Auch für private Unterlagen gibt es Aufbewahrungsfristen
Das Thema Aufbewahrungsfristen streift übrigens nicht nur Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler, sondern auch private Unterlagen. Dabei gibt es eine ganze Reihe an Dokumenten, die ein ganzes Leben lang aufzubewahren sind: Darunter:
- Geburtsurkunde
- Familienbuch (inkl. Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde, Sterbeurkunde von Angehörigen)
- Eigentumsnachweise von Immobilien
- Staatsbürgerschaftsnachweise
- Ärztliche Gutachten (laut Strahlenschutzverordnung sind auch Röntgenbilder mindestens zehn Jahre lang aufzubewahren)
Bis zum Renteneintritt besteht darüber hinaus eine Aufbewahrungspflicht für die folgenden Dokumente:
- Schulbescheinigungen und Schulzeugnisse
- Ausbildungszeugnisse
- Arbeitszeugnisse
- Arbeitsverträge
- Sozialversicherungsnachweise
- Jahressteuerbescheinigungen
Davon abgesehen kommt es immer darauf an, ob und welche Dokumente Sie an irgendeiner Stelle geltend machen wollen. Sollen beispielsweise Handwerkerrechnungen, die ein Grundstück bestreffen, geltend gemacht werden, müssen die entsprechenden Belege mindestens zwei, besser aber fünf Jahre lang aufbewahrt werden. Eine Aufbewahrungsfrist von zwei Jahren gilt überdies für Quittungen und Kaufbelege, sofern Sie die gesetzliche Gewährleistung in Höhe von zwei Jahren geltend machen möchten.
Wer überdies Einkünfte von über 500.000 Euro pro Jahr erzielt, der muss auch seine privaten Steuerunterlagen mindestens sechs Jahre lang aufbewahren, obschon auch für Menschen, die weniger Geld verdienen, eine Aufbewahrung empfehlenswert ist, da sich Fristen stetig auch ändern können. Einen fundierten Überblick darüber, was Privatpersonen wie lange aufbewahren müssen, liefert Ihnen derweil auch dieser Blogbeitrag: Wie lange muss man welche Dokumente aufbewahren?
Hinweis: Alle genannten Aufbewahrungsfristen und Informationen in diesem Beitrag entsprechen dem Stand Juli 2023.