Wer zum Beispiel aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen HomeOffice-Regelungen seines Arbeitgebers viel Zeit zu Hause verbringt, stellt plötzlich fest, dass dort nicht alles optimal ist: Vielen fehlt ein Arbeitszimmer, andere merken, dass die Kinderzimmer zu klein sind. Ein Balkon wäre nett, ein schönerer Garten – oder einfach nur mal ein Tapetenwechsel oder modernere Fliesen. Das alles kostet natürlich Geld. Doch in einigen Fällen lassen sich Handwerkerkosten von der Steuer absetzen.
Wichtig ist nur: Ihre Immobilie darf nicht mehr im Bau sein. Sie müssen sie bereits bewohnen.
Absetzbar sind beispielsweise die Kosten für
Wichtig für Sie zu wissen: Das Finanzamt beteiligt sich nicht an den Kosten für das verbrauchte Material, sondern nur an dem, was der Handwerker für seine Arbeit in Rechnung stellt. Lassen Sie also das Treppenhaus neu streichen, sind die Kosten für die Farbe für das Finanzamt irrelevant. Nur die Arbeitszeit, Fahrt- und Gerätekosten können in der Steuererklärung abgesetzt werden. Darum sollten Sie bei der Rechnung darauf bestehen, dass die absetzbaren Kosten separat aufgelistet werden.
Damit das Finanzamt die Kosten anerkennt, müssen Sie die Rechnung entweder per Überweisung oder beispielsweise mit der Kreditkarte beglichen haben. Bar dürfen Sie auf keinen Fall bezahlen, denn dann erkennt das Finanzamt die Kosten nicht als absetzbar an.
Die Handwerkerkosten sind nicht in beliebiger Höhe absetzbar, sondern nur bis zu 20 Prozent oder 1200 Euro im Jahr. Das entspricht Ausgaben von 6000 Euro. Falls Sie also mehr ausgegeben haben, müssen Sie die Kosten über diesem Maximalbetrag voll tragen. Ein Tipp: Wer zum Jahresende eine größere Maßnahme plant, kann überlegen, einen Teil des Geldes noch in diesem Jahr auszugeben, den anderen Teil erst im kommenden Jahr. So lassen sich zweimal 20 Prozent absetzen.
Übrigens akzeptiert das Finanzamt auch die Gebühr für den Schornsteinfeger, die Kosten für die Kontrolle des Blitzableiters oder die Reparatur der Waschmaschine – allerdings nur, wenn sie vor Ort repariert wurde.
Handwerkerleistungen gehören steuerlich betrachtet zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. Darunter fallen auch das Putzen der Fenster, der Winterdienst oder Gärtnerarbeiten. Fragen Sie einen Steuerberater, wenn Sie unsicher sind, was und in welcher Höhe Sie absetzen können.
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Veröffentlicht am 13. August 2021