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Urlaub: Privatunterkunft nicht wie beschrieben

Wie reagiere ich richtig, wenn die Unterkunft nicht der Beschreibung entspricht?

Ganz tief eintauchen in die Kultur am Urlaubsort, das wollen viele Reisende. Hotels sind auch Ihnen zu gesichtslos? Dann probieren Sie doch mal Wimdu, Airbnb oder 9flats. Auf diesen Plattformen werden Privatunterkünfte vermittelt. So steht dem engeren Kontakt zum Gastland nichts mehr im Weg. Das ist oftmals sogar deutlich günstiger als ein Hotel.

Geht alles gut, ist dieser Urlaub sicherlich ein Erlebnis. Blöd ist es allerdings, wenn die Wohnung nicht der Beschreibung entspricht. Eigentlich sollte zwar das gegenseitige Bewertungssystem der Plattformen dazu führen, dass niemand unzufrieden sein muss, doch in der Praxis gibt es viele Gründe für Beschwerden:

  • Beispielsweise ist die Unterkunft nicht ordentlich geputzt worden. Dann kann das Erlebnis schnell „zu persönlich“ werden, wenn man beispielsweise auf den Schmutz des Vorbewohners oder die Wäsche des Vermieters stößt.
  • Vielleicht handelt es sich auch gar nicht um eine echte Wohnung, sondern die gebuchten Räume werden ausschließlich an Touristen vermietet.
  • Dann stimmt vielleicht das Flair nicht mit der Beschreibung überein.
  • Möglicherweise fehlt auch einfach der Wasserkocher oder der Fön, der in der Anzeige genannt worden war.

So beschwert man sich richtig
Gibt es einen Anlass, sich zu beschweren, sollten Sie den Vermieter kontaktieren. Erreichen Sie ihn nicht, können Sie unter Umständen eine Rückerstattung fordern. Dazu sollten Sie Fotos von der Wohnung machen und die entsprechende Plattform so schnell wie möglich informieren, in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Lesen Sie sich unbedingt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch, bevor Sie verbindlich buchen.

Damit Sie Ihr Geld vollständig zurückbekommen, müssen Sie sich eine neue Bleibe suchen. Bleiben Sie trotz des Mangels in der Wohnung, können Sie höchstens eine Preisminderung durchsetzen. Eventuell hilft Ihnen die Plattform bei der Suche nach einer neuen Unterkunft.

Wenn es ganz hart kommt und Sie den Vermieter verklagen möchten, kann es sein, dass Deutschland nicht der Gerichtsort ist. Dann brauchen Sie eine gute Rechtsschutzversicherung und noch bessere Nerven.

Ein Problem bekommen Sie übrigens auch, wenn Ihre Unterkunft kurzfristig storniert wird. Das passiert gar nicht so selten. So gibt es beispielsweise Vermieter, die in Messezeiten eine Buchung kurzfristig stornieren, um die Wohnung oder das Zimmer teurer anzubieten. Unter Umständen hilft Ihnen dann die Plattform, eine neue Unterkunft zu finden. Doch ist eine Stadt ausgebucht, hilft Ihnen das auch nicht weiter.


Veröffentlicht am 4. Oktober 2017