Unter gewissen Umständen können auch Privatverkäufe steuerpflichtig sein. Das ist vor allem dann wichtig zu wissen, wenn man regelmäßig über E-Bay oder andere Plattformen Dinge verkauft, die man nicht mehr braucht. Auf diese Weise können schließlich schnell einige Euro zusammenkommen.
Der Fiskus bittet Sie immer dann zur Kasse, wenn gewisse Freigrenzen überschritten werden. Wo diese Grenzen liegen und was bei Überschreitung zu tun ist, bespricht der vorliegende Blogbeitrag.
Sie verkaufen nur ab und zu etwas über E-Bay? Zwei- bis dreimal im Jahr, vielleicht einen Schrank, eine Hose oder einen Koffer? Dann müssen Sie sich wahrscheinlich keine Gedanken machen. Ihre Verkaufserlöse interessieren das Finanzamt nicht. Anders ist die Situation, wenn Sie regelmäßig und viel verkaufen, wenn Sie zahlreiche Bewertungen haben und möglicherweise sogar Geld für die Platzierung Ihrer Produkte zahlen. Dann kann ein sogenannter gewerblicher Handel vorliegen. Das kann zum Beispiel auch passieren, wenn man einen Haushalt auflöst oder geerbt hat oder nachdem man den Keller oder den Speicher entrümpelt hat – und die Dinge zu Geld machen möchte.
Wer denkt, dass die Finanzbehörden nicht mitbekommen, wer was verkauft, der täuscht sich. Denn seit Anfang 2023 müssen Plattformen wie E-Bay, Facebook Marketplace, Etsy, Vinted und andere diejenigen melden, die im Jahr mindestens 30 Verkäufe tätigen oder mehr als 2.000 Euro über Privatverkäufe einnehmen. Das regelt das Plattformen-Steuertransparenzgesetz.
Die Plattformen melden jedoch nur diejenigen Nutzer, die den Verkauf auch über die in der Plattform integrierte Bezahlsoftware abwickeln. Wer beispielsweise über E-Bay-Kleinanzeigen etwas anbietet, was der Käufer beim Abholen bar bezahlt, kann nicht gemeldet werden. Denn in diesem Fall weiß die Plattform nicht, ob und in welcher Höhe der Kauf zustande kam. Und: Wer gemeldet wird, muss nicht automatisch steuerpflichtig sein.
Denn grundsätzlich ist der Privatverkauf dieser gebrauchten Dinge steuerfrei. Dem Finanzamt geht es nur darum, diejenigen zu finden, die auf Dauer regelmäßig Ware verkaufen und Einnahmen haben. Dabei verläuft die Grenze fließend. Ein Indiz für einen gewerblichen Verkauf kann beispielsweise sein, wenn jemand Produkte extra günstig einkauft, um sie dann teuer weiterzuverkaufen. Auffällig sind außerdem neue Waren, besonders wenn mehr als ein Exemplar davon verkauft wird – oder eben, wenn sehr viel Geld eingenommen wird.
Tipp: Speziell, wenn Sie viele Dinge verkaufen wollen, sollten Sie sich eine Tabelle anlegen, in der Sie das Produkt benennen, das Verkaufsdatum und den Preis eintragen. Falls die Plattform Ihrer Wahl es möglich macht, einen Verkaufsbeleg auszudrucken, sollten Sie diesen zusätzlich abheften.
Neu ist die Steuerpflicht übrigens nicht, es gibt schon seit vielen Jahren immer wieder Urteile zu diesem Thema:
Wer als gewerblicher Händler eingestuft wird, muss im Zweifel nicht nur Einkommensteuer, sondern unter Umständen auch Umsatzsteuer und Gewerbesteuer bezahlen.
Die Neuregelung gilt auch für Dienstleistungen und entsprechend beispielsweise für das Vermieten von Zimmern oder Wohnungen über Airbnb und ähnliche Plattformen.
Veröffentlicht am 4. April 2023