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Haushaftpflicht – Eigentum verpflichtet!

Was sind das für Gefahren, für die Sie als Eigentümer haften und wie können Sie sich absichern?

Von Haushaftpflicht ist die Rede, weil auch von Immobilien aus Gefahren ausgehen können. In bestimmten Fällen können dabei die Besitzer einer Immobilie in die Verantwortung genommen werden. Umso wichtiger ist es, die Gefahren zu kennen, für die man im Zweifelsfall haften muss, und sich gegen diese Risiken entsprechend abzusichern.

Nicht nur im Winter können von einer Immobilie Gefahren ausgehen. Gefahren lauern vielmehr zu jeder Jahreszeit, etwa durch einen schlecht beleuchteten Hauseingang oder durch lose Pflastersteine. Ihre Haftung erstreckt sich auch auf Schäden, die jemandem in Ihrem Treppenhaus oder Ihrem Garten entstehen. Die geschädigte Person kann sich in solchen Fällen direkt an Sie wenden und auf Ihre Verkehrssicherungspflicht berufen. Sie haften dann unbegrenzt mit Ihrem jetzigen und künftigen Vermögen, wenn Sie Ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen sind.

Haushaftpflicht bei privat vermieteter Immobilie

Sie besitzen eine vermietete Immobilie und ein Passant rutscht auf dem nicht geräumten Gehweg aus? Selbst wenn Sie diese Pflicht zur Räumung auf Ihre Mieter übertragen haben, sind Sie nicht aus der Haftung. Das kann also teuer für Sie werden! Gut, wenn Sie dann eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung haben. Diese Versicherung bietet einen Rundumschutz: Sie zahlt sowohl wenn etwas zu Bruch geht (also bei Sachschäden), als auch wenn sich jemand verletzt (also bei Personenschäden). Wenn der Betreffende durch die Verletzung zusätzliche Einbußen hat, übernimmt auch das die Versicherung – beispielsweise, wenn er wegen des Schadens längere Zeit nicht arbeiten kann. Das sind sogenannte Vermögensschäden. Darüber hinaus prüft die Versicherung, ob eine Forderung, die jemand Ihnen gegenüber geltend macht, überhaupt berechtigt ist. Das nennt sich passiver Rechtsschutz.

Gut zu wissen: Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht kommt oft auch für die Krankenbehandlungskosten des Verletzten, das Schmerzensgeld und den Verdienstausfall auf und leistet bei bleibenden Schäden im Extremfall eine lebenslange monatliche Rente. Solche Forderungen können schnell in die Millionen gehen.

Die Absicherung erstreckt sich nicht nur auf vermietete oder teilvermietete Immobilien, sondern auch auf unbebaute Grundstücke sowie auf Wohnungseigentümergemeinschaften. Versichert sind Sach-, Personen- und Vermögensschäden im vereinbarten Umfang. Achten Sie darauf, dass die Absicherung nicht zu klein ausfällt – mindestens 3 Millionen Euro Deckungssumme pauschal für Sach- und Personenschäden sollten es sein.

Wie es die Regelung bei gewerblich vermieteten Immobilien?

Sind Immobilien gewerblich und nicht privat vermietet, gelten diese Regelungen nicht. Hier greift nämlich nicht die Haushaftpflicht, sondern die Betriebshaftpflicht – bisweilen auch Gewerbehaftpflicht genannt. Dieser Schutz greift, wenn versicherte Schäden an Gebäuden oder Grundstücken auftreten, die ein Unternehmer, bzw. Gewerbetreibender als Eigentum oder zur Miete für seinen Betrieb nutzt.

Dieses Produkt ist übrigens nicht nur zum Schutz der Gebäude und Grundstücke sinnvoll, sondern deckt auch Personenschäden und Vermögensschäden, die durch etwaige Personen- oder Sachschäden entstehen (beispielsweise Verdienstausfall) ab. Weitere Informationen zur Betriebshaftpflichtversicherung lassen sich der verlinkten Seite entnehmen.

Haushaftpflicht: Sorgfaltspflicht besteht weiter

Die Versicherung entbindet Sie übrigens nicht von Ihrer Sorgfaltspflicht als Eigentümer. Wenn Sie beispielsweise wissen, dass der Gehweg vor Ihrem Eingang auf Ihrem Grundstück beschädigt ist und eine Unfallquelle darstellt, sollten Sie diese Gefahr zeitnah beseitigen. Gleiches gilt für ein kaputtes Treppenhauslicht, das über Monate nicht erneuert wird. Dies könnte im Falle eines Unfalls als grob fahrlässig ausgelegt werden und dazu führen, dass die Versicherung nicht haftet.

Haushaftpflicht: Bestens abgesichert durch die Sparkasse Koblenz

Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung kostet nicht viel und sorgt dafür, dass Sie nachts ruhiger schlafen können. Sie finden Informationen zu diesem Produkt auf unserer Unterseite rund um das Thema Immobilienversicherungen. Sehr gerne berät Sie auch Ihr Sparkassenberater in einem persönlichen Gespräch, in dem wir auch insgesamt ganz unverbindlich Ihren Versicherungsschutz besprechen können. Vereinbaren Sie hierzu doch am besten gleich jetzt online einen Termin.

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*Durchschnittsbewertung für alle Google-Bewertungen unserer Immobilienvermittlung und Baufinanzierungsberatung (Stand April 2024).


Veröffentlicht am 3. April 2024

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