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Geldschein beschädigt? Das können Sie jetzt tun!

Was können Sie tun, wenn der Geldschein beschädigt ist und ein Händler die Annahme verweigert?

Haben Sie schon einmal einen druckfrischen Geldschein in der Hand gehalten? Lange bleibt er selten in dem Zustand. Denn Geldscheine müssen so einiges aushalten. Sie werden gewaschen, eingerissen, zerknüllt oder sogar gemalt.

Was aber tun, wenn der Geldschein beschädigt ist und ein Händler die Annahme verweigert?

Beschädigte Geldscheine können ersetzt werden

Ein Geldschein wandert mitunter mehrfach am Tag von einem Ort zum anderen. Dabei kann es schon mal passieren, dass er nachhaltig in Mitleidenschaft gezogen wird. Beispielsweise, indem eine Ecke beim Rein- und Rausholen aus dem Portemonnaie abreißt. Der Händler muss diese Banknote nun nicht mehr akzeptieren. Verloren, bzw. entwertet ist der beschädigte Geldschein aber noch lange nicht. Unter bestimmten Bedingungen kann er Ihnen sogar noch ersetzt werden.

Der Geldschein muss zu mehr als der Hälfte intakt sein!

Wann immer der Geldschein mindestens zur Hälfte erhalten geblieben ist, behält er seinen Wert. So lautet zumindest die Faustregel. Und sofern Sie noch mehr als die Hälfte vorzeigen können, wird Ihnen der Geldschein deshalb auch ersetzt. Der Gedanke dahinter, dass es mehr als die Hälfte sein muss, ist ganz einfach zu erklären. Würde nur ein Teil des Scheins ausreichen, könnten findige Menschen ihre Geldscheine ganz einfach verdoppeln oder gar verdreifachen, indem sie alle Scheine selbst zerreißen und an unterschiedlichen Stellen nur einen Teil ersetzen lassen.

Wurde aber mehr als die Hälfte des Geldscheines vernichtet, so können Sie diese Regel theoretisch noch umgehen, indem Sie einen Beweis erbringen, dass der größere Teil nicht etwa anderswo eingetauscht wurde, sondern tatsächlich unwiederbringlich vernichtet wurde. Beispielsweise, indem Sie die kaputte andere Hälfte mitbringen. Sollte Ihnen also wirklich durch ein Unglück ein Geldschein beschädigt worden sein, so sollten Sie immer die Reste und bei Verbrennung auch die Asche einsammeln und mitbringen.

Wo Sie einen beschädigten Geldschein eintauschen können

Die ersten Ansprechpartner sollten immer Ihre Sparkasse und Bundesbank sein. Ist Ihr Geldschein nur leicht beschädigt, können Sie sich den Schein relativ unproblematisch bei Ihrer Sparkasse umtauschen lassen. Die Sparkassen reicht die beschädigte Banknote anschließend an die Deutsche Bundesbank weiter.

Für alle anderen Fälle können Sie sich auch direkt an die Bundesbank oder eine dazugehörige Filiale wenden, wo Ihnen beschädigte Geldscheine für gewöhnlich gebührenfrei ersetzt werden. Hier können Sie Kontakt zur Bundesbank-Filiale Koblenz aufnehmen!

Beschädigten Geldschein per Post einreichen

Sollte es in Ihrer Nähe keine Filiale der Deutschen Bundesbank geben oder haben Sie nicht die Möglichkeit, die Filiale aufzusuchen, so können Sie den beschädigten Geldschein auch per Post einreichen.

Die Adresse dafür lautet:
Deutsche Bundesbank
Hegelstraße 65
H 313
55122 Mainz

Beachten Sie aber, dass Sie der Sendung einen Erstattungsantrag beilegen müssen. Diesen können Sie sich im Internet herunterladen. Es kann außerdem bis zu sechs Wochen Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen, ehe die Bundesbank Ihnen den Betrag erstattet. In ganz seltenen Ausnahmefällen muss eine zerstörte Banknote sogar zum Nationalen Analysezentrum weitergeleitet werden. Die Bearbeitung kann dann mehrere Monate andauern.

Ihre Sparkasse Koblenz hilft Ihnen weiter, wenn ein Geldschein beschädigt ist

Sehr gerne stehen Ihnen unsere Mitarbeiter für jedwede Fragen rund um den Umtausch einer beschädigten Banknote zur Verfügung. Sprechen Sie uns gerne am Schalter direkt an oder vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Sparkassenberater!


Veröffentlicht am 25. April 2019