Schaden nach Unwetter am Haus – hier greift die Wohngebäudeversicherung
Umso mehr Hauseigentümer besitzen deshalb eine sogenannte Wohngebäudeversicherung. Diese deckt so manchen Schaden nach Unwetter ab. Feuer-, Sturm-, Hagel- und Leitungswasserschäden sind standesmäßig über eine solche Versicherung abgedeckt. Droht die Gefahr einer Überschwemmung, so kann zusätzlich noch eine Elementarschadendeckung abgeschlossen werden. Das ist in der Regel nur mit geringen Zusatzkosten verbunden – es sei denn natürlich, Sie leben in einem Hochrisikogebiet. Dann wird eine individuelle Risikoprüfung seitens Ihres Versicherers die Beitragshöhe festlegen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte hier allerdings im Zweifelsfall die Zusatzkosten in Kauf nehmen.
Schaden nach Sturm – entscheidend ist die Windstärke
Immer wieder gibt es Streitfälle, für was genau die Versicherung aufkommen muss und für was nicht. Entsprechend klar sind die Regelungen. So haftet eine Versicherung bei Sturmschäden standesgemäß erst dann, wenn Windstärke 8 vorliegt. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit von mindestens 62 km/h. Nur in diesem Fall spricht man schließlich von einem Sturm. Ein paar Sonderfälle sind hierbei aber zu beachten.
Sturmschäden bei geringerer Windstärke können ggf. doch versichert sein
Möglicherweise ist der „Sturm“ nur mit Windstärke 7 oder 6 gemessen worden, wodurch Ihr Anspruch auf Kostenübernahme der Schäden normalerweise erlöschen würde. Dennoch kann es sei, dass die lokalen Windspitzen, die zu Schäden bei Ihnen geführt haben, die Windstärke von 8 überschritten haben. Das passiert sehr häufig bei Gewittern. Um so etwas nachweisen zu können, müssen allerdings auch ähnliche Sturmschäden an den umliegenden Häusern, bzw. in der Nachbarschaft zu beobachten sein.
Möglicherweise auch ein Fall für die Hausratversicherung
Ein umgefallener Baum oder durch die Luft gewirbelter Ast schlägt ein Loch in Ihr Dach. Angenommen in einer Art Kettenreaktion erwischt es dadurch noch die Glasplatte Ihres Wohnzimmertisches. Dann ist zwar für den Schaden nach Unwetter am Dach die Wohngebäudeversicherung zuständig, für den Tisch jedoch wäre die Hausratversicherung der richtige Ansprechpartner. Diese greift nämlich bei Schäden im Haus.
Schaden nach Unwetter am Eigentum des Nachbarn
Wird durch ein Unwetter ein Baum auf Ihrem Grundstück entwurzelt und verwüstet den Garten des Nachbarn, so könnte dies in den Zuständigkeitsbereich der privaten Haftpflichtversicherung fallen. Sofern Sie denn selbst im Haus wohnen. Sind Sie Vermieter der Immobilie, wäre es ebenso ein Fall für die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, wie wenn beispielsweise ein Dachziegel abgedeckt wird und im Nachbarhaus die Scheine einschlägt.