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Soziale Netzwerke als Abmahnfalle

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

Instagram, Twitter oder Facebook: Es gibt an vielen Stellen rechtliche Fettnäpfchen. Auf Abmahnungen spezialisierte Rechtsanwälte schreiben dir, wenn du in eines trittst. Nichtwissen hilft dir dann nicht weiter. Darum solltest du besser diesen Artikel lesen.

Eigentlich wolltest du nur mit deinen Freunden ein bisschen Spaß haben, darum hast du dich irgendwann bei Instagram angemeldet, bei Snapchat, Facebook oder in anderen sozialen Netzwerken. Weil du dein Foto lieber nicht publik machen wolltest, hast du dich für eine Comicfigur entschieden oder für ein Porträtfoto deines Lieblingsstars. Doch dann kommt der Hammer: Post von einem Anwalt. Du habest damit gegen das Urheberrecht desjenigen verstoßen, der das Foto gemacht oder das Bild gezeichnet hat. Und darum sollst du jetzt eine hohe Summe als Strafe zahlen. Klingt wie aus einem schlechten Film? Ist es aber nicht. Es gibt Anwälte, die sich genau darauf spezialisiert haben. Sie suchen Urheberrechtsverletzungen im Internet und mahnen diejenigen ab, die gegen das Gesetz verstoßen haben. Ist doch gar nicht öffentlich. Oder doch?

Natürlich kannst du jetzt sagen, dass du das alles nur in einer ganz kleinen Gruppe geteilt hast und dass diese Inhalte nicht öffentlich sind. Das stimmt jedoch nur bedingt:

  1. kann es passieren, dass du irgendwann die Einstellungen änderst, weil du vielleicht nicht mehr daran gedacht hast, dass du sensible Inhalte hochgeladen hast. Und plötzlich ist öffentlich, was vorher geheim war.
  2. kann eine große Zahl von Freunden und Followern dazu führen, dass auch ein geschlossenes Profil als öffentlich wahrgenommen wird.

 

Willst du auf der sicheren Seite sein, solltest du darum deine Profile überprüfen:

Zeigt das Profilbild dich? Falls es ein Foto ist, das ein professioneller Fotograf gemacht hat, solltest du klären, ob du es für die sozialen Netzwerke verwenden darfst. Viele Fotografen verlangen dafür eine Extragebühr.

Hast du das Bild einer Kunstfigur oder eines Stars benutzt? Dann ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass du über kurz oder lang abgemahnt wirst, weil du dieses Bild unerlaubt hochgeladen hast. Das kann übrigens auch gelten, wenn du die Fotos deiner Lieblingsmusiker oder anderer Stars in einem Fotoalbum geteilt hast. Wichtig ist, dass du sowohl die Urheberrechte des Fotografen beachtest als auch das Persönlichkeitsrecht des Stars.

Apropos Bild: Hast du Fotos oder Videos hochgeladen, auf denen andere Leute zu sehen sind? Deine Freunde vielleicht? Hast du deren Erlaubnis dazu? Falls nein, können sie dir Ärger machen, denn du verletzt ihre Persönlichkeitsrechte. Auch wenn du ein Video mit deiner Lieblingsmusik unterlegst, verstößt du gegen das Gesetz. In diesem Fall kommt das Urheberrecht der Musiker zum Tragen.

Noch einen Haken gibt es, wenn du Videos beispielsweise von YouTube teilst. Hat derjenige, der das Video dort eingestellt hat, nämlich gegen das Urheberrecht verstoßen, tust du das auch, wenn du sein Video teilst. Darum solltest du nur Videos teilen, bei denen du sicher bist, dass sie nicht gegen das Gesetz verstoßen.

Es gibt im Internet Bilder, Filme und Musik, die rechtefrei sind und benutzt werden dürfen. Dieses Material findest du hier. Du musst aber immer auf die entsprechende Lizenz achten und diese auch bei der Benutzung angeben. Ganz sicher, dass du keinen Ärger bekommst, kannst du nur sein, wenn du die Inhalte selbst machst, die du hochlädst, und wenn du dabei Urheber- und Persönlichkeitsrechte beachtest.


Veröffentlicht am 4. Januar 2018