Wer einen Kontowechsel vollziehen möchte, der muss einiges beachten. Wissenswert in diesem Zusammenhang: Kreditinstitute sind verpflichtet, Kundeninnen und Kunden beim Kontowechsel zu unterstützen. Lesen Sie in diesem Blogbeitrag, wie das funktioniert, damit alles reibungslos klappt.
Sei es ein Umzug oder der Wunsch nach einem günstigeren Kontomodell, es gibt viele Gründe, das Konto zu wechseln. Seit September 2016 gibt es eine gesetzliche Pflicht, dass alte und neue Bank dabei helfen, den Wechsel vorzunehmen. Das Zahlungskontengesetz sieht dafür genaue Fristen vor. Voraussetzung: Beide Banken sind in Deutschland ansässig.
Vor einem Wechsel sollten Sie sich Gedanken darüber machen, welche Ansprüche Sie an ein Konto haben – zum Beispiel viele Filialen, großes Geldautomatennetz, zusätzliche Rabattaktionen, nachhaltige Orientierung, Online-Banking oder Überweisungen in Papierform. Prüfen Sie vor der Kontoeröffnung das Preis- und Leistungsverzeichnis genau, um später keine bösen Überraschungen zu erleben.
Grundsätzlich kann man sich selbst ohne Unterstützung der Banken um den Kontowechsel kümmern. Bequemer ist es sicher über die Kontowechselhilfe. Mit einer einmalig erklärten Ermächtigung beauftragen Sie die neue Bank damit, den Wechsel mit der alten durchzuführen. Eine andere oft bequemere Möglichkeit bietet der digitale Kontowechselservice über das Online-Banking, die es zum Beispiel auch bei Sparkassen gibt.
Im Fall der gesetzlichen Kontowechselhilfe muss das neue Institut binnen zwei Arbeitstagen bei dem alten eine Liste der bestehenden Daueraufträge und der vorhandenen Informationen zu erteilten Lastschriftmandaten sowie eine Liste der verfügbaren Informationen über eingehende Überweisungen und Lastschriften aus den vergangenen 13 Monaten einfordern.
Die alte Bank ist verpflichtet, diese Informationen innerhalb von fünf Geschäftstagen der neuen Bank sowie dem Kunden zu schicken. Ab einem vom Kunden festgelegten Zeitpunkt darf die alte Bank keine Lastschriften und eingehenden Überweisungen mehr einlösen und keine Daueraufträge mehr ausführen. Der Kunde legt außerdem fest, wann das restliche Guthaben aufs neue Konto überwiesen und wann das alte aufgelöst werden soll.
Fünf Geschäftstage, nachdem die neue Bank die geforderten Informationen erhalten hat, muss sie die gewünschten Daueraufträge einrichten, Lastschriften akzeptieren und Einzahlern wie dem Arbeitgeber das neue Konto nennen. Sollten dazu noch nicht alle Informationen zur Verfügung stehen, muss sie rechtzeitig nachhaken. Sie können Einzahler und Geldempfänger auch selbst über ein Musterschreiben der Bank informieren.
Wer bei der Sparkasse ein neues Konto eröffnet und sich fürs Online-Banking registriert, kann den kostenlosen Kontowechselservice nutzen, um die Bankverbindung komfortabel zu ändern. Das funktioniert ganz einfach:
Um Fehlbuchungen zu vermeiden, sollten Sie prüfen, ob die neue Bankverbindung weiteren Firmen, Ämtern oder Personen mitgeteilt werden sollte. Hier einige mögliche Zahlungspartner:
Das alte Girokonto sollte möglichst noch so lange mit ein wenig Guthaben bestehen bleiben, bis alle Zahlungspartner die neue Bankverbindung nutzen und keine unerwarteten Abbuchungen mehr das Konto belasten können. Sinnvoll ist es auf jeden Fall, die Konten darauf zu kontrollieren, ob alle laufenden Zahlungsverpflichtungen (korrekt) erfüllt werden.
Sie möchten jetzt einen Kontowechsel vollziehen und brauchen noch Unterstützung? Dann nehmen Sie über den folgenden Link Kontakt zur Sparkasse Koblenz auf!
Veröffentlicht am 3. November 2022