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Die 3 wichtigsten Versicherungen für Kinder

An diese Versicherungen für Ihre Kinder sollten Sie denken!

Kinder leben im Hier und Jetzt, genießen den Moment und sind vor allem eines, von dem wir Erwachsenen uns hin und wieder eine ordentliche Scheibe abschneiden könnten: unbeschwert.

Die bedingungslose Weltoffenheit und die Lust am Entdecken, die mit der kindlichen Unbeschwertheit einhergeht, können allerdings auch Probleme verursachen. Unfälle passieren praktisch täglich. Sind die meisten Wunden dabei mit tröstenden Worten, Umarmungen und Pflastern zu heilen, so können eben jederzeit auch schwerwiegendere Unfälle geschehen. Umso wichtiger, dass im Fall des Falles ein maximaler Versicherungsschutz greift. Genau aus diesem Grund haben wir in diesem Blogbeitrag die drei wichtigsten Versicherungen für Kinder zusammengetragen, die in jedem Fall vorhanden sein sollten.

1. Die Krankenversicherung für Kinder

Da in Deutschland Versicherungspflicht in der Krankenversicherung besteht, sind auch die Kleinen nach ihrer Geburt kranken zu versichern. Bei gesetzlich Versicherten können die Kinder im Rahmen der Familienversicherung beitragsfrei mitversichert werden.

In der privaten Krankenversicherung sieht das allerdings anders aus. Sind beide Eltern privat krankenversichert, kommt auch für das Kind nur die private Krankenversicherung in Frage. Ist ein Elternteil gesetzlich versichert und der andere privat, richtet sich die Zugehörigkeit des Kindes zur Krankenversicherung nach dem Einkommen des privat versicherten Elternteils. Verdient der privat Krankenversicherte mehr als der gesetzlich Krankenversicherte und liegt sein Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2020: 62.550 Euro), ist das Kind privat zu versichern.

2. Die private Haftpflichtversicherung für Kinder

Auch bei der privaten Haftpflichtversicherung können Kinder praktisch und in den allermeisten Fällen ohne zusätzliche Kosten über die Eltern mitversichert werden, bzw. sind oft sogar automatisch mitversichert. Umso wichtiger ist es, dass im Haushalt eine solche Privathaftpflicht vorliegt, denn das Leben mit Kindern ist im Allgemeinen schon teuer genug, weshalb angerichtete Schäden so weitläufig wie möglich durch diesen Versicherungsschutz abgefedert werden sollten. Zwar sind Kinder unter sieben Jahren grundsätzlich nicht deliktfähig. Allerdings gilt bei nachgewiesener vernachlässigter Aufsichtspflicht der plakative Spruch: Eltern haften für ihre Kinder!

Sobald es mehr als ein Kind ist, wird es für den betreuenden Elternteil allerdings ungemein schwer, sämtliche Gefahrenquellen im Voraus zu erahnen oder den Nachwuchs rechtzeitig zu stoppen, wenn er etwas ausgeheckt hat. Wann eine Aufsichtspflicht nun verletzt wurde und wann nicht, ist dementsprechend eine Frage, die tagtäglich die Gerichte beschäftigt, wenn es darum geht, wer nun für die entstandenen Schäden haftet.

Die private Haftpflichtversicherung springt dabei ein, wenn Eltern ihre Aufsichtspflicht in Augen des Gerichts verletzt haben. Ob es sich nun um das angemalte Auto des Nachbarn handelt oder die zerstörten Möbel beim Besuch bei Freunden. Hinzu kommt, dass die Privathaftpflichtversicherung gerade auch bei richtig schwerwiegenden Schäden einspringt und damit auch bei Forderungen, die bis in den siebenstelligen Bereich hineingehen, vor existenzbedrohenden Schritten wie der Privatinsolvenz bewahren kann.

3. Die Unfallversicherung für Kinder

Kinder müssen sich zwangsläufig ausprobieren, ihre eigenen Grenzen ausloten und herausfinden, was sie sich zumuten können und was nicht. Das geht in den allerseltensten Fällen ohne Beulen, Kratzer und blutige Knie. Problematisch ist aber, dass die meisten Unfälle nicht etwa im Kindergarten oder in der Schule passieren, wo der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung greift, sondern in der Freizeit. Beispielsweise auf dem Spielplatz oder im Straßenverkehr.

Erleidet das Kind also in der Freizeit durch einen Unfall bleibende Gesundheitsschäden, so entstehen daraus trotz Krankenversicherungsschutz nicht selten enorme Kosten. Sei es für die tägliche Pflege oder auch für erforderliche Umbaumaßnahmen am Haus. Genau solche Kosten lassen sich durch die Kinderunfallversicherung abfedern.

Sinnvoll ist es außerdem, zusätzlich zu dieser Police noch die Kinder-Invaliditäts-Zusatzversicherung abzuschließen. Mit diesem Zusatzmodul, das zumeist zu sehr geringem Aufpreis zu haben ist, ist das Kind außerdem gegen eine etwaige Invalidität abgesichert und erhält, sofern es nach einem Unfall zu einem vertraglich festgelegten Grad einer Behinderung kommt, eine vereinbarte monatliche Rente ausbezahlt. Auf diese Weise ist ein dauerhaft beeinträchtigtes Kind zumindest etwas selbstständiger und nicht sein Leben lang auf die praktische und vor allem auch finanzielle Hilfe der Eltern angewiesen.

Weitere wichtige Versicherungen für Kinder

Grundsätzlich geht es bei den wichtigsten Versicherungen für Kinder darum, die Familie insgesamt gut abzusichern – und zwar auch für jene traurigen Fälle, in denen ein Familienteil stirbt oder ernsthaft erkrankt. Somit gehört es im weitesten Sinne bei den wichtigsten Versicherungen für Kinder auch dazu, die Eltern gut zu versichern, damit im Ernstfall die hinterbliebenen Kinder ausreichend versorgt sind. So sind beispielsweise eine Risikolebensversicherung und eine Berufsunfähigkeitsversicherung zumindest für den Hauptverdiener, besser aber für beide Elternteile, absolut Pflicht.

Versicherungs-Check: Jetzt bei der Sparkasse Koblenz beraten lassen!

Gerne beraten wir Sie im VersicherungsCenter der Sparkasse Koblenz kostenlos, unverbindlich und umfangreich, damit sowohl Sie selbst als auch Ihre Kinder den maximalen Versicherungsschutz genießen.

Gemeinsam schauen wir uns an, welche Versicherungen bereits vorliegen und wo Sie nachbessern sollten. Vielleicht lassen sich mit dem Abschluss mehrerer Policen sogar Komplettpakete schnüren, mit denen Sie unterm Strich deutlich günstiger rauskommen und fortan mit ein paar Sorgen weniger durchs Leben gehen können – ganz in der kindlichen Unbeschwertheit, die ja grundsätzlich etwas Wünschens- und Erstrebenswertes ist.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme! Gerne können Sie auch unsere Beraterinnen und Berater vor Ort in den Geschäftsstellen ansprechen.


Veröffentlicht am 2. Oktober 2020