Wozu eine Bankvollmacht ermächtigt
Wer einer anderen Person eine Bankvollmacht erteilt, der sollte sich dieser Sache zu 100% sicher sein. Schließlich räumen Sie mit einer solchen Vollmacht weitreichende Befugnisse ein.
Der Bevollmächtigte erhält
- Zugriff auf Ihr Girokonto
- und im Regelfall auch auf Anlageprodukte wie beispielsweise das Tagesgeldkonto.
- Sollte darüber hinaus ein Wertpapierdepot vorhanden sein, kann das ebenfalls von ihm oder ihr gesteuert werden.
Abgesehen vom Dispokredit (also die eingeräumte Kontoüberziehung) kann die Person Ihres Vertrauens zwar normalerweise kein Darlehen in Ihrem Namen aufnehmen. Dennoch ist es immens wichtig, sich im Vorfeld genau über die Vollmacht des Finanzinstituts zu informieren und die AGBs durchzulesen.
Denn: Eine einheitliche gesetzliche Regelung, wie der Inhalt einer Vollmacht auszusehen hat, existiert nicht. Dadurch wären durchaus Vollmachten denkbar, die es ermöglichen, im Rahmen einer Bankvollmacht auch die Vollmacht zur Aufnahme von Darlehen zu übertragen. Und das könnte mitunter erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Jetzt Beratung vereinbaren