VL-Sparen: Mit der Arbeitnehmersparzulage doppelt profitieren
VL-Sparen lohnt sich aber umso mehr, wenn die staatliche Förderung genutzt werden kann. Bei Geringverdienern packt der Staat noch etwas obendrauf. Wer weniger als 17.900 Euro jährlich verdient – bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren 35.800 Euro –, der bekommt die Arbeitnehmersparzulage. Die Zulage schwankt von maximal 43 Euro jährlich für Bausparer und diejenigen, die einen Baukredit tilgen, und 80 Euro für Fondssparer. Ein Beispiel: Entscheiden Sie sich für einen Fondssparplan und legen den maximal geförderten Betrag von 400 Euro im Jahr an, können Sie bis zu 80 Euro an Arbeitnehmersparzulage erhalten. Das entspricht 20 Prozent der VL-Einzahlungen. Sind es weniger als 400 Euro, können Sie die vermögenswirksamen Leistungen aus dem eigenen Gehalt aufstocken, um die Zuschüsse zu erhöhen. Die Arbeitnehmersparzulage gibt es aber nicht automatisch. Vielmehr muss sie mit der Steuererklärung beantragt werden.
Für welche Variante Sie sich auch immer entscheiden: Die Laufzeit eines VL-Sparvertrags beträgt bis zu sieben Jahre. Davon zahlt man sechs Jahre ein, bis zum Ende des siebten Jahres ruht das Kapital. Danach kann der Sparer darüber frei verfügen – oder das Geld wieder anlegen.
Tipp
Beginnen Sie am besten schon während der Ruhezeit mit einem Folgevertrag, um sich den Zuschuss vom Arbeitgeber und die Förderung vom Staat zu sichern. Auf diese Weise lässt sich mit der Zeit ein Vermögen aufbauen, das auch die Altersvorsorge ergänzen kann.