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Werbungskosten: Wer sich auskennt, kann Geld sparen

Welche Ausgaben können bei der Steuererklärung angesetzt werden?

Werbungskosten: was bedeutet dies für die Steuern?
Mit Werbung hat der Begriff „Werbungskosten“ nichts zu tun, dafür aber mit Steuern. Gemeint sind „Erwerbungskosten“, nämlich Ausgaben, die ein Arbeitnehmer beim Erwerb seines Einkommens hat. Es geht also um Kosten in Verbindung mit Ihrem Job, zum Beispiel für die Fahrt zum Arbeitsplatz oder für Berufskleidung. Vereinfacht gesagt: Sie können Werbungskosten von Ihrem Bruttoeinkommen abziehen und müssen nur den verbleibenden Teil versteuern. Je höher die Werbungskosten, desto größer die Steuerersparnis.

Das sind (die wichtigsten) Werbungskosten

  • Die Fahrt zur Arbeit mit 0,30 Euro je einfachen Entfernungskilometer (also nur der Hinweg und nicht auch noch der Rückweg). Ob Sie die Strecke zu Fuß, mit den Öffentlichen oder mit dem eigenen Pkw machen, ist egal. Beispiel: Sie haben 12 km einfache Strecke zur Arbeit, die Sie mit dem Rad zurücklegen. Im Jahr kommen Sie auf 230 Arbeitstage. Dann können Sie 0,30 Euro mal 230 mal 12 angeben, das sind allein dafür 828 Euro.
  • Kosten in Zusammenhang mit Bewerbungen – egal, ob sie erfolgreich waren oder nicht.
    Dazu zählen auch Ausgaben für Vorbereitungskurse, Porto und Bewerbungsmappen. Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch können Sie angeben, sofern sie das einladende Unternehmen nicht erstattet hat.
  • Umzugskosten, wenn Sie für den Job in eine andere Stadt ziehen müssen.
  • Beiträge zu Berufsverbänden oder Gewerkschaften.
  • Ausgaben für ein Arbeitszimmer. Das erkennt das Finanzamt jedoch nur in sehr wenigen Fällen an, etwa wenn ein Arbeitnehmer keinen Arbeitsplatz bei seinem Arbeitgeber hat. Beispiel: Ein Außendienstmitarbeiter ist die meiste Zeit bei seinen Kunden unterwegs und die Berichte schreibt er zu Hause.
  • Ausgaben für Fachbücher, Aktentasche oder einen Laptop, die Sie für den Job gekauft haben.
  • Ausgaben für Berufskleidung. Da ist das Finanzamt allerdings pingelig: Müssen Sie im Büro einen Anzug tragen, können Sie die Kosten dafür nicht angeben. Der Grund: Sie könnten den Anzug auch privat nutzen. Was geht, ist ganz spezielle Kleidung nur für den Job, zum Beispiel die Ausgaben für einen Laborkittel.

Was es mit der Pauschale auf sich hat
Vielleicht haben Sie den Begriff Werbungskostenpauschale schon einmal gehört. Darunter versteht man, dass Sie auf jeden Fall (also pauschal) Steuern sparen, auch wenn Sie nicht viele Werbungskosten zusammenbekommen. Der Staat stellt jeden Arbeitnehmer so, als ob er einen bestimmten Fixbetrag an Werbungskosten jährlich hätte. Bis 2021 lag dieser Wert noch bei 1.000 Euro. 2022 waren es bereits 1.200 Euro und 2023 1.230 Euro (usw.). Ihr zu versteuerndes Einkommen wird von vornherein um die Pauschale gekürzt. Dadurch liegt der monatliche Nettobetrag auf Ihrem Lohnzettel höher als ohne Werbungskostenpauschale. Kommen Sie auf mehr als beispielsweise 1.000 Euro Werbungskosten im Jahr 2021, lohnt es sich, die Quittungen zu sammeln. Wenn Sie anhand der Belege für Ihre gesamten Werbungskosten nachweisen können, dass sie über dem Betrag liegen, können Sie diesen höheren Betrag in der Steuererklärung angeben. Die Belege müssen Sie dann auf Nachfrage dem Finanzamt vorlegen können – also: gut aufbewahren!


Veröffentlicht am 15. Januar 2023