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Das ändert sich im Rahmen der Bafög-Reform

Die Bundesregierung hat Anfang April eine Bafög-Reform auf den Weg gebracht. Bedarfssätze, Elternfreibeträge und Wohnpauschalen werden steigen. Die Änderungen im Detail.

Im April diesen Jahres hat die Bundesregierung eine Bafög-Reform beschlossen. Dadurch steigen beispielsweise Bedarfssätze, Elternfreibeträge und Wohnpauschalen.

In den vergangenen Jahren haben immer weniger junge Menschen Bafög erhalten. Genau das soll sich durch die Bafög-Reform ändern, durch die mehr junge Menschen mehr Unabhängigkeit vom Elternhaus gewinnen sollen. Außerdem sind die gestiegenen Lebenshaltungskosten auszugleichen. Was sich im Detail alles ändert, zeigt dieser Blogbeitrag.

Höhere Freibeträge dank Bafög-Reform

Der Bafög-Anspruch und dessen Höhe hängen vom Einkommen der Eltern ab. Um den Kreis der Empfänger zu vergrößern, erhöht sich der sogenannte Elternfreibetrag. Statt 2.000 sollen künftig monatlich 2.400 Euro vom monatlichen Nettoeinkommen der Eltern anrechnungsfrei bleiben.

Darüber hinaus können Bafög-Empfänger selbst über ein höheres Vermögen verfügen: Dieser Freibetrag steigt von 8.200 Euro auf 45.000 Euro. Außerdem dürfen Studierende in Zukunft anstelle von bisher 290 Euro in einem Nebenjob 330 Euro verdienen. Das Bafög bleibt reduziert sich dadurch nicht.

Wohnpauschalen steigen durch die Bafög-Reform

Studierende und Auszubildende, die bei ihren Eltern wohnen, sollen monatlich 59 Euro statt bisher 56 Euro bekommen. Wer eine eigene Wohnung hat oder in einer WG oder einem Wohnheim wohnt, soll bis zu 360 Euro (bisher 325 Euro) Mietzuschuss erhalten.

Neue Fördersätze

Aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten soll der Grundbedarfssatz zum Wintersemester 2022/2023 um rund 5 Prozent von 427 Euro auf 449 Euro im Monat steigen.

Wer über das Bafög auch Zuschläge für die Kranken- und Pflegeversicherung erhält, könnte künftig einschließlich der Wohnpauschaule einen Bafög Höchstbetrag von 931 Euro  statt 861 Euro erreichen.

Anhebung der Altersgrenze in der Bafög-Reform

Außerdem sollen Studierende und Auszubildende grundsätzlich bis zum 45. Lebensjahr Bafög beantragen können. Bisher galt für den Beginn einer förderfähigen Ausbildung die Grenze von 30 Jahren, für den Beginn eines Masterstudiums von 35 Jahren.

Ausdehnung des Restschulderlasses

In der Regel besteht Bafög nur zur Hälfte aus einem Zuschuss. Die andere Hälfte besteht aus einem zinslosen Darlehen, das die Bafög-NehmerInnen nach dem Studium oder der Ausbildung zurückzahlen müssen. Die Möglichkeit des Restschulderlasses nach 20 Jahren soll sich nun auf alle Darlehensnehmenden ausdehnen.

Zur Bafög-Reform gehört es dabei auch, das Antragsverfahren zu vereinfachen und die Antragerstellung über das Internet zu erleichtern.

Bafög-Reform: Weitere Schritte in Planung

Das 27. Bafög-Änderungsgesetz soll nur ein Einstieg in eine umfassendere Neuausrichtung der individuellen Bildungsförderung darstellen. Geplant sind unter anderem ein Nothilfeinstrument im Bafög für künftige Krisen sowie die Einführung einer Studienstarthilfe.

Noch mehr Unabhängigkeit durch den KfW-Studienkredit

Bafög ist zwar eine wichtige Hilfe, füllt allerdings selten im Alleingang den Kühlschrank der Studierenden. Umso wichtiger ist es, die Lebenshaltungskosten mit möglichst vielen Bausteinen abzudecken. Und hierfür kann der KfW Studienkredit genau der richtige Baustein für mehr Unabhängigkeit vom Elternhaus sein.

Bis zu 650 Euro pro Monat können im Rahmen dieses Kredits gewährt werden, der problemlos mit Bafög kombinierbar ist. Einen entsprechenden Antrag können Sie hier stellen: Antrag auf einen KfW-Studienkredit.


Veröffentlicht am 5. Juli 2022

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