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Wieso eine Bankvollmacht Sie für den Ernstfall absichert

Wer die eigenen Bankgeschäfte aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr regeln kann, der braucht jemandem, dem er vertrauen kann. Hier kommt die Bankvollmacht ins Spiel.

Niemand ist davor geschützt, ernsthaft zu erkranken. Wer seine Bankgeschäfte dann nicht mehr selbst regeln kann, der braucht dringend jemanden, dem er vertrauen kann.

Genau deshalb ist es so wichtig, sich schon in guten Zeiten mit Themen wie der Bankvollmacht auseinanderzusetzen. Gerade auch, weil es in schlechten Zeiten meist zu spät ist. Wie eine Bankvollmacht Sie für den Ernstfall absichert, ist das Thema unseres heutigen Blogbeitrags.

Bei Bankgeschäften sollte immer vorausschauend gehandelt werden

Sich mit „Was wäre wenn?“-Szenarien auseinanderzusetzen, ist nicht angenehm. Zumeist ist es ein „Es wird schon nichts passieren“, mit dem Gedanken an etwaige schlechte Zeiten weggewischt werden. Dabei darf gerade bei Bankgeschäften nichts dem Zufall überlassen werden. Denn: Noch nicht einmal Ehepartner bekommen automatisch Zugriff auf das Konto des Erkrankten. Von Lebensgefährten und Unverheirateten natürlich ganz zu schweigen.

Von Sparkassen und Banken gibt es deshalb genau für solche Fälle spezielle Vollmachten, die Sie ausstellen können.

Ordner Vollmachten Bankvollmacht, Vorsorgevollmacht, Notfall-Ordner

Wozu eine Bankvollmacht ermächtigt

Wer einer anderen Person eine Bankvollmacht erteilt, der sollte sich dieser Sache zu 100% sicher sein. Schließlich räumen Sie mit einer solchen Vollmacht weitreichende Befugnisse ein.

Der Bevollmächtigte erhält

  • Zugriff auf Ihr Girokonto
  • und im Regelfall auch auf Anlageprodukte wie beispielsweise das Tagesgeldkonto.
  • Sollte darüber hinaus ein Wertpapierdepot vorhanden sein, kann das ebenfalls von ihm oder ihr gesteuert werden.

Abgesehen vom Dispokredit (also die eingeräumte Kontoüberziehung) kann die Person Ihres Vertrauens zwar normalerweise kein Darlehen in Ihrem Namen aufnehmen. Dennoch ist es immens wichtig, sich im Vorfeld genau über die Vollmacht des Finanzinstituts zu informieren und die AGBs durchzulesen.

Denn: Eine einheitliche gesetzliche Regelung, wie der Inhalt einer Vollmacht auszusehen hat, existiert nicht. Dadurch wären durchaus Vollmachten denkbar, die es ermöglichen, im Rahmen einer Bankvollmacht auch die Vollmacht zur Aufnahme von Darlehen zu übertragen. Und das könnte mitunter erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen.

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Eine mögliche Alternative: Die Kontovollmacht

Gerade für Singles ist es in diesem Zusammenhang nicht leicht, eine Person zu finden, der uneingeschränkt vertraut werden kann.

Umso besser, dass es eine mögliche Alternative zur Bankvollmacht gibt, nämlich die Kontovollmacht. Hierbei erhält die Person des Vertrauens lediglich eine Verfügungsberechtigung für das Girokonto. Alle anderen Konten sind dann vor einem etwaigen Zugriff geschützt. Über das Girokonto können derweil die meisten Bankgeschäfte abgewickelt werden.

Gerne beraten wir Sie auch in einem persönlichen Gespräch und besprechen mit Ihnen gemeinsam, welche Form der Vollmacht für Sie am besten ist.

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In diesem Beitrag haben wir Ihnen gezeigt, wieso eine Bankvollmacht Sie für den Ernstfall absichert. Ein Ernstfall, der übrigens schneller eintreten kann, als man denkt. Und wer krank wird und die eigenen Bankgeschäfte nicht mehr regeln kann, der braucht zwangsläufig jemanden, dem er vertrauen kann.

Sie haben Fragen zur Bankvollmacht und/oder Kontovollmacht? Dann vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit Ihrem Sparkassenberater und lassen Sie sich die einzelnen Punkte von ihm in aller Ausführlichkeit erläutern!

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Veröffentlicht am 23. Februar 2023

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