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Ferienjob: Was ist erlaubt?

Ein kleines Polster auf dem eigenen Konto – das tut gut! Was liegt näher, als in den Schulferien etwas dazuzuverdienen? Dabei ist allerdings auf die gesetzlichen Altersgrenzen und die Art der Tätigkeit zu achten:

  • Kinder unter 13 Jahren dürfen gar nicht arbeiten.
  • Wer 13 oder 14 Jahre alt, darf zwischen 8 und 18 Uhr für maximal zwei Stunden leichte und für Kinder geeignete Tätigkeiten ausüben. Beispiele: Austragen von Prospekten oder Nachbars Hund Gassi führen.
  • 15- bis 17-Jährige dürfen während der Schulferien täglich bis zu acht Stunden arbeiten, und zwar zwischen 6 und 20 Uhr. Das Ganze darf nicht länger als 40 Stunden in der Woche und vier Wochen im Jahr dauern. Auch bei diesem Job darf nichts Schweres geschleppt werden. Auch darf man nicht regelmäßig Hitze, Kälte, Nässe oder Lärm ausgesetzt sein. An Samstagen sowie Sonn- und Feiertagen ist frei.

Wer unter 18 ist und arbeiten möchte, braucht außerdem die Erlaubnis der Eltern.


Veröffentlicht am 21. Juni 2017