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EU-Drohnen-Verordnung - was ist erlaubt und was nicht?

Drohnen sind beliebt – liefern sie doch eindrucksvolle Aufnahmen von Landschaften, die sonst nicht möglich wären. Doch Vorsicht: Beim Betrieb von Drohnen gilt die EU-Drohnen-Verordnung

Drohnen erfreuen sich größter Beliebtheit. Schließlich liefern sie eindrucksvolle Aufnahmen von Landschaften, die sonst nicht möglich wären. Hinzu kommt, dass die Bedienung richtig viel Spaß macht. Genau hier ist allerdings Vorsicht geboten, denn beim Betrieb von Drohnen gilt die EU-Drohnen-Verordnung.

Eben jene seit Anfang 2021 geltende EU-Drohnen-Verordnung regelt klar, was beim Betrieb von Drohnen zu beachten ist. Mit dieser Neuregelung wurden einheitliche Grundregeln für alle EU-Länder sowie Norwegen, Island, Lichtenstein und die Schweiz fixiert. Die Regeln übrigens nicht zu kennen oder zu ignorieren, kann ausgesprochen teuer werden. Bei Verstößen drohen hierzulande Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.

Genau aus diesem Grund haben wir uns die EU-Drohnen-Verordnung im vorliegenden Blogbeitrag näher angesehen und die wichtigsten Fragen dazu beantwortet.

Nachgehakt: Die 5 meistgestellten Fragen zur EU-Drohnen-Verordnung

Muss man eine Drohne registrieren? Braucht man einen Führerschein? Und wie alt muss man überhaupt sein, um hierzulande eine Drohne fliegen zu lassen? Und welche Flugregeln gilt es dabei darüber hinaus zu beachten?

Tatsächlich liefert die EU-Drohnen-Verordnung auf all diese Fragen eine klare Antwort. Und genau diese Antworten haben wir im Folgenden zusammengetragen.

Wie alt muss man sein, um eine Drohne fliegen zu dürfen?

Sollte es sich nicht um eine Spielzeug-Drohne handeln, muss man mindestens 16 Jahre alt sein.

Muss man seine Drohne registrieren?

Seit Anfang 2021 müssen sich Betreiber von Drohnen beim Luftfahrtbundesamt online registrieren.

Wichtig: Die Pflicht zur Registrierung gilt auch dann, wenn die Drohne nur auf dem eigenen Grundstück abhebt. Aber auch das Gewicht der Drohne spielt eine entscheidende Rolle. Die Registrierungspflicht besteht nämlich für Drohnen ab 250 Gramm. Unter 250 Gramm besteht eine Registrierungspflicht nur dann, wenn die Drohne mit einer Kamera versehen ist.

In der Praxis erhalten Sie dabei nach Registrierung der Drohne eine Nummer. Diese ist laut EU-Drohnen-Verordnung anschließend an geeigneter Stelle an der Drohne selbst anzubringen.

Braucht man einen Führerschein?

Es existieren zwei Drohnenführerscheine: Der EU-Kompetenznachweis für Drohnen von mehr als 250 Gramm und das EU-Fernpilotenzeugnis.

Den EU-Kompetenznachweis können Sie beim Luftfahrt-Bundesamt durch das Absolvieren eines Onlinetrainings mit anschließender Prüfung ablegen. Die Prüfung beinhaltet 40 Multiple-Choice-Fragen. Sie kann nach Belieben oft wiederholt werden.

Das EU-Fernpilotenzeugnis geht hingegen über den Kompetenznachweis hinaus. Es wird für das Fliegen von Drohnen in der offenen Kategorie in Unterkategorie A2* benötigt. Voraussetzung: Der Drohnenpilot hat vorher den EU-Kompetenznachweis abgeschlossen und eine Selbsterklärung über die Durchführung eines Praxistrainings vorgelegt. Weitergehend muss der Drohnenpilot eine Onlineprüfung mit 30 Fragen bestehen.

Beide Führerscheine gelten übrigens jeweils fünf Jahre.

Braucht man eine Versicherung?

Jeder, der eine Drohne fliegen möchte – egal, ob privat oder gewerblich –, benötigt eine spezielle Haftpflichtversicherung dafür. Der Betrieb einer Drohne ohne Haftpflichtversicherung ist eine Ordnungswidrigkeit.

Gerne können Sie eine Haftpflichtversicherung auch bei der Sparkasse Koblenz abschließen. Wenn Sie dem Link folgen, können Sie direkt online ein Angebot von uns einfordern oder einen Termin für ein Beratungsgesprüch vereinbaren.

Welche Flugregeln gelten laut EU-Drohnen-Verordnung?

Kennen Sie die Flugregeln für Drohnen? Das sollten Sie dringend, denn bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro. Ganz wichtig ist, dass Sie vor dem Start online nachsehen, ob Sie sichmöglicherweise in einer Flugverbotszone aufhalten. Dann ist der Betrieb von Drohnen gemäß EU-Drohnen-Verordnung nämlich untersagt.

Außerdem dürfen Drohnen nicht höher als 120 Metern fliegen, sofern keine eigenständige Genehmigung beim Luftfahrtamt Ihres Bundeslandes eingeholt wurde. Während des Flugs müssen Sie die Drohne sehen, um sie jederzeit kontrollieren zu können. Drohnen müssen bemannten Luftfahrzeugen immer rechtzeitig ausweichen.

Ferner muss die Privatsphäre von anderen Personen immer gewahrt bleiben. Über sensiblen Bereichen ist der Betrieb von Drohnen verboten. Das könnten beispielsweise Einsatzorte von Polizei und Rettungskräften, Menschenansammlungen, Hauptverkehrswege oder Bereiche von Flugplätzen sein.

Informieren Sie sich vor dem Start der Drohne also genau, was erlaubt ist und was nicht. So steht dem Spaß nichts mehr im Wege!

*Beim Bundesministerium für Wirtschaft und digitale Infrastruktur (BMVI) finden Sie ein Drohnen-FAQ mit allen aktuellen Regelungen. Weitergehende Infos gibt es auch beim Luftfahrtbundesamt (LBA), z. B. eine genaue Erklärung der einzelnen Drohnen-Kategorien.


Veröffentlicht am 15. März 2022