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Versicherungen einfach erklärt – was Sie über Versicherungen wissen sollten

Informationen zu ausgewählten Versicherungen

Praktisch jeder Mensch hat eine Reihe von Versicherungen. Weil die Versicherungen im optimalen Fall aber nur sehr selten gebraucht werden, kennen die wenigsten Versicherungsnehmer sich ausreichend mit dem Thema Versicherungen aus. So kann beispielsweise kaum jemand die Feinheiten zwischen Risiko- und Kapital-Lebensversicherung erklären, während nicht wenige Menschen ins Schwimmen geraten, wenn sie erklären müssen, was Haftpflicht eigentlich bedeutet.

Genau aus diesem Grund wollen wir in unserem heutigen Beitrag zum Thema Versicherungen einfach erklärt mit leicht verständlichen Worten Licht ins Dunkel bringen und Ihnen zeigen, was Sie über Versicherungen unbedingt wissen sollten.

Muss ich Versicherungen haben?

Obwohl es immer noch ein paar Tausend Menschen in Deutschland gibt, die keine Krankenversicherung haben, besteht hierzulande grundsätzlich eine Krankenversicherungspflicht. Wer also seinen Wohnsitz in Deutschland hat, der muss sich per Gesetz krankenversichern. Nimmt die gesetzliche Krankenversicherung dabei bis auf wenige Ausnahmen jeden Bundesbürger auf, so steht Beamten, Selbstständigen sowie Angestellten ab einem gewissen Bruttojahresverdienst auch die Mitgliedschaft in einer privaten Krankenkasse offen. Wer in Deutschland außerdem ein Auto fahren möchte, der braucht nicht nur einen gültigen Führerschein, sondern auch eine KFZ-Versicherung, ohne die keine Fahrerlaubnis, bzw. Zulassung erteilt wird.

Davon abgesehen gibt es keine Pflichtversicherungen mehr, obschon es neben der Krankenversicherung noch drei weitere Versicherungen gibt, die jeder Mensch unbedingt haben sollte. Welche das sind, decken wir in unserem Service-Artikel Warum jeder Mensch mindestens diese drei wichtigen Versicherungen haben sollte“ auf.

Was bedeutet Haftpflicht eigentlich?

Bereits im Wort Haftpflicht versteckt sich die Pflicht, dafür zu haften, wenn man für entstandene Schäden verantwortlich ist. Seien dies Sach- oder Personenschäden. Die Haftpflicht ist dabei in der deutschen Gesetzgebung verankert.

Heißt das, dass ich ausnahmslos alle Schäden immer auch ersetzen muss?

Die Haftpflicht, bzw. Pflicht zur Haftung, besteht immer dann, wenn aus Eigenverschulden, bzw. Unachtsamkeit heraus ein Schaden entstanden ist. Handelt es sich allerdings um einen Schaden, für den man nichts kann, bzw. der nicht hätte verhindert werden können, so muss man natürlich auch nicht bezahlen. Ein einfaches Beispiel: Sie laufen an einem Haus vorbei und bemerken, dass jemandem am Fenster das Smartphone aus dem dritten Stock herunterfällt. Sie versuchen, das Smartphone aufzufangen, es rutscht ihnen dabei aber aus der Hand und zerschellt. In diesem Fall müssen Sie das Smartphone nicht bezahlen, denn die Unachtsamkeit geht in diesem Szenario von der Person aus, der es ursprünglich aus dem Fenster gefallen ist.

Greift eine private Haftpflichtversicherung bei allen Schäden, die ich verursache?

Jein. Je nach Deckungsumfang greift einerseits die private Haftpflichtversicherung auch bei solchen Schäden, die aus wirklich grober Fahrlässigkeit heraus entstanden sind. Darunter versteht man Schäden, die durch ein alternatives Verhalten durchaus hätten verhindert werden können. Andererseits schaltet sich die private Haftpflichtversicherung aber nicht in Situationen ein, in denen ein klarer Vorsatz vorliegt. Wer also absichtlich Schäden verursacht und wem diese Absicht auch klar nachgewiesen werden kann, der haftet selbst für die Schäden – auch mit privater Haftpflichtversicherung.

Warum ist die Haftpflichtversicherung so wichtig?

Nach deutschem Recht gibt es keine Obergrenze für die Haftung für aus Unachtsamkeit oder grober Fahrlässigkeit heraus entstandene Schäden. Viele Menschen, die sich die oftmals im einstelligen Euro-Bereich fälligen Monatsraten für eine private Haftpflichtversicherung gespart haben, sind schon in Privatinsolvenzen gedrängt worden. Hierfür reicht schon ein nicht ausreichend ausgedrückter und weggeworfener Zigarettenstummel, der einen Brand auslöst.

Wer achtlos auf sein Handy starrt, auf die Straße läuft und eine Massenkarambolage auslöst, weil ein Autofahrer eine Vollbremsung durchführen muss, woraufhin mehrere Autos aufeinanderprallen, der zahlt selbst im günstigsten Fall, wenn keine einzige Person sich dabei verletzt hat, sämtliche beschädigten Autos sowie die Kosten für die Räumung und etwaige Einsätze. Das kann sehr schnell in den sechs- oder sogar siebenstelligen Bereich gehen. Sich die private Haftpflichtversicherung zu sparen, sollte deshalb unter gar keinen Umständen eine Option sein!

Ein interessantes Erklärvideo zur privaten Haftpflichtversicherung gibt es übrigens auch bei unserem Partner, der Provinzial Rheinland:

Was ist der Unterschied zwischen einer Risiko- und einer Kapital-Lebensversicherung?

Die zumeist deutlich günstigere Risiko-Lebensversicherung sichert die Hinterbliebenen ab, indem beim unerwarteten Todesfall des Versicherungsnehmers die vertraglich vereinbarte Summe ausgeschüttet wird. Mittlerweile gibt es sogar Tarife, die weitere Zusatzleistungen einschließen, wie z.B. eine vorgezogene Todesfallleistung bei unheilbarer Krankheit.

Bei der Kapital-Lebensversicherung ist neben der Todesfallabsicherung eine Kapitalleistung an den Versicherungsnehmer vorgesehen, wenn das Ende der Vertragslaufzeit erlebt.

Wann kann ich eine Rechtsschutzversicherung nutzen?

Wenn die Rechtsschutzversicherung doch die Kosten meiner Rechtsberatung abdeckt, warum sollte ich sie dann nicht erst abschließen, wenn ich vorhabe, mich anwaltlich beraten zu lassen? So lautet ein Irrglaube, dem viele Menschen erlegen. Tatsächlich lässt sich eine Rechtsschutzversicherung genau aus diesem Grund nämlich erst nach einer vertraglich vereinbarten Wartezeit in Anspruch nehmen. (Stichwort: Ein brennendes Haus kann auch nicht mehr gegen Feuer versichert werden).

Dabei richtet sich die Wartezeit auch nach dem Anliegen. Wer beispielsweise anwaltlichen Beistand bei einer Scheidung benötigt, der muss üblicherweise drei Jahre warten, ehe eine neu abgeschlossene Rechtsschutzversicherung genutzt werden kann. Wer hingegen im Verkehrsrecht eine Beratung benötigt, ist oft ohne Wartezeit sofort mit der Rechtsschutzversicherung abgedeckt.

Fazit

In diesem Beitrag haben Ihnen viele Aspekte zum Thema Versicherungen einfach erklärt. Wir hoffen, damit so manche brennende Frage abgedeckt zu haben, freuen uns aber auf Ihre Kontaktaufnahme, wenn es weitere Aspekte gibt, die nach wie vor unklar sind.

Wussten Sie übrigens, dass die Sparkasse Koblenz über ein eigenständiges Versicherungscenter verfügt und als kompetenter Versicherungsvermittler auftritt?

Gerne können Sie mit einem/einer unserer qualifizierten Sparkassenberater/innen einen Termin vereinbaren. Gemeinsam können wir nicht nur im persönlichen Gespräch alle Ihre Fragen klären, sondern auch völlig unverbindlich und zwanglos auf Ihren Versicherungsschutz schauen und diesen bei Bedarf sinnvoll erweitern. Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit Ihnen das zu schützen, was Ihnen wichtig ist!


Veröffentlicht am 6. April 2023