Wir haben mit Astrid Hartmann-Ackermann gesprochen, Mitarbeiterin Spenden & Sponsoring bei unserer Sparkasse.
Wir haben mit Astrid Hartmann-Ackermann gesprochen, Mitarbeiterin Spenden & Sponsoring bei unserer Sparkasse.
Wie erkenne ich seriöse Spendenorganisationen?
Eine Orientierung für Spender bietet das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI). Das unabhängige wissenschaftliche Dokumentationszentrum gibt seit 1906 Auskünfte und Einschätzungen zu Spendenorganisationen. Seriöse Organisationen können vom DZI ein kostenpflichtiges Spendensiegel bekommen. Wichtige Kriterien dabei: Die Sammler arbeiten transparent und wirksam, informieren wahrhaftig und wirtschaften sparsam. Eine Liste aller Organisationen, die das Siegel tragen, finden Sie auf der Website des DZI. Trägt ein Spendensammler kein Siegel, muss das jedoch nicht heißen, dass er unseriös ist. Gerade kleineren Initiativen vor Ort, die Ihnen persönlich bekannt sind, können Sie in der Regel auch ohne Siegel trauen.
Was ist beim Spenden zu beachten?
• Informieren Sie sich über die Organisation, der Sie Geld geben wollen.
• Achten Sie auf die Gemeinnützigkeit des Empfängers.
• Spenden Sie nicht aus dem Bauch heraus, sondern überlegt.
• Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen.
• Konzentrieren Sie sich auf ausgewählte Empfänger.
• Vermeiden Sie Fördermitgliedschaften, denn dort haben Sie kein gesetzliches Rücktrittsrecht.
Und das Finanzamt belohnt den Spender?
Richtig. Zuwendungen, also Spenden und teilweise auch Mitgliedsbeiträge, können Sie bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags Ihrer Einkünfte pro Jahr als Sonderausgabe steuerlich geltend machen. Bedingung dafür: Es muss sich um eine steuerbegünstigte Organisation zur Förderung mildtätiger, religiöser, wissenschaftlicher, kultureller oder anderer gemeinnütziger Zwecke handeln.
Damit das Finanzamt die Spende anerkennt, brauchen Sie außerdem eine Zuwendungsbestätigung der begünstigten Organisation auf einem amtlichen Vordruck. Bei Spenden, die 200 Euro nicht übersteigen und die mittels Überweisung bezahlt werden, reicht der Zahlungs- oder Buchungsbeleg aus. Bitte beachten Sie: Für Spenden an Stiftungen, politische Parteien und Wählervereinigungen gelten andere Regeln.
Veröffentlicht am 20. Dezember 2016