Steuerbescheide sind nicht immer richtig. Darum sollten Sie den Bescheid nicht einfach zur Kenntnis nehmen und abheften, sondern genau prüfen, was vom Finanzamt anerkannt wurde und was nicht. Haben Sie das Gefühl, Sie sollen zu hohe Steuern zahlen? Dann legen Sie Einspruch ein.
Steuerbescheid immer genau prüfen
Post vom Finanzamt bekommt niemand gerne. Trotzdem sollten Sie sich den Steuerbescheid sehr genau anschauen. Denn nicht immer ist alles richtig, was das Finanzamt macht. Wenn Sie Ihre Steuererklärung mit einer speziellen Software erstellt haben, ist dort meistens auch eine Möglichkeit vorhanden, den Steuerbescheid zu prüfen. Oder Sie sprechen mit Ihrem Steuerberater das Ergebnis des Finanzamtes durch. Weicht der Bescheid von dem ab, was Sie als Nachzahlung oder Rückerstattung ausgerechnet hatten, sollten Sie Einspruch einlegen.
Einspruch einlegen: schriftlich
Das geht im Prinzip ganz einfach. Denn der Einspruch muss keiner bestimmten Form entsprechen. Aber: Er muss schriftlich erfolgen, am besten in Form eines Briefes oder eines Fax. Eine Nachricht via E-Mail wird nicht anerkannt. Ihr Absender muss ersichtlich sein, sie müssen ans richtige Finanzamt schreiben, das Wörtchen „Einspruch“ sollte vorkommen – und noch die Bezeichnung des Steuerbescheids, gegen den Sie sich wehren. Wichtig ist außerdem, dass Sie sich an die Fristen halten: Sie haben einen Monat lang Zeit, zu widersprechen, gerechnet von dem Tag an, an dem Sie den Bescheid bekommen haben.
Sinnvoll ist es, in dem Widerspruch darzulegen, warum Sie anderer Meinung sind. Stützen Sie sich dabei beispielsweise auf Urteile. Sie können übrigens auch widersprechen, wenn Sie selbst bei der Steuererklärung einen Fehler gemacht haben. Reichen Sie dann die gegebenenfalls notwendigen Unterlagen mit ein oder kündigen Sie zumindest an, dass Sie sie nachreichen werden.
Ihre Steuererklärung wird dann erneut überprüft. Sollte das Finanzamt feststellen, dass es sich zu Ihren Gunsten vertan hat, kann der neue Bescheid für Sie allerdings auch schlechter ausfallen. Sie können dann aber Ihren Widerspruch zurückziehen, und alles bleibt beim alten.