Sparkasse Koblenz Magazin
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Zu Ihrer Sicherheit: S-ID-Check für die Kreditkarte

Registrieren Sie jetzt Ihre Sparkassen-Kreditkarte für das Online-Legitimationsverfahren. Damit Sie noch besser geschützt sind.

Konzerttickets bestellen, neue Turnschuhe kaufen – viele Dinge können Sie schnell und einfach online erledigen. Zahlen auch Sie mit Ihrer Kreditkarte* im Internet? Dann haben wir eine wichtige Information für Sie:

Bereits heute findet bei einigen Online-Zahlungen eine Sicherheitsprüfung statt. Aufgrund einer neuen EU-Richtlinie ist jedoch ab dem 14. September 2019 die Sicherheitsprüfung für Online-Zahlungen mit Kreditkarte für alle europäischen Online-Händler Pflicht.

Bei der Online-Bezahlung mit Kreditkarte reichen dann die Kreditkartennummer, das Ablaufdatum und die Prüfziffer nicht mehr. Eine weitere Prüfung ist notwendig. Die Bestätigung der Zahlung erfolgt nach der Registrierung bei der Smartphone-App „S-ID-Check“ per Fingerabdruck, Gesichtserkennung oder PIN. So stellen Sie sicher, dass allein Sie mit Ihrer Sparkassen-Kreditkarte im Internet bezahlen können.

Das bedeutet für Sie, dass Sie künftig nur noch uneingeschränkt online bezahlen können, wenn Sie für den Mastercard® Identity Check (früher SecureCode™) beziehungsweise Visa Secure (ehemals Verified by Visa) registriert sind.

Registrieren Sie sich jetzt!

Und so einfach geht’s:

  1. Online registrieren unter: www.sparkassen-kreditkarten.de/sicherheit .
  2. Laden Sie die App „S-ID-Check“ der Sparkasse auf Ihr Smartphone oder Tablet.
  3. Hinterlegen Sie Ihre Kreditkarte in der App.
  4. Wählen Sie eine PIN oder aktivieren Sie – wenn möglich – die biometrische Lösung in Ihrem Smartphone, damit Sie die Online-Kartenzahlung auch per Fingerabdruck oder Gesichtserkennung legitimieren können.

Nach der Registrierung genießen Sie den höchsten Sicherheitsstandard für Zahlungen im Internet.

*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird hier von der Kreditkarte gesprochen. Sämtliche Angaben gelten gleichermaßen auch für die Sparkassen-Karte Basis (Debitkarte).

Veröffentlicht am 2. Mai 2019