwaiges Unternehme gegen praktisch alle erdenklichen Eventualitäten ab. Sehr gerne beraten wir Sie individuell in einem persönlichen Gespräch. Kontaktmöglichkeiten stehen hier zur Verfügung: Kontakt zur Sparkasse Koblenz


Veröffentlicht am 7. September 2021

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