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Finanzwissen – einfach erklärt: VL-Sparen

Zusätzliche Zahlungen vom Arbeitgeber - wer lässt sich das freiwillig entgehen?

Wenn es um Einmalzahlungen wie das Urlaubsgeld geht, sicher niemand. Wenn es hingegen um monatliche Leistungen geht, die der Geldanlage dienen, sinkt das Interesse.

Vielen Arbeitnehmern werden Vermögenswirksame Leistungen (VL) angeboten. Wer sie nicht nutzt, verschenkt Geld. Denn bei VL handelt es sich um freiwillige Beträge des Arbeitgebers, die den Arbeitnehmer bei der Vermögensbildung unterstützen sollen. Meist ist im Tarif oder Arbeitsvertrag festgelegt, ob VL gezahlt werden und wie hoch diese sind. Die Leistungen werden mit dem monatlichen Gehalt versteuert, dann aber direkt in einen Sparplan investiert.

VL-Sparen: Bausparvertrag oder Fondssparplan

Dabei hat der Arbeitnehmer in erster Linie die Wahl zwischen einem Bausparvertrag oder einem Fondssparplan mit einer Mindestaktienquote von 60 Prozent. Bis zu 40 Euro monatlich kann der Beitrag vom Chef ausmachen. VL-Sparen lohnt sich  umso mehr, wenn die staatliche Förderung genutzt werden kann. Diese gibt es unter bestimmten Voraussetzungen. Wer sich zum Beispiel für einen Fondssparplan entscheidet und den maximal geförderten Betrag von 400 Euro im Jahr anlegt, kann bis zu 80 Euro an Arbeitnehmersparzulage erhalten. Das entspricht 20 Prozent der VL-Einzahlungen. Sind es weniger als 400 Euro, kann der Sparer die VL-Beiträge aus dem eigenen Gehalt aufstocken, um die Zuschüsse zu erhöhen.

VL-Sparen: Voraussetzungen

Förderberechtigt sind Ledige mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 20.000 Euro oder Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 40.000 Euro, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind.* Das Bruttoeinkommen kann allerdings deutlich über den genannten Einkommensgrenzen liegen. Die Laufzeit eines VL-Sparvertrags beträgt bis zu sieben Jahre. Davon zahlt man sechs Jahre ein, bis zum Ende des siebten Jahres ruht das Kapital. Danach kann der Sparer darüber frei verfügen – oder das Geld wieder anlegen.

Tipp: Schon während der Ruhezeit sollte mit einem Folgevertrag begonnen werden, um sich den Zuschuss vom Arbeitgeber und die Förderung vom Staat zu sichern. So lässt sich mit der Zeit ein Vermögen aufbauen, das auch die Altersvorsorge ergänzen kann.

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Sie haben Fragen rund um die Anlagemöglichkeiten der Vermögenswirksamen Leistungen? Sprechen Sie gerne Ihre/n Sparkassenberater/in an oder vereinbaren Sie noch heute einen Termin oder Rückrufwunsch.

* Aussagen gemäß aktueller Rechtslage, Stand Mai 2017. Die steuerliche Behandlung der Erträge hängt von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Kunden ab und kann  künftig auch rückwirkenden Änderungen (z. B. durch Gesetzesänderung oder geänderte Auslegung durch die Finanzverwaltung) unterworfen sein.

Veröffentlicht am 8. Juli 2021

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