Sparkasse Koblenz Magazin
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Warum die Kontenklärung für die Rente so wichtig ist

Die Höhe Ihrer gesetzlichen Rente hängt von Ihrem persönlichen Versicherungsverlauf ab. Jede Lücke in diesem Zeitkonto bedeutet weniger Rente für später. Prüfen Sie, ob Ihre Daten vollständig sind.

Post von der Rentenversicherung kommt ins Haus. Von „Kontenklärung“ ist die Rede. Was dahintersteckt? Zu jedem Versicherten führt der zuständige Rentenversicherungsträger ein Konto, in dem alle gemeldeten Beschäftigungszeiten gespeichert sind. Vergleichen Sie dann die mitgeteilten Daten mit Ihrem Lebenslauf und füllen Sie eventuelle Lücken. Denn man sollte wissen: Ansprüche auf eine gesetzliche Rente ergeben sich nicht allein aus Zeiten der Beschäftigung, sondern auch aus anderen Lebensphasen. Dazu gehören auch Zeiten ohne eigene Beiträge, vor allem solche, in denen Sie:

  • in Ausbildung waren (ab dem 17. Lebensjahr),
  • Wehr- oder Zivildienst geleistet haben,
  • Sozialleistungen bezogen haben (Kranken- oder Arbeitslosengeld),
  • als Mutter Kinder großgezogen haben (für Väter auf Antrag),
  • Angehörige in häuslicher Umgebung gepflegt haben.

Weisen Sie fehlende Zeiten nach, indem Sie dem Rentenversicherungsträger die erforderlichen Unterlagen zuschicken. Oder vereinbaren Sie einen Termin bei der Beratungsstelle in Ihrer Nähe und besprechen Sie sich dort mit den Experten der Rentenkasse.

Tipp: Werfen Sie Unterlagen rund um Ausbildung und Arbeitsleben nicht voreilig weg, auch wenn sie noch so alt sind. Dann kann es Ihnen nicht so gehen wie einem Versicherten, der nach mehr als 40 Jahren kein Abschlusszeugnis für seine dreijährige Ausbildung zum Raumausstatter nachreichen konnte. Der Ausbildungsvertrag allein genügte der Rentenkasse nicht als Nachweis. Da es seinen Ausbildungsbetrieb nicht mehr gab und keine Unterlagen zu Rentenversicherungsbeiträgen vorlagen, erhält er für die Ausbildungszeit keine Rente (Sozialgericht Mainz, Az. S 10 R 511/14).

Nebeneffekt: Mit einem geklärten Rentenkonto gewinnt die jährliche Renteninformation an Aussagekraft. In ihr steht unter anderem, mit welchen Rentenzahlungen Sie rechnen können. Prüfen Sie diese Information regelmäßig und stellen Sie sich darauf ein. Bedenken Sie, dass Sie aus der veranschlagten Rente noch Kranken- und Pflegeversicherung sowie eventuell Steuern zahlen müssen. Wenn die gesetzliche Rente zu gering ausfällt, beraten wir Sie gern zu einer privaten Vorsorge.


Veröffentlicht am 15. November 2017