Nun ist es soweit: Du tauschst die Schulbank gegen einen Ausbildungsplatz ein, der „Ernst des Lebens“ beginnt. Mit dem Start Deiner Ausbildung bzw. Lehre bekommst Du Dein erstes Gehalt. Ich weiß, das wird meist für Kleidung, Restaurantbesuche etc. ausgegeben. Richtig, vom ersten Gehalt bleibt in der Regel nicht viel Geld zum Sparen übrig. Aber vielleicht von kommenden Gehaltszahlungen? Auch wir jungen Menschen sollten für unsere Zukunft vorsorgen. Denn wer früh(er) mit dem Sparen beginnt, kann auf lange Sicht schon mit kleinen Beträgen viel erreichen. Und oftmals hilft beim Sparen sogar der Arbeitgeber:
Vermögenswirksame Leistungen richtig anlegen
Bei den so genannten Vermögenswirksamen Leistungen (VL) handelt es sich um freiwillige Beträge des Arbeitgebers, die den Arbeitnehmer bei der Vermögensbildung unterstützen sollen. Meist ist im Tarif oder Arbeitsvertrag festgelegt, ob VL gezahlt werden und wie hoch diese sind. Wenn Du Dir nicht sicher bist, frage doch einfach mal bei Deinem Arbeitgeber nach.
Die Leistungen werden mit dem monatlichen Gehalt versteuert, dann aber direkt in einen Sparplan investiert. Dabei hast Du die Wahl zwischen einem Bausparvertrag oder einem FondsSparplan. Übrigens: Unter bestimmten Voraussetzungen kannst Du auch eine staatliche Förderung mitnehmen: Der Staat beteiligt sich mit der Arbeitnehmer-Sparzulage, wenn das Einkommen bestimmte Grenzen nicht übersteigt. Wie hoch die Zulage ausfällt, ist allerdings von der Anlageart abhängig.
Unsere Infografik gibt Dir einen guten Überblick über das Themenfeld „Vermögenswirksame Leistungen“. Du hast weitere Fragen? Dann sprich einfach Deinen Sparkassenberater an oder schreibe uns weiter unten einen Kommentar.
Shayesteh Shakeri, Auszubildende
Aussagen gemäß aktueller Rechtslage, Stand Mai 2018