Fallende Blätter im Herbst finden die einen schön, den anderen bringen sie massenhaft Ärger. Dann nämlich, wenn die Blätter vom Nachbargarten stammen und Arbeit oder sogar Kosten verursachen. Mit diesem Problem müssen sich Gerichte immer wieder befassen.
Im Herbst fallen in Deutschland die Blätter, das ist Gesetz der Natur. Viele Bürger erfreuen sich an dem farbenprächtigen Schauspiel – allerdings nur so lange, bis die Blätter im eigenen Garten landen. Denn: Laub vom Nachbarn, das der Wind zu Ihnen trägt, müssen Sie in der Regel entsorgen. Übersteigt die Laubmenge jedoch das Übliche und stehen die Bäume zu nah an der Grundstücksgrenze, kann es dafür eine Laubrente geben. Das regelt das Bürgerliche Gesetzbuch in Paragraf 906, sagt der Bundesgerichtshof in seinem Urteil V ZR 102/03.
Besonders, wenn sich das Laub in der Regenrinne sammelt, sollte der Hauseigentümer aktiv werden: Denn verstopft das Laub die Abflüsse, sucht sich das Wasser einen anderen Weg. Das kann zu Feuchtigkeitsschäden im Haus führen oder die Fassade zerstören. Darum ist es wichtig, das Laub auch dann zu entfernen, wenn man deswegen im Streit mit dem Nachbarn liegt und darauf wartet, dass dieser es wegmacht oder dafür bezahlt. Ein Gerichtsurteil lässt im schlimmsten Fall so lange auf sich warten, bis es zu spät ist.
Rutscht ein Fußgänger auf dem Laub auf dem Gehsteig vor Ihrem Haus aus, sind Sie jedoch nur bedingt haftbar. Zwar müssen Sie das Laub regelmäßig entfernen, aber Sie können das nicht jedes Mal tun, nachdem ein Windstoß für Unordnung gesorgt hat. So urteilte das Landgericht Coburg in, Az: 14 O 742/07.