Die betriebliche Altersvorsorge als Azubi zu nutzen, klingt im ersten Moment über das Ziel hinausgeschossen. Kaum beginnt das Arbeitsleben, sollst du bereits an die Rente denken? Das wirkt irgendwie seltsam. Tatsächlich ist es aber extrem sinnvoll.
Weil die gesetzliche Rente später nicht ausreichen wird, ist es gut, so früh wie möglich anzufangen, fürs Alter vorzusorgen. Mit Zuzahlungen deines Arbeitgebers geht das noch einfacher.
Klar, mit dem Azubigehalt kann man keine großen Sprünge machen. Und auch die ersten Jahre im Beruf sind oft nicht so gut bezahlt, dass du dir viel leisten kannst. Der große Vorteil ist jedoch, dass du die Zeit für dich arbeiten lassen kannst.
Denn wenn du jetzt kleine Beträge zurücklegst, kann über die Jahre ein ansehnliches Vermögen daraus werden – entweder durch Zins und Zinseszins oder durch steigende Börsenkurse. Das gilt besonders, wenn du die finanzielle Unterstützung durch deinen Arbeitgeber in Anspruch nimmst, die dir zusteht.
Natürlich zahlst du ab deinem ersten Arbeitstag ins Rentensystem ein – ganz automatisch. Diese Beträge werden zur Hälfte von deinem Lohn einbehalten. Die andere Hälfte zahlt dein Arbeitgeber für dich ein. Aber: Was später aus der Rentenkasse an dich überwiesen wird, ist nicht mehr als eine Grundsicherung. Darum musst du auch anderweitig vorsorgen.
Neben der gesetzlichen Rente gibt es eine betriebliche Altersvorsorge (bAV), die du nicht außer Acht lassen solltest. Du kannst dabei einen Teil deines Gehalts in eine bAV investieren. Das nennt man Entgeltumwandlung. Davon profitierst du gleich doppelt:
Arbeitest du in einer Branche mit Fachkräftemangel? Dann kann es gut sein, dass der Arbeitgeber deine gesamte bAV übernimmt, um dich im Unternehmen zu halten. In diesem Fall wird dir also nichts vom Lohn abgezogen, aber trotzdem etwas zurückgelegt. Das solltest du dir überlegen. Denn im Prinzip ist das geschenktes Geld. Und je früher es für dich angelegt wird, umso mehr hast du am Ende davon. Im Alter wirst du aber Steuern und Abgaben für die Kranken- und die Pflegeversicherung auf die Renten zahlen müssen.
Betriebliche Altersvorsorge kann auch lukrativ sein, wenn der Chef weniger zahlt. Das ist unter anderem davon abhängig, welche Anlageform das Unternehmen für seine Mitarbeiter gewählt hat. Du solltest mit einem Experten durchrechnen, ob sich das Angebot auch für dich lohnt. Seit 2018 müssen Arbeitgeber nämlich die Beiträge, die ihre Mitarbeiter per Entgeltumwandlung über eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds fürs Alter sparen, bezuschussen – es sei denn, tarifvertraglich wurde etwas anderes festgelegt. Seit diesem Jahr gilt diese Regelung auch für Altverträge.
Allerdings kann die bAV einen Haken haben. Denn wechselst du irgendwann den Arbeitgeber, muss der neue diesen Vertrag nicht übernehmen. Dann kannst du die Versicherung zum Beispiel beitragsfrei stellen oder die Beiträge selbst bezahlen. Was sich eher lohnt, solltest du dir in dieser Situation individuell ausrechnen lassen.
Ganz dumm kann es laufen, wenn du in einer Branche arbeitest, in der für dich in eine spezielle Zusatzversorgungskasse eingezahlt wird. Denn wechselst du die Branche, bevor die dort festgelegte Mindesteinzahlzeit vorbei ist, verlierst du unter Umständen deine Ansprüche auf die Beiträge, die der Arbeitgeber eingezahlt hat. Informiere dich darum über die Bedingungen, bevor du dich entscheidest.
Neben der gesetzlichen Rente und der bAV gibt es die private Vorsorge. Nutzt du alle drei Säulen für deine spätere Rente, bist du wahrscheinlich gut abgesichert. Für die private Altersvorsorge gibt es viele Produkte. Dein Sparkassenberater erklärt dir, welche Vorteile
haben und was am besten zu dir passt.
Betriebliche Altersversorgung ist ein Thema, das auch bei der Sparkasse Koblenz ausgesprochen groß geschrieben wird. Folgerichtig haben wir viel Kompetenz bei uns im Haus und können dich fundiert ganz speziell auf deine persönliche Situation zugeschnitten beraten. Das läuft natürlich vollkommen unverbindlich ab.
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Veröffentlicht am 2. Dezember 2022
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