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Was tun, wenn Möbel nicht geliefert werden?

Sofa, Küche, Bett: Die Lieferfristen für neue Möbel sind häufig lang.

Der Umzug ist schon mehrere Wochen oder gar Monate her und die bestellten Möbel werden nicht geliefert? Das kann zu einem ausgesprochenen Ärgernis werden. Gerade bei Sofa, Küche, Bett gilt, dass die Lieferfristen für neue Möbel häufig lang sind. Manchmal warten Käufer nicht nur Wochen, sondern Monate auf die Einrichtungsgegenstände. Welche Alternativen haben Sie in einer solchen Situation?

Sechs Wochen hat es gedauert, bis das neue Sofa nach dem Umzug kam. Nach zwei Monaten wird endlich auch die neue Küche aufgebaut. Doch als sie steht, stellt sich heraus, dass das Kochfeld fehlt. Ein Chip hängt in einem Container auf hoher See fest. Wann das Kochfeld folgt, können die Lieferanten nicht sagen.

Möbel werden nicht geliefert: Das können Sie jetzt tun

Für Kunden ist das keine befriedigende Situation. Besonders unangenehm werden die Wohnverhältnisse dann, wenn sich die Möbelkäufer auf ein genanntes Lieferdatum verlassen haben. In diesem Fall haben sie unter Umständen die alten Möbel schon verkauft oder beim Sperrmüll entsorgt.

Auf Nummer sicher geht darum, wer die alten Möbel behält, bis die neuen wirklich in der Wohnung stehen. Bei einem Umzug dürfte das jedoch schwierig sein. Denn wenn man weiß, dass man die Möbel dort eigentlich nicht mehr nutzen möchte, kostet ihr Transport unnötig Geld.

Tipp: Vereinbaren Sie schriftlich ein Lieferdatum. Kann der Händler dies nicht halten, gerät er in Verzug.

Falls Sie kein schriftliches Lieferdatum festgehalten haben, müssen Sie den Händler in Verzug setzen. Das machen Sie mit einem Mahnschreiben. Die Verbraucherzentrale hat dazu einen Musterbrief ins Netz gestellt. Hiermit setzen Sie dem Händler eine angemessene Nachfrist.

Vom Vertrag zurücktreten, wenn Möbellieferung ausgeblieben ist

Wenn der Händler in Verzug ist, können Sie vom Vertrag zurücktreten. Dazu müsste der Händler aber auch die Schuld an den Lieferverzögerungen tragen. Ist er auf andere Lieferanten angewiesen, haben Sie schlechte Karten.

Außerdem hilft Ihnen ein Rücktritt oft nicht weiter. Sie stehen dann nach wie vor ohne Möbel da. Bestellen Sie sie anderswo, müssen Sie sich wieder auf eine lange Lieferfrist einstellen. Falls Sie sich trotzdem dafür entscheiden: Fragen Sie besser bei einem Anwalt oder der Verbraucherzentrale nach, wie Sie das richtig machen – nicht, dass Sie am Ende zwei neue Sofas im Wohnzimmer haben. Juristischer Rat kostet allerdings zusätzlich Geld, sofern keine Rechtsschutzversicherung vorliegt.

Tipp: Sie haben online bestellt? Dann haben Sie üblicherweise eine Widerrufsfrist von bis zu 14 Tagen nach der Lieferung. Aber auch in diesem Fall müssten Sie anderswo die Möbel neu bestellen. Die Widerrufsfrist gilt allerdings nicht, wenn das Möbelstück individuell für Sie angefertigt wurde.

Schadenersatz verlangen, wenn Möbel nicht geliefert werden

Auch mit einer finanziellen Entschädigung sieht es eher schlecht aus. Denn um Schadenersatz zu verlangen, muss Ihnen zunächst ein materieller Schaden entstanden sein. Das wird bei einer verspäteten Möbellieferung üblicherweise nicht der Fall sein.

Auch ein Preisnachlass ist nicht berechtigt. Den gibt es nämlich nur, wenn das Möbelstück einen Mangel aufweist. Eine verspätete Lieferung ist jedoch kein Mangel. Sie können trotzdem probieren, einen Nachlass zu bekommen.

Möbel werden nicht geliefert: Konstruktive Lösungen finden

Wenn Sie den Vertrag nicht rückgängig machen wollen und ein Schadenersatz nicht möglich ist, können Sie auf die Suche nach einer anderen Lösung für Ihr Problem gehen:

  • Ihre Küche kommt zu spät: Kann Ihnen der Händler übergangsweise wenigstens zwei Kochplatten zur Verfügung stellen?
  • Das Sofa oder Bett kommt nicht rechtzeitig – das alte ist schon entsorgt: Hat der Händler vielleicht ein zusammenklappbares Gästebett, das er Ihnen leihen kann? Oder ein Sofa aus der Ausstellung, das er bei der Lieferung des neuen Möbelstücks wieder mitnimmt?
  • Sie schauen, ob Sie das gewünschte Produkt anderswo schneller bekommen: Falls ja, akzeptiert der Verkäufer den Rücktritt, ohne Probleme zu machen?
  • Sie finden das gewünschte Produkt anderswo schneller, aber zu einem höheren Preis: Übernimmt der Verkäufer die Differenz als Wiedergutmachung?

Bei all diesen rechtlichen Fragen zum Vertrag empfiehlt es sich außerdem, auch anwaltliche Unterstüzung, bzw. juristischen Rat einzuholen. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, ist hierbei üblicherweise auf er sicheren Seite, da diese Police Sie für sämtliche Bereiche Ihres privaten Lebens absichert. Sie möchten gerne mehr Informationen zur Rechtsschutzversicherung bei der Sparkasse Koblenz? Dann folgen Sie entweder den Link und vereinbaren Sie unter folgendem Kontakt-Link einen unverbindlichen Beratungstermin mit Ihrem Sparkassenberater: Kontakt zum Versicherungscenter der Sparkasse Koblenz


Veröffentlicht am 17. November 2022

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