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Digitaler Nachlass: Wichtige Hinweise für den Todesfall

Auch E-Mail-Konten, Profile in sozialen Netzwerken und Homepages zählen zum Erbe. Der Zugang dazu wird Erben aber oft erschwert.

Nachdem im Jahr 2012 ein Mädchen unter ungeklärten Umständen zu Tode gekommen war, wollten ihre Eltern auf ihr Facebook-Konto zugreifen, um dort nach Hinweisen auf die Todesursache suchen zu können. Aufgrund des Hinweises einer dritten Person hatte das soziale Netzwerk das Konto jedoch in den sogenannten Gedenkzustand versetzt und verweigerte den Eltern den Zugriff. Nach einem jahrelangen Rechtsstreit bestätigte der Bundesgerichtshof im Jahr 2018 (AZ. III ZR 183/17), dass es nicht gegen das Fernmeldegeheimnis oder das Datenschutzrecht verstoße, wenn die Eltern Zugang zu den Nachrichten ihrer verstorbenen Tochter erhielten und dass diese die Rechtsnachfolger im Nutzungsvertrag mit Facebook seien. Trotz des Urteils verschaffte Facebook den Eltern keinen Zugang zum Konto. Stattdessen schickte ihnen das Unternehmen alle je geposteten Inhalte der Tochter als PDF auf einem USB-Stick zu. Acht Jahre nach dem Tod ihrer Tochter bekamen die Eltern im September 2020 erneut vor dem Bundesgerichtshof Recht: Das PDF sei nicht ausreichend, hieß es dort. Facebook müsse den Eltern Zugang zum Konto der verstorbenen Tochter einräumen (AZ. III ZB30/20).

Jeden Tag sterben in Deutschland über 2.000 Menschen. Die meisten verfügen über E-Mail-Konten, Profile auf sozialen Netzwerken und nehmen kostenpflichtige Angebote, etwa von Streaming- und Software-Anbietern, wahr. Doch die wenigsten hinterlassen eine Vollmacht oder Anweisungen für den digitalen Nachlass. Für die Hinterbliebenen bedeutet dies mitunter einen großen Aufwand, die relevanten Daten zu ermitteln und kostenpflichtige Abonnements zu beenden. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihren Angehörigen den Umgang mit Ihren Zugängen im Todesfall erleichtern und gleichzeitig sensible Daten schützen können.


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So ist der Zugriff von Erben geregelt

Der Bundesgerichtshof hat bestätigt, dass der digitale Nachlass nach denselben Regeln vererbt wird, die auch in der „Offline-Welt“ zur Anwendung kommen. Nach dem Tod eines Angehörigen steht den Erben bei den meisten kostenpflichtigen Abonnements zudem ein Sonderkündigungsrecht zu. In der Praxis gestaltet sich der Zugang zu Online-Konten jedoch oft schwieriger, wenn die Angehörigen nicht über die Zugangsdaten verfügen.

Digitalen Nachlass regeln mit der Sparkass Koblenz
  • Google: Unter Vorlage einer Sterbeurkunde und des eigenen Personalausweises können Angehörige sich Zugang zum Google-Konto eines Verstorbenen verschaffen. Mit dem Kontoinaktivitäts-Manager können Sie selbst zu Lebzeiten festlegen, was mit Ihren Daten passieren soll, falls Sie sich über einen längeren Zeitraum nicht einloggen, und wer darauf Zugriff haben soll.
  • Facebook: Das soziale Netzwerk bietet bis heute keinen einfachen Weg an, auf das vollständige Konto samt persönlicher Nachrichten eines Verstorbenen zuzugreifen. Angehörige können es lediglich löschen oder in den Gedenkzustand versetzen lassen. Zu Lebzeiten können Sie zudem einen sog. Nachlasskontakt bestimmen, der sich um das Konto im Gedenkzustand kümmern, Ihre privaten Nachrichten aber nicht lesen kann.
  • X (ehemals Twitter): Auch der Kurznachrichtendienst verschafft Angehörigen keinen Zugriff auf die Konten Verstorbener. Man kann Konten lediglich deaktivieren lassen, wodurch zuvor veröffentlichte Inhalte jedoch nicht entfernt werden.
  • Xing: Beim Karrierenetzwerk kann man den Tod eines Nutzers melden. Anschließend versucht Xing drei Monate lang, den Betroffenen zu erreichen. Gelingt dies nicht, wird das Konto gelöscht.

Zugangsdaten einer Vertrauensperson mitteilen

Aufgrund des hohen bürokratischen Aufwands erleichtern Sie Ihren Angehörigen die mühsame Arbeit der Regelung Ihres digitalen Nachlasses, wenn Sie ihnen die Zugangsdaten zu allen Online-Konten hinterlassen. Sie können zudem einer Vertrauensperson eine Vollmacht für digitale Konten erteilen, mit welcher Ihr digitaler Nachlass verwaltet werden kann. Dadurch gewährleisten Sie, dass diese Person im Fall der Fälle sofort handlungsfähig ist, auch wenn noch nicht festgestellt ist, wer Ihre Erben sind. Vordrucke für eine solche Vollmacht stellt unter anderem die Verbraucherzentrale zur Verfügung.

Der digitale Nachlass umfasst nicht nur E-Mails und Social Media-Profile. Wurde kurz vor dem Tod ein Kauf auf Rechnung auf einem Online-Marktplatz abgeschlossen oder ein Artikel auf Ebay verkauft, müssen die Erben diese Verbindlichkeiten erfüllen. Dasselbe gilt, falls Sie einen Unfall hatten und sich zeitweise nicht selbst um Ihre Angelegenheiten kümmern können. Deshalb sollte für den Notfall eine Vertrauensperson zumindest Zugang zu Ihrem E-Mail-Konto haben. Dort können nicht nur Bestellbestätigungen gefunden werden, sondern mit der E-Mail-Adresse lassen sich bei den meisten Webseiten auch die Zugänge zurücksetzen.

Beim Bankkonto sollten Sie Ihre Zugangsdaten aus Sicherheitsgründen nirgends hinterlegen, sondern Ihrer Vertrauensperson eine Bankvollmacht ausstellen. So können Bevollmächtigte jederzeit Ihre Geldgeschäfte erledigen – etwa offene Rechnungen bezahlen und den Eingang von Zahlungen überprüfen. Ihr Sparkassen-Berater berät Sie gerne zum Umfang und der Ausgestaltung einer Bankvollmacht.

Tipps für den Nachlass auf einen Blick

  • Passwörter: Legen Sie eine Liste mit den jeweiligen Zugangsdaten für alle Webdienste an und aktualisieren Sie diese regelmäßig. Das Dokument sollte sicher verwahrt werden, beispielsweise auf einem USB-Stick im Bankschließfach. Falls Sie einen Passwortmanager verwenden, hinterlegen Sie der Person Ihres Vertrauens Anweisungen dazu, wie dessen Sicherheitssperre aufgehoben werden kann. Besonders einfach und sicher können Sie Passwörter und wichtige Dokumente mit S-Trust. Der Dienst erleichtert Ihnen selbst das Passwort- und Dokumentenmanagement und die Funktion „Notfallzugriff“ verschafft einer Person Ihres Vertrauens im Notfall Zugriff auf Ihre Daten.
  • Dokumentation: Vorlagen für Vollmachten gibt es kostenlos im Internet. Wichtig: Die Vollmacht müssen Sie mit einem Datum versehen und handschriftlich unterschreiben. Zudem sollte sich aus dem Wortlaut klar ergeben, dass sie über den Tod hinaus gültig sein soll.
  • Testament: Mit einem Testament erleichtern Sie Ihren Angehörigen den Zugriff zu Konten und Profilen. Einige Rechtsschutzversicherungen decken die Notarkosten für eine Testamentsberatung inklusive digitalen Nachlasses ab. Prüfen Sie, ob dies im Leistungsumfang Ihrer Rechtsschutzversicherung enthalten ist.
  • Vorsorgen: Nutzen Sie Optionen wie den Inaktivitäts-Manager von Google, um selbst Ihren digitalen Nachlass zu regeln. Kontaktieren Sie die Betreiber von Online-Marktplätzen und anderen Internetportalen, bei denen Sie registriert sind, und hinterlegen Sie Ihre Wünsche, wie mit Ihren Daten verfahren werden soll.
  • Hardware: Legen Sie fest, was mit Computern, Smartphones und Tablets sowie den dort gespeicherten Daten geschehen soll.
  • Sensible Daten: Möchten Sie intime Daten auch nach Ihrem Tod vor dem Zugriff durch Ihre Angehörigen schützen, können Sie einen Testamentsvollstrecker Dieser verwaltet das Erbe bis zur Erbauseinandersetzung und teilt es nach Ihren Vorgaben unter den Erben auf. Seine primäre Aufgabe können Sie durch die Löschung sensibler Daten und das Beenden von Vertragsbeziehungen ergänzen.
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Veröffentlicht am 1. Januar 2023

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