Sparkasse Koblenz Magazin
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Vorsicht bei diesen aktuellen Betrugsmaschen

Bei Anruf Geld weg - seien Sie misstrauisch, wenn fremde Personen sich als Enkel oder Polizeibeamte ausweisen.

Die Vorgehensweise von Trickbetrügern wird immer „kreativer“. Geben Sie ihnen keine Chance, Sie zu manipulieren oder auf Ihre Daten zuzugreifen.

Enkeltrick
Oftmals erhalten ältere Personen einen Anruf von einem angeblichen Verwandten oder Bekannten, der darum bittet, aus einer misslichen Notlage gerettet zu werden. Hierbei kann es sich um eine schnelle Geldzahlung oder die Aushändigung von Wertgegenständen handeln. Der zweite und dritte Anruf lässt nicht lange auf sich warten – der ausgeübte emotionale Druck nimmt zu, es bleibt kaum Zeit, sich mit einer Vertrauensperson zu beraten. Schließlich willigen die Opfer ein, den Geldbetrag abzuheben oder die Wertsachen zusammenzutragen. Der Anrufer schickt dann zur Übergabe einen angeblichen Komplizen zur Haustür oder bittet um Überweisung des Geldbetrages. Unser Tipp: Seien Sie bei fremden Anrufern besonders misstrauisch. Lassen Sie sich nicht durch die geschickte Gesprächsführung der Täter verunsichern und lassen Sie sich niemals zu einer kurzfristigen Übergabe von Bargeld oder Wertsachen überreden. Bei begründetem Verdacht auf eine betrügerische Absicht des Anrufers informieren Sie bitte umgehend das Polizeipräsidium Koblenz, Telefon 0261 – 103 2014.

Anruf falscher Polizeibeamte
“Hallo, hier ist die Polizei…” – So, oder so ähnlich steigen die Betrüger ins Telefongespräch ein. Durch ausgeklügelte Technik wird im Display die Rufnummer 110 angezeigt – eine Telefonnummer, die man sonst zurecht mit der Polizei in Verbindung bringt. Unter einem Vorwand werden die Angerufenen von den “Polizeibeamten” zu ihren Vermögensverhältnissen ausgefragt und es wird versucht, Informationen über in der Wohnung vorhandene Wertgegenstände und Gelder zu erhalten. Das Polizeipräsidium Koblenz weist ausdrücklich darauf hin, dass Polizei- und Kriminalbeamte nicht am Telefon fragen werden, ob und wo Wertgegenstände aufbewahrt werden. Auch fordert die Polizei niemals dazu auf, Wertgegenstände irgendwo zu deponieren, Dritten zu übergeben oder gar Gelder zu überweisen. So reagieren Sie richtig: Rufen Sie bei Zweifeln selbst bei der Polizei an und lassen Sie sich den Sachverhalt bestätigen. Geben Sie keine Auskünfte am Telefon. Legen Sie auf, sobald Geld von Ihnen gefordert wird. Seien sie besonders vorsichtig, wenn ein Besuch per Telefon angekündigt wird. Schreiben Sie sich die angezeigte Telefonnummer auf. Sollten Sie den Eindruck haben, in das Visier eines falschen Gesetzeshüters geraten zu sein, zögern Sie nicht und verständigen sofort die Polizei. Lassen Sie sich an der Tür immer einen Dienstausweis zeigen. Ändern Sie ggf. Ihren Eintrag im Telefonbuch, z.B. indem Sie Ihren Vornamen abkürzen. Und ganz wichtig: Die Polizei ruft niemals über die Nummer des Notrufes 110 an! Weitere Informationen erhalten Sie beim Beratungszentrum des Polizeipräsidiums Koblenz unter der Telefonnummer 0261/103-0.

Schwachstellen in WLAN-Protokoll
Vor einiger Zeit berichteten Medien über Schwachstellen bei der Verschlüsselung in WLAN-Netzen und warnten z. T. vor der Nutzung von Online-Shopping und Online-Banking. Der Angreifer muss sich dazu in Reichweite des lokalen W-LAN befinden und kann – mit beträchtlichem Aufwand – einzelne Verbindungen zwischen Router und Endgeräten entschlüsseln. Das Online-Banking der Sparkassen ist auch in W-LANs sicher, die von der o.g. Lücke betroffen sind. Das Banking wird immer über eine gesicherte Datenverbindung im Browser bzw. der S-App oder einer anderen Banking-App abgewickelt. Diese Verschlüsselungen finden immer zusätzlich zur ggf. vorhandenen Verschlüsselung eines WLAN-Routers statt. D.h. selbst wenn ein Dritter den Datenverkehr im W-LAN mitlesen könnte, würde er nur einen verschlüsselten Datenstrom sehen.

Datenmissbrauch beim Online-Banking
Datendiebe wollen Ihre Zugangsdaten, um Ihr Konto zu plündern. Mit ausgewählten Maßnahmen können Sie Fremden den Zugriff auf Ihr Konto erheblich erschweren. Verwenden Sie beispielsweise in Ihrem Anmeldenamen Sonderzeichen, überprüfen Sie Ihre Auftragsdaten und melden Sie sich korrekt ab. Handeln Sie rasch, zum Beispiel wenn Ihre Verbindung nach Eingabe von PIN und TAN unterbrochen wird oder wenn ein Missbrauchsverdacht besteht. Sperren Sie sofort den Online-Banking-Zugang, und kontaktieren Sie uns – außerhalb der Geschäftszeiten rufen Sie bitte den zentralen Sperr-Notruf 116 116 an.

Auf unserer Internetseite www.sparkasse-koblenz.de/sicherheit finden Sie weitere Tipps. Hier können Sie auch aktuelle Warnmeldungen nachlesen.
Sie haben weitere Fragen? Sprechen Sie einfach Ihren Sparkassenberater an. Er berät Sie gerne!


Veröffentlicht am 22. Februar 2018