Es gibt praktisch nichts, wogegen man sich nicht versichern kann. Das führt zu den unterschiedlichsten Versicherungen, die am Markt abgeschlossen werden können. Kein Wunder, dass Versicherungsnehmer schnell den Überblick darüber verlieren, welche Versicherungen wichtig und welche tendenziell eher unwichtig sind. Allerdings gibt es noch eine dritte Kategorie: derartig wichtige Versicherungen, die wirklich jeder Mensch unbedingt haben sollte. In diesem Ratgeber-Beitrag zeigen wir Ihnen, um welche drei Versicherungen es sich handelt, und was diese Versicherungen so unabdingbar macht.
1. Die Berufsunfähigkeitsversicherung
Menschen verbringen viel Zeit ihres Lebens damit, einen Beruf zu wählen und darin Fuß zu fassen. Neben der schulischen Bildung ist zumeist auch eine mehrjährige Ausbildung, wenn nicht gar noch ein abgeschlossenes Studium dafür erforderlich. Wer nun von Heute auf Morgen berufsunfähig wird und diesem Beruf nicht mehr weiter nachgehen kann, der steht nicht selten vor einem Scherbenhaufen.
Wer länger als sechs Wochen krankgeschrieben ist, der bekommt von der Krankenkasse ein Krankengeld, das sehr grob gerechnet in etwa einem Arbeitslosengeld I entspricht. Wer allerdings nicht binnen 78 Wochen in seinen Beruf zurückkehren kann, der erhält nur dann weiterhin Geld vom Staat, wenn eine Erwerbsminderung vorliegt – und diese Erwerbsminderungsrente fällt nicht nur allgemein sehr gering aus, sondern trifft vor allem junge Menschen hart, die noch nicht einmal fünf Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.
Vor diesem Hintergrund ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung vor allem für junge Menschen essenziell. Zu glauben, dass diese Police nur etwas für Handwerker sei, ist dabei ein weit verbreiteter Irrglaube. Berufsunfähig kann jeder Mensch zu praktisch jeder Zeit werden. Wer übrigens in jungen Jahren die Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, hat zudem bessere Chancen, dass der Vertrag nicht wegen etwaiger Vorerkrankungen eingeschränkt werden kann.
2. Die private Haftpflichtversicherung
Wenn es um wirklich wichtige Versicherungen geht, dann darf auch die private Haftpflichtversicherung nicht unerwähnt bleiben. Per Gesetz gilt, dass Privatpersonen für angerichtete Schäden – egal, ob es sich um pure Absicht handelt oder ob es ein unglücklicher Unfall ist – mit ihrem Privatvermögen vollumfänglich haften. Angenommen, durch eine unachtsam weggeworfene Zigarettenkippe entsteht irgendwo ein Brand, so muss der vermeintliche Brandstifter für sämtliche daraus entstandene Schäden aufkommen. Das kann selbst ohne verletzte Menschen schnell in fünf- oder sechsstellige Bereiche nur für entstandene Sachschäden gehen.
Nicht umsonst ist die Haftpflichtversicherung für Autofahrer, die sogenannte KFZ-Haftpflichtversicherung, ebenfalls Pflicht in Deutschland. Für Fahrradfahrer ist sie das allerdings nicht. Angenommen, ein Fahrradfahrer baut einen Unfall, indem er in einen Motorradfahrer hineinfährt. Zwar passiert dem anderen Fahrer nichts, allerdings ist sein Motorrad anschließend kaputt. Ohne private Haftpflichtversicherung bleibt der Fahrradfahrer nun auf den Kosten dafür sitzen.
Dementsprechend sollte es keine Option sein, sich die oftmals nur wenige Euro pro Monat teure private Haftpflichtversicherung zu sparen. Vielmehr sollte sie angesichts etlicher Privatinsolvenzen, in die Menschen mit fehlenden privaten Haftpflichtversicherungen schon geraten sind, über kurz oder lang auch gesetzlich verankert zu einer Pflichtversicherung werden.
3. Die Hausratversicherung
Zwar ist die Hausratversicherung nicht als verpflichtend in der Gesetzgebung verankert, allerdings sollte sie zum Portfolio eines jeden Bürgers gehören. Die Hausratsversicherung greift nämlich immer dann, wenn der Hausrat, also alles, was zu einem Privathaushalt an Sachgegenständen gehört, in Mitleidenschaft gezogen wird.
Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Einbruchdiebstahl vorliegt, Gebrauchs- und/oder Verbrauchsgegenstände durch Vandalismus zerstört wurden, oder Kräfte wie Feuer, Wasser oder Sturm Schäden am Inventar angerichtet haben. Die Hausratsversicherung kommt neben den Sachschäden auch für etwaige Aufwendungen auf. Beispielsweise für die Kosten für ein Hotel, wenn die eigenen vier Wände aufgrund des Schadens kurzzeitig unbewohnbar sind.
Wichtig ist, dass die Hausratsversicherung den Wiederbeschaffungswert ausgleicht, sprich das Geld, das notwendig ist, um sich die Gegenstände erneut anschaffen zu können. Genauer erklärt wird das im folgenden Video unseres Partners, der Provinzial Rheinland: