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Ganzjahresreifen: Sind sie Kfz-versichert?

Allwetterreifen sind ähnlich beschaffen wie Winterreifen, können aber auch im Sommer genutzt werden.

Im Frühling werden die Sommerreifen aufgezogen, im Herbst die Winterreifen – für die meisten Fahrzeughalter steht das außer Frage. Mittlerweile gibt es jedoch eine Alternative zum halbjährlichen Reifenwechsel. Sogenannte Allwetterreifen – auch Ganzjahresreifen genannt – werden einmalig montiert und bleiben im Sommer wie im Winter am Auto. Bei einer durchschnittlichen Nutzung sind die Reifen bis zu 50.000 Kilometer haltbar. Was aber passiert, wenn der Halter des Fahrzeugs bei Glatteis oder Schneematsch einen Unfall baut? Ist das Auto dann auch mit Ganzjahresreifen Kfz-versichert?

Voller Schutz durch die gesetzliche Kfz-Haftpflicht

Bei einem Unfall genießen Autofahrer mit Allwetterreifen vollen Schutz durch die gesetzliche Kfz-Haftpflicht sowie die freiwillige Kaskoversicherung. Die Bedingung: Die Reifen müssen, genau wie gewöhnliche Winterreifen, mit dem sogenannten Alpine-Symbol gekennzeichnet sein. Dieses trägt eine dreigezackte Bergsilhouette mit Schneeflocke in der Mitte sowie die Buchstaben „M+S“. Die Abkürzung steht für „Matsch und Schnee“.

Hier gab es vor nicht allzu langer Zeit eine Neuerung: Seit dem 1. Januar 2018 müssen neu produzierte Winter- und Ganzjahresreifen zwingend mit dem Schneeflockensymbol versehen sein. Bis dato dürfen mit M+S-Kennzeichnung versehene Reifen noch bis 2024 gefahren werden.

Was passiert bei unzulässiger Bereifung?

Entsprechen die Allwetterreifen nicht den gesetzlichen Vorgaben, so begleicht die Kfz-Haftpflichtversicherung zwar die verursachten Schäden der anderen Unfallbeteiligten. Aber aufgepasst: Bei unzulässiger Bereifung kann die Versicherung Rückforderungen von bis zu 5000 Euro an den Fahrzeughalter stellen. Nach Feststellung der Pflichtverletzung hat der Versicherer übrigens einen Monat Zeit, die Anforderungen an Sie zu stellen.

Bei einer Kaskoversicherung hängt es von der Unfallursache ab, ob sie die Schäden an Ihrem Fahrzeug übernimmt. Sind die Ganzjahresreifen der Grund für den Unfall, beispielsweise weil der Bremsweg zu lang war, könnte die Leistung verweigert oder gekürzt werden.


Veröffentlicht am 20. Januar 2021