Paare können nicht nur ein gemeinsames Girokonto haben, sondern es gibt auch Depots für Paare. Das macht im Alltag zwar vieles einfacher, kommt aber auch mit gewissen Risiken. Im vorliegenden Blogbeitrag beschäftigen wir uns deshalb mit der Frage, was man bei Depots für Paare beachten muss.
Wohnt man zusammen, macht ein Gemeinschaftskonto das Leben etwas leichter. Mit einem gemeinsamen Konto können Paare oder WG-Bewohner ihre Haushaltskasse einfacher verwalten, Miete, Einkäufe und sonstige Ausgaben gemeinsam bestreiten, vorausgesetzt natürlich, sie haben etwas aufs gemeinsame Konto eingezahlt.
Zwei Varianten des gemeinsamen Girokontos
Das Gemeinschaftskonto gibt es als sogenanntes Und- sowie als Oder-Konto. Bei Letzterem können die Partner ohne Einverständnis des anderen auf das Konto zugreifen. Jeder bekommt eine Girocard (Debitkarte) und auf Wunsch eine Kreditkarte sowie Zugang zum Online- und Mobile-Banking. Die Partner können eigenständig Geld abheben, Überweisungen vornehmen und Einzugsermächtigungen erteilen. Im schlimmsten Fall könnte also der eine das Konto überziehen – und der andere haftet dafür mit.
Beim Und-Konto hingegen müssen alle Kontoinhaber einverstanden sein, wenn einer darauf zugreifen möchte. Das heißt, Überweisungen müssen alle Partner unterschreiben, sie sind nur gemeinschaftlich handlungsfähig. Sie bekommen keine Debit- oder Kreditkarte für elektronisches Bezahlen oder Geldabheben am Automaten. Vorteil: Es kann nicht einer das Konto leerräumen. Es bietet sich daher etwa auch bei Erbengemeinschaften an, wenn verhindert werden soll, dass ein Erbe ohne Einverständnis der anderen Abhebungen vornimmt.