Ein Testament kann entweder eigenhändig oder von einem Notar aufgesetzt werden. Die Gebühren für ein notarielles Testament berechnen sich nach dem Vermögenswert und ergeben sich aus dem NotarkostenGesetz.
Damit ein eigenhändiges Testament auch wirklich rechtsgültig ist, muss es handschriftlich verfasst, unterschrieben und datiert sein. Ein handschriftliches Testament wird gewöhnlich zu Hause oder in einem Bankschließfach aufbewahrt, kann jedoch auch beim Amtsgericht hinterlegt werden. Wenn Sie Ihr Testament zu Hause aufbewahren, müssen Sie sichergehen können, dass es nach Ihrem Tod gefunden und beim Nachlassgericht abgegeben wird. Für die Hinterlegung eines Testaments beim Amtsgericht fallen Gebühren an.
Nicht selten kommt es jedoch vor, dass ein Testament aufgrund von Formfehlern für ungültig erklärt wird. So achten viele nicht darauf, dass ein Testament vollständig eigenhändig geschrieben werden muss. Wird es dagegen am Computer geschrieben und ausgedruckt, ist es ungültig, auch wenn es am Ende per Hand signiert wird. Hat ein Testament mehrere Seiten, sollte jedes neue Blatt einzeln nummeriert, mit dem aktuellen Datum versehen und mit dem vollen Namen unterschrieben werden. Ist ein Testament ungültig, wird auf die gesetzliche Erbfolge zurückgegriffen.
Auch ein gültiges Testament, egal welcher Art, sollte regelmäßig überprüft werden, denn Eheschließungen, Scheidungen, Geburten oder Todesfälle können Änderungen erforderlich machen. Bedenken Sie zudem, dass nahen Angehörigen wie Kindern oder Ehepartnern ein Pflichtteil zusteht. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte der jeweiligen gesetzlichen Erbquote.