Wenn man seinen digitalen Nachlass richtig regeln will, dann muss man an die unterschiedlichsten Dinge denken. Schließlich gehören auch E-Mail-Konten, Profile in sozialen Netzwerken, Blogs oder Homepages eines Verstorbenen zum Erbe. Was Erblasser und Erben in diesem Zusammenhang beachten sollten, deckt dieser Blogbeitrag auf.
Ein Todesfall stellt die Hinterbliebenen vor große Herausforderungen. Einerseits emotional und andererseits auch ganz praktisch. Viel Bürokratie ist zu bewältigen, oftmals innerhalb knapp bemessener Fristen. Die Erben müssen überdies den Nachlass sichten, verwalten und entsprechend auseinandersetzen.
Zum Nachlass gehört heutzutage fast immer eine ganze Menge „Digitales“. Vom E-Mail-Account über soziale Netzwerke, Webforen, Abonnements und alle Arten cloudbasierter Dienste bis zur eigenen Homepage. Dieser Hinterlassenschaft gerecht zu werden, ist nicht einfach.
Nach einer langen Phase der Rechtsunsicherheit hat der Bundesgerichtshof im Juli 2018 entschieden, dass der digitale Nachlass nach denselben Regeln vererbt wird, wie alles andere, das der Verstorbene zu Lebzeiten sein Eigen nannte. Das heißt, in dem Augenblick, in dem der Erblasser verstirbt, gehen alle seine Rechte und Pflichten – auch seine Rechte und Pflichten aus digitalen Aktivitäten – auf seine gesetzlichen oder testamentarischen Erben über.
Die Erben haben damit Anspruch auf ungehinderten und vollständigen Zugang zu allen Accounts und allen dort hinterlegten Inhalten. Sie müssen dann entscheiden, wie sie damit umgehen. Soll beispielsweise das Facebook-Profil als Erinnerung erhalten bleiben oder gelöscht werden? Was passiert mit den Daten von Dritten, die dort enthalten sind? Gibt es noch bestehende Abonnements?
Wie Sie als Erbe Ihre Berechtigung den einzelnen Diensten gegenüber nachweisen, ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich geregelt. Teilweise genügt eine Kopie der Sterbeurkunde und der Nachweis, mit der verstorbenen Person verwandt zu sein. Teilweise brauchen Sie aber einen vom Nachlassgericht ausgefertigten Erbschein.
Damit die Erben über den digitalen Nachlass entscheiden und alles Notwendige veranlassen können, müssen sie zunächst einmal wissen, welche Accounts, Abonnements und Mitgliedschaften vorhanden sind. Und das ist in der Praxis meist ein wesentlich größeres Problem als die rein rechtliche Abwicklung.
Der Schlüssel zum digitalen Nachlass ist üblicherweise das E-Mail-Konto des Verstorbenen, denn hier gehen in aller Regel die Rechnungen für internetbasierte Dienstleistungen, Abos und Mitgliedschaften ein. Doch auch zu diesem E-Mail-Account muss man als Erbe erst einmal Zugang erhalten. Die zur Abwicklung des digitalen Nachlasses oftmals erforderliche „Detektivarbeit“ kann nicht nur viel Zeit beanspruchen, sondern auch Kosten verursachen.
Wenn Sie Ihren Hinterbliebenen diese Mühen und diesen Aufwand ersparen möchten, sollten Sie vorsorgen:
Sehr gerne beraten wir Sie aber auch bei der Sparkasse Koblenz individuell. Einen unverbindlichen Beratungstermin können Sie unter dem folgenden Link vereinbaren: Kontakt zur Sparkasse Koblenz
Veröffentlicht am 19. November 2022