Sparkasse Koblenz Magazin
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Überblick: Welche Versicherung zahlt bei Schaden nach Unwetter?

Vor dem Eigenwillen der Natur ist niemand gefeilt. Umso wichtiger, dass Sie für den Fall des Falles gut versichert sind.

Nur ein paar Minuten können für einen großen Schaden reichen. Eine herbstliche Sturmböe, die Ihr Haus oder Auto beschädigt. Ein monsunartiger Regenfall, der Ihren Keller volllaufen lässt. Wer dann Eigentümer und nicht Mieter ist, für den kann es je nach Schaden nach Unwetter schnell existenzbedrohend werden. Es sei denn, Sie sind ausreichend versichert.

Schaden nach Unwetter am Haus – hier greift die Wohngebäudeversicherung

Umso mehr Hauseigentümer besitzen deshalb eine sogenannte Wohngebäudeversicherung. Diese deckt so manchen Schaden nach Unwetter ab. Feuer-, Sturm-, Hagel- und Leitungswasserschäden sind standesmäßig über eine solche Versicherung abgedeckt. Droht die Gefahr einer Überschwemmung, so kann zusätzlich noch eine Elementarschadendeckung abgeschlossen werden. Das ist in der Regel nur mit geringen Zusatzkosten verbunden – es sei denn natürlich, Sie leben in einem Hochrisikogebiet. Dann wird eine individuelle Risikoprüfung seitens Ihres Versicherers die Beitragshöhe festlegen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte hier allerdings im Zweifelsfall die Zusatzkosten in Kauf nehmen.

Schaden nach Sturm – entscheidend ist die Windstärke
Immer wieder gibt es Streitfälle, für was genau die Versicherung aufkommen muss und für was nicht. Entsprechend klar sind die Regelungen. So haftet eine Versicherung bei Sturmschäden standesgemäß erst dann, wenn Windstärke 8 vorliegt. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit von mindestens 62 km/h. Nur in diesem Fall spricht man schließlich von einem Sturm. Ein paar Sonderfälle sind hierbei aber zu beachten.

Sturmschäden bei geringerer Windstärke können ggf. doch versichert sein
Möglicherweise ist der „Sturm“ nur mit Windstärke 7 oder 6 gemessen worden, wodurch Ihr Anspruch auf Kostenübernahme der Schäden normalerweise erlöschen würde. Dennoch kann es sei, dass die lokalen Windspitzen, die zu Schäden bei Ihnen geführt haben, die Windstärke von 8 überschritten haben. Das passiert sehr häufig bei Gewittern. Um so etwas nachweisen zu können, müssen allerdings auch ähnliche Sturmschäden an den umliegenden Häusern, bzw. in der Nachbarschaft zu beobachten sein.

Möglicherweise auch ein Fall für die Hausratversicherung

Ein umgefallener Baum oder durch die Luft gewirbelter Ast schlägt ein Loch in Ihr Dach. Angenommen in einer Art Kettenreaktion erwischt es dadurch noch die Glasplatte Ihres Wohnzimmertisches. Dann ist zwar für den Schaden nach Unwetter am Dach die Wohngebäudeversicherung zuständig, für den Tisch jedoch wäre die Hausratversicherung der richtige Ansprechpartner. Diese greift nämlich bei Schäden im Haus.

Schaden nach Unwetter am Eigentum des Nachbarn
Wird durch ein Unwetter ein Baum auf Ihrem Grundstück entwurzelt und verwüstet den Garten des Nachbarn, so könnte dies in den Zuständigkeitsbereich der privaten Haftpflichtversicherung fallen. Sofern Sie denn selbst im Haus wohnen. Sind Sie Vermieter der Immobilie, wäre es ebenso ein Fall für die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, wie wenn beispielsweise ein Dachziegel abgedeckt wird und im Nachbarhaus die Scheine einschlägt.

Schaden nach Unwetter: Welche Versicherung zahlt wann?

Insgesamt gibt es sechs relevante Versicherungen, die bei einem Schaden nach Unwetter greifen können. Abschließend haben wir für Sie alle auf einen Blick zusammengestellt und zeigen Ihnen kurz, welche Fälle damit abgedeckt sind.

Wohngebäudeversicherung

Entstehen Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel und/oder Leitungswasser, so ist die Wohngebäudeversicherung der richtige Ansprechpartner.

Elementarschadenversicherung

Als Zusatzmodul einer Wohngebäudeversicherung wird hier auch bei Naturkatastrophen eingegriffen. Hierzu zählen neben der schon angesprochenen Überschwemmung also Hochwasser, Erdbeben, Lawinen und Vulkanausbrüche.

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Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Ist der Schaden nachweislich von einer vermieteten Immobilie ausgegangen (bspw. der losgelöste Dachziegel oder entwurzelte Baum), so zahlt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.

Private Haftpflichtversicherung

Analog dazu wird die private Haftpflichtversicherung zur Kasse gebeten, wenn der anderweitig entstandene Schaden von einer Immobilie ausgegangen ist, die man selbst bewohnt. Hierzu zählt übrigens auch ein Personenschaden. Rutscht jemand beispielsweise vor Ihrem Haus aus, weil Sie nach einem Schneesturm den Bürgersteig nicht geräumt haben, und bricht sich dabei das Bein, so greift Ihre private Haftpflichtversicherung.

Kfz-Versicherung

Last, but not least, kann der Schaden am eigenen Auto auch von einer Kfz-Versicherung abgedeckt sein. Je nachdem, ob Sie eine Voll- oder Teilkaskoversicherung abgeschlossen haben mit oder ohne Beteiligung. Schäden durch Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung sind in der Regel über eine Teilkaskoversicherung abgedeckt.

Ihr Sparkassen-Berater informiert Sie gern
Sie haben zwar die eine oder andere Versicherung, wollen aber auf der sicheren Seite sein? Dann kontaktieren Sie doch ganz unverbindlich Ihren Sparkassenberater! In einem persönlichen Gespräch lässt sich ganz einfach Ihr Bedarf ermitteln. Und sollten Sie gar noch keine der genannten Versicherungen haben, aber grundsätzlich abgesichert sein müssen, so kann er Ihnen auch gleich ein unverbindliches Angebot erstellen.

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Veröffentlicht am 17. Dezember 2018