Aktuell kann man Steuern sparen durch energetische Sanierung. Schließlich ist es angesichts der drohenden Klimakatastrophe und der exorbitant gestiegenen Energiekosten richtig und wichtig, dass energetische Gebäudesanierung entsprechend gefördert wird. Im vorliegenden Beitrag befassen wir uns deshalb näher mit diesem Thema.
Die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung erfolgt im Rahmen der Einkommensteuer durch eine Steuerermäßigung. Eine Steuerermäßigung funktioniert folgendermaßen: Anders als zum Beispiel Werbungskosten wird der Betrag, der geltend gemacht werden kann, nicht von der Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer – dem zu versteuernden Einkommen – abgezogen, sondern von der Steuerschuld. Dadurch wirkt sich die Steuerermäßigung nicht auf die Tarifprogression aus, sondern sie vermindert direkt die zu zahlende Steuer. Dieses Verfahren ist dasselbe wie bei der steuerlichen Förderung von haushaltsnahen Dienstleistungen oder von Handwerkerleistungen.