Wer seinen Gehaltszettel verstehen will, der muss sich intensiv damit auseinandersetzen. Die Gehalts- oder Lohnabrechnung ist für viele allerdings unverständlich. Nicht selten heften insbesondere Azubis sie deshalb einfach ungeprüft ab. Es lohnt sich allerdings, einen genaueren Blick darauf zu werfen. Was du dazu wissen solltest, um zum Beispiel Fehler zu entdecken.
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ihren Angestellten und Arbeitern eine Gehalts- oder Lohnabrechnung auszustellen. Lohn wird gemäß der erbrachten Stunden gezahlt, kann von Monat zu Monat also variieren. Das Gehalt dagegen ist ein fester Betrag der monatlich in gleicher Höhe ausgezahlt wird. Entgeltabrechnung ist der Überbegriff für Lohn- und Gehaltsabrechnungen.
Sie enthält eine genaue Aufstellung darüber, wie sich der Bruttolohn zusammensetzt und was davon abgezogen wird. Sie kann bei jedem Arbeitgeber etwas anders aussehen, ist aber im Grunde immer gleich aufgebaut.
Ein Gehaltszettel besteht aus drei Teilen. Dies sind der Kopfteil, der Hauptteil und der Schlussteil. In allen drei Teilen haben bestimmte Angaben zu stehen. Und genau diese Informationen liefern wir dir jetzt.
Die Höhe der Lohnsteuer hängt davon ab, wie viel du verdienst und welche steuerlichen Freibeträge beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden. Grundsätzlich gilt: Je höher dein Einkommen ist, desto höher ist auch dein persönlicher Steuersatz. Insgesamt gibt es sechs Steuerklassen, die auch beeinflussen, wie viel Steuer abgezogen wird. Als alleinstehende Person bist du zum Beispiel in Steuerklasse 1.
Das Gesamt-Brutto kann vom Steuer-Brutto abweichen. Der Grund dafür ist eine unterschiedliche Besteuerung der angegebenen Werte.
Wie viel Kirchensteuer du zahlen musst, hängt vom Bundesland ab. Grundsätzlich beträgt die Höhe 9 Prozent der festgesetzten Einkommensteuer, in Baden-Württemberg und Bayern 8 Prozent.
Die Abgaben zur Sozialversicherung teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Prozentsatz bezieht sich auf das jährliche sozialversicherungspflichtige Bruttoeinkommen:
Mit dem Brutto-Netto-Rechner auf Sparkasse.de kannst du dein Nettogehalt übrigens selbst berechnen.
Der Gesetzgeber schreibt für Entgeltabrechnungen keine Aufbewahrung durch den Arbeitnehmer vor. Unternehmen dagegen müssen sie mindestens sechs Jahre archivieren. Als Einkommensnachweis für einen Kreditantrag, einen Mietvertrag oder bei Abweichungen der Rentenberechnung sind die Abrechnungen jedoch sehr hilfreich und sollten daher für einige Zeit abgelegt werden.
Veröffentlicht am 25. Juli 2022
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