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Neuer Bußgeldkatalog seit 9. November 2021

Am 9. November 2021 trat der neue Bußgeldkatalog für Regelverstöße im Straßenverkehr in Kraft.

Am 9. November 2021 trat der neue Bußgeldkatalog für Regelverstöße im Straßenverkehr in Kraft. Deutlich höhere Strafen gelten ab diesem Zeitpunkt für Temposünder, Falschparker und Kraftfahrer, die eine Rettungsgasse benutzen, um durch diese schneller voranzukommen.

In unserem heutigen Blogbeitrag haben wir dabei auf die wichtigsten Änderungen geschaut. Im Folgenden erfahren Sie, was inzwischen anders als vorher ist und worauf es zukünftig ganz besonders zu achten gilt.

Neuer Bußgeldkatalog: Seit 9. November 2021 im Einsatz

Seit dem 9. November 2021 gilt ein neuer Bußgeldkatalog. Darin ist geregelt, wie Verstöße gegen die Verkehrsordnung zukünftig zu ahnden sind. Konkret beziehen sich die Veränderungen auf zu schnelles Fahren, nicht ordnungsgemäßes Parken sowie die Blockierung von Rettungskräften (bzw. der Rettungsgasse). Der neue Bußgeldkatalog soll darüber hinaus außerdem besseren Schutz für Fußgänger gewährleisten.

Zu schnelles Fahren

Alle Temposünder und Raser müssen beim neuen Bußgeldkatalog ganz genau hinsehen. Wer nämlich beispielsweise innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer schneller als erlaubt fährt und dabei geblitzt wird, der zahlt statt wie bisher 35 Euro 70 Euro Strafe.

Wird ein Raser also zum Beispiel mit mindestens 91 Stundenkilometern auf einer innerörtlichen Straße, wo nur 50 Stundenkilometer erlaubt sind, erwischt, muss er künftig 400 statt 200 Euro Strafe zahlen. Eine Erhöhung des Bußgelds um satte 100%.

Falsch parken

Auch falsches Parken wird teurer. Wer auf Geh- und Radwegen parkt, in zweiter Reihe das Auto kurz abstellt oder unerlaubt auf Schutzstreifen hält, der zahlt seit dem 9. November 55 statt wie bisher 15 Euro Strafe.

Noch teurer wird es, wenn Sie andere Verkehrsteilnehmer:innen dabei behindern oder gefährden. Parken Sie unberechtigt auf einem Parkplatz für E-Autos oder Carsharing-Fahrzeuge, zahlen Sie ein Verwarnungsgeld von 55 Euro. Teurer wird es auch für alle, die ohne entsprechenden Nachweis auf einem Schwerbehindertenparkplatz parken. Das kostet bald 55 statt 35 Euro.

Rettungsgasse behindern

Die Rettungsgasse oder auch freie Gasse, wie sie amtlich in der Straßenverkehrs-Ordnung heißt, kann bei Unfällen, bei denen es nicht selten auf Minuten oder sogar Sekunden ankommt, nachweislich Leben retten. Sie zu blockieren oder sogar rücksichtslos durch die Rettungsgasse hindurch zu fahren, wird zukünftig deshalb härter bestraft.

Zur Geldstrafe, die zwischen 200 bis 320 Euro liegt, kommen zwei Punkte in Flensburg sowie ein Monat Fahrverbot.

Rettungskräfte blockieren

Wer Rettungskräfte daran hindert, zum Einsatzort zu gelangen oder ihre Arbeit zu tun – beispielsweise dadurch, dass das Auto vor einer Feuerwehreinfahrt abgestellt wird, der zahlt seit dem 9. November 2021 laut dem neuen Bußgeldkatalog 100 Euro. Ein Punkt in Flensburg kommt auch noch dazu. Bei besonders schweren Verstößen kann es sogar noch härtere Strafen geben.

Besserer Schutz für Fußgänger

Auto- und Motorradfahrer, die beim Abbiegen keine Rücksicht auf Fußgänger nehmen und sie dadurch gefährden, werden zukünftig härter bestraft. Sie zahlen 140 statt 70 Euro, bekommen einen Punkt und einen Monat Fahrverbot. Radfahrern drohen in solchen Fällen 70 Euro und ein Punkt.

Wege vorschriftswidrig nutzen

Nutzen Sie unerlaubt Geh- und Radwege sowie Seitenstreifen, zahlen Sie künftig bis zu 100 Euro statt wie bisher 25 Euro Geldbuße.

Neuer Bußgeldkatalog: Der ADAC informiert

In diesem Beitrag haben wir Ihnen kurz und knapp die wichtigsten Änderungen im neuen Bußgeldkatalog zusammengefasst. Wenn Sie sich für die konkreten Gesetzestexte interessieren oder genauere Angaben zu den neuen Regeln wünschen, dann sind Sie auf der Website vom ADAC am besten aufgehoben.

Bei all den Regeln und Gesetzen, die man im Straßenverkehr kennen muss, ist es überdies umso besser, optimal abgesichert zu sein, wenn doch einmal ein Unfall passiert. Ein perfektes Rundum-Sorglos-Paket gibt es übrigens auch bei Ihrer Sparkasse Koblenz. Informationen zu unserer Kfz-Versicherung gibt es auf der verlinkten Seite, auf der Sie auch direkt einen unverbindlichen Beratungstermin vereinbaren können.

Wir freuen uns auf Sie und bedanken uns für Ihr Interesse an diesem Blogbeitrag.


Veröffentlicht am 25. Januar 2022