Mit dem Jahreswechsel hat sich viel geändert – sowohl für Menschen mit Pflegebedarf als auch für diejenigen, die sich um sie kümmern. Unter anderem steigen die Geldleistungen aus der Pflegekasse für ambulante und stationäre Pflege leicht.
Mit dem Jahreswechsel hat sich viel geändert – sowohl für Menschen mit Pflegebedarf als auch für diejenigen, die sich um sie kümmern. Unter anderem steigen die Geldleistungen aus der Pflegekasse für ambulante und stationäre Pflege leicht.
Die neuen Pflegegrade
Um den Pflegebedarf des Einzelnen genauer abbilden zu können, sind fünf Pflegegrade anstelle der bisherigen drei Pflegestufen getreten. Menschen mit geistigen und seelischen Beeinträchtigungen, etwa mit Demenz, werden bei der Begutachtung künftig in gleicher Weise berücksichtigt wie körperlich beeinträchtigte Menschen.
Doch auch die Art und Weise, wie der Pflegebedarf festgestellt wird, ist ganz neu: Bisher wurde der erforderliche Zeitaufwand betrachtet. Jetzt untersuchen die Gutachter, wie selbstständig der Pflegebedürftige in folgenden Bereichen ist:
In diesen Bereichen werden Punkte vergeben, aus denen sich der Pflegegrad berechnet. Experten gehen davon aus, dass durch die Umstellung bis zu 500.000 Menschen erstmals Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung haben. Wer Ende 2016 bereits eine Pflegestufe hatte, wird automatisch in einen Pflegegrad umgestellt. Beruhigend: Niemand wird durch das Pflegestärkungsgesetz II schlechtergestellt. Der Gesetzgeber gibt eine Bestandsgarantie.
Wer hilft, wird belohnt
Menschen, die Angehörige in häuslicher Umgebung pflegen, reduzieren dafür oft ihre Arbeitszeit. Dafür erwerben sie Rentenansprüche von der Pflegekasse des Gepflegten. Auch hier gibt es seit dem 1. Januar Änderungen, etwa bei den Voraussetzungen. Die Pflege muss
Wie hoch der Rentenanspruch ist, hängt vom Pflegegrad des Gepflegten ab sowie davon, welche Leistungen dieser erhält – also Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder eine Kombination daraus. Zusätzlich sind pflegende Angehörige gesetzlich unfallversichert und für sie werden Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abgeführt.
Veröffentlicht am 6. Januar 2017