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Nützliche Tipps, um den Gehaltszettel besser zu verstehen

Den Gehaltszettel zu verstehen, bedeutet auch, etwaige Fehler besser entdecken zu können. Was du dazu alles wissen musst, erfährst du in diesem Beitrag.

Wer seinen Gehaltszettel verstehen will, der muss sich intensiv damit auseinandersetzen. Die Gehalts- oder Lohnabrechnung ist für viele allerdings unverständlich. Nicht selten heften insbesondere Azubis sie deshalb einfach ungeprüft ab. Es lohnt sich allerdings, einen genaueren Blick darauf zu werfen. Was du dazu wissen solltest, um zum Beispiel Fehler zu entdecken.

Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ihren Angestellten und Arbeitern eine Gehalts- oder Lohnabrechnung auszustellen. Lohn wird gemäß der erbrachten Stunden gezahlt, kann von Monat zu Monat also variieren. Das Gehalt dagegen ist ein fester Betrag der monatlich in gleicher Höhe ausgezahlt wird. Entgeltabrechnung ist der Überbegriff für Lohn- und Gehaltsabrechnungen.

Sie enthält eine genaue Aufstellung darüber, wie sich der Bruttolohn zusammensetzt und was davon abgezogen wird. Sie kann bei jedem Arbeitgeber etwas anders aussehen, ist aber im Grunde immer gleich aufgebaut.

Gehaltszettel verstehen: Aus diesen drei Teilen setzt sich der Gehaltszettel zusammen

Ein Gehaltszettel besteht aus drei Teilen. Dies sind der Kopfteil, der Hauptteil und der Schlussteil. In allen drei Teilen haben bestimmte Angaben zu stehen. Und genau diese Informationen liefern wir dir jetzt.

Kopfteil

  • Name und Anschrift des Arbeitgebers
  • Name, Anschrift und Geburtsdatum des Arbeitnehmers
  • Steuerklasse, elfstellige Steuer-ID des Arbeitnehmers und eventuell Versicherungsnummer der Deutschen Rentenversicherung,
  • Name der Krankenversicherung
  • Beginn und ggf. Ende der Beschäftigung
  • Zeitraum der Bescheinigung

Gehaltszettel verstehen: Das gehört zum Hauptteil

  • Bruttolohn bzw. -gehalt (Zusammensetzung zum Beispiel Stunden-, Feiertags-, Urlaubslohn, Urlaubs- und Weihnachtsgeld)
  • Sachbezüge bzw. geldwerte Vorteile
  • Vermögenswirksame Leistungen
  • Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge
  • Steuerfreibeträge
  • Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung)
  • Gesetzliche Abzüge (Lohn- und ggf. Kirchensteuer)
  • Aufwandsentschädigungen
  • Nettogehalt (= Bruttogehalt – Steuern – Sozialabgaben)
  • Auszahlungsbetrag für den aktuellen Monat: Darin sind mögliche Nettobezüge und -abzüge verrechnet.

Schlussteil

  • Kontodaten des Arbeitnehmers
  • Gesamtkosten des Arbeitgebers: Bruttobezüge des Arbeitnehmers und Lohnnebenkosten
  • Verdienstbescheinigung: Übersicht der während des Jahres addierten Bruttowerte und gesetzlichen Abzüge. Er dient als Einkommensnachweis, den du zum Beispiel für einen Kredit vorlegen musst.
  • ein Hinweis darüber, dass die Abrechnung gemäß § 108 Abs. 3 Satz 1 der Gewerbeordnung erstellt wurde.
  • Erläuterungen zu den Abkürzungen in der Fußzeile

Erläuterungen zu den Abzügen

Die Höhe der Lohnsteuer hängt davon ab, wie viel du verdienst und welche steuerlichen Freibeträge beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden. Grundsätzlich gilt: Je höher dein Einkommen ist, desto höher ist auch dein persönlicher Steuersatz. Insgesamt gibt es sechs Steuerklassen, die auch beeinflussen, wie viel Steuer abgezogen wird. Als alleinstehende Person bist du zum Beispiel in Steuerklasse 1.

Das Gesamt-Brutto kann vom Steuer-Brutto abweichen. Der Grund dafür ist eine unterschiedliche Besteuerung der angegebenen Werte.

Wie viel Kirchensteuer du zahlen musst, hängt vom Bundesland ab. Grundsätzlich beträgt die Höhe 9 Prozent der festgesetzten Einkommensteuer, in Baden-Württemberg und Bayern 8 Prozent.

Die Abgaben zur Sozialversicherung teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Prozentsatz bezieht sich auf das jährliche sozialversicherungspflichtige Bruttoeinkommen:

  • Krankenversicherung – allgemeiner Beitragssatz: 14,60 Prozent (gesamt), 7,30 Prozent (Arbeitnehmer-/Arbeitgeberanteil)
  • Krankenversicherung – ermäßigter Beitragssatz: 14 Prozent (gesamt), 7 Prozent (Arbeitnehmer-/Arbeitgeberanteil)
  • Krankenversicherung – durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz: 1,3 Prozent (gesamt), 1,3 Prozent (Arbeitnehmeranteil)
  • Rentenversicherung: 18,6 Prozent (gesamt); 9,3 Prozent (Arbeitnehmer-/Arbeitgeberanteil)
  • Arbeitslosenversicherung: 2,4 Prozent (gesamt); 1,2 Prozent (Arbeitnehmer-/Arbeitgeberanteil)
  • Pflegeversicherung: 3,05 Prozent (gesamt); 1,525 Prozent (Arbeitnehmer-/Arbeitgeberanteil), in Sachsen gilt: 2,025 Prozent (Arbeitnehmeranteil), 1,025 Prozent (Arbeitgeberanteil)

Mit dem Brutto-Netto-Rechner auf Sparkasse.de kannst du dein Nettogehalt übrigens selbst berechnen.

Nicht nur Gehaltszettel verstehen, sondern ihn auch richtig ablegen

Der Gesetzgeber schreibt für Entgeltabrechnungen keine Aufbewahrung durch den Arbeitnehmer vor. Unternehmen dagegen müssen sie mindestens sechs Jahre archivieren. Als Einkommensnachweis für einen Kreditantrag, einen Mietvertrag oder bei Abweichungen der Rentenberechnung sind die Abrechnungen jedoch sehr hilfreich und sollten daher für einige Zeit abgelegt werden.


Veröffentlicht am 25. Juli 2022

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