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Kein Stress in der Wohngemeinschaft

Leben in der WG: ein gut überdachter Mietvertrag bringt Sicherheit.

Er ist die Grundlage für jede Wohngemeinschaft: der Mietvertrag. Bevor Sie mit neuen oder alten Bekannten zusammenziehen, müssen Sie essenzielle Fragen klären. Wie ist das Mietverhältnis zwischen Ihnen und Ihren Mitbewohnern? Wer übernimmt für was die Haftung? Wie sieht es mit der Kündigung aus? Wer fällt die Entscheidung über neue Mitbewohner? Hier ein grober Überblick über die drei Möglichkeiten.

1. Die Leiden des jungen Hauptmieters
Entscheiden Sie sich als Hauptmieter Verantwortung für die WG zu übernehmen, kommt einiges auf Sie zu. In erster Linie ist das der Vermieter. Er muss Ihnen erlauben, Untermieter auszuwählen und aufzunehmen. Sie sind sein Ansprechpartner, auch wenn etwas schiefläuft, wie zum Beispiel Zahlungsverzögerung bei der Miete oder Schäden an der Wohnung. In solchen Fällen haften Sie. Dabei ist egal, ob die Schuld wirklich bei Ihnen oder Ihren Mitbewohnern liegt. Ihre Untermieter haften nur für ihren eigenen Bereich.

Immerhin: Als Hauptmieter können Sie das Mietverhältnis Ihrer Mitbewohner kündigen. Allerdings gelten hier verschiedene Fristen, abhängig von der genauen Situation. Kündigen Sie selbst, wird die Wohngemeinschaft aufgelöst. Oft übernimmt aber ein anderer Untermieter die Verantwortung als Hauptmieter. Das müssen Sie mit dem Vermieter vereinbaren.

2. Geteiltes Leid
Sie können aber auch gemeinsam mit allen Mitbewohnern als Hauptmieter festgelegt werden. Wenn der Vermieter etwas mitzuteilen hat, muss er es dann an alle Bewohner der WG adressieren. Umgekehrt müssen Sie sich, sollte es zu einer Auflösung kommen, mit der Kündigung gemeinsam an ihn wenden. Auch bei dieser Variante sollten Sie sich auf Ihre Mitbewohner verlassen können. Hat ein anderer etwa seine Miete nicht gezahlt, kann der Vermieter sein Geld auch von Ihnen verlangen. Dahinter steckt die sogenannte gesamtschuldnerische Haftung. Der Vermieter hat so eine gewisse Sicherheit. Daher bevorzugen viele Wohnungseigentümer diese Variante.

3. Jeder für sich
Gerade wenn der Vermieter einzelne Zimmer vermietet, ist jeder für seinen eigenen Bereich verantwortlich. Dementsprechend sind auch die Mietverträge formuliert. Wohnheime sind häufig auf diese Weise aufgebaut. Ein Nachteil: Wer als Nachfolger eines Bewohners einzieht, liegt nicht in Ihrer Hand. Das entscheidet der Vermieter.

Fazit: Lasst euch Zeit
Mit dem Mietvertrag werden grundsätzliche Regelungen für gewisse Situationen einer Wohngemeinschaft festgelegt. Hier sollten Sie nichts überstürzen, sondern alle Fragen sauber klären. Einige müssen Sie nicht mit dem Vermieter, sondern nur mit deinen Mitbewohnern besprechen. Wie sind die Nebenkosten aufgeteilt? Wer trägt welche Verantwortungen? Ihr solltet auch diese Entscheidungen schriftlich festhalten. Wenn es später Reibereien gibt, können Sie sich auf diese Abmachungen berufen.


Veröffentlicht am 13. Dezember 2017