Wenn es um Einmalzahlungen wie das Urlaubsgeld geht, sicher niemand. Wenn es hingegen um monatliche Leistungen geht, die der Geldanlage dienen, sinkt das Interesse.
Vielen Arbeitnehmern werden Vermögenswirksame Leistungen (VL) angeboten. Wer sie nicht nutzt, verschenkt Geld. Denn bei VL handelt es sich um freiwillige Beträge des Arbeitgebers, die den Arbeitnehmer bei der Vermögensbildung unterstützen sollen. Meist ist im Tarif oder Arbeitsvertrag festgelegt, ob VL gezahlt werden und wie hoch diese sind. Die Leistungen werden mit dem monatlichen Gehalt versteuert, dann aber direkt in einen Sparplan investiert.