Auch wenn sich einzelne Wohnungseigentümer bereits selbst Rauchmelder angeschafft haben, können sie nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS von der Gemeinschaft dazu verpflichtet werden, sich an einem einheitlichen System zu beteiligen.
(Amtsgericht München, Aktenzeichen 482 C 13922/16)
Text: LBS Infodienst Recht und Steuern
Karikatur: Jürgen Tomicek