Wenn der Hausbau teurer als gedacht ausfällt, ist auf einmal das ganze Projekt Eigenheim gefährdet. Klar, wer ein Haus baut, der musste schon immer mit vielen Überraschungen rechnen. Und vermutlich wurde es auch früher praktisch immer teurer als angenommen. Zement, Holz, Dämmstoffe und noch mehr werden ständig teurer. Auch Handwerker verlangen höhere Preise. Was das für Sie als Bauherren bedeutet, besprechen wir in unserem heutigen Blogbeitrag.
Wegen der steigenden Preise werden sich Handwerker künftig wahrscheinlich eher absichern als bisher. Eine Möglichkeit ist für sie beispielsweise, ein Angebot zeitlich zu befristen. Als Kunde sollten Sie darum darauf achten, den Auftrag in der Bindungszeit anzunehmen. Denn wenn Sie zu lange warten, kann es für Sie teurer werden.
Alternativ nehmen Betriebe den Zusatz „Angebot freibleibend“ auf. Erteilt der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt den Auftrag, kann das Unternehmen ihn zu den genannten Konditionen annehmen. Das wird der Fall sein, wenn die Preise nicht deutlich gestiegen sind. Sind die Kosten für den Dienstleister aber deutlich höher als bei der Angebotsabgabe, lassen Handwerker den Auftrag einfach platzen, indem sie die Auftragsbestätigung nicht unterschreiben. Kunden können dann ein neues Angebot anfordern.
Glück können die Bauherren haben, deren Vertrag bereits unterschrieben ist. Denn dann sind die Vertragspartner an die vereinbarten Preise gebunden. Ausnahme: Im Vertrag wurde zwischen den Parteien ausdrücklich eine sogenannte Preisgleitklausel vereinbart. Dann können Handwerker unter Umständen die gestiegenen Materialkosten an die Kunden weitergeben.
Ist das nicht der Fall, können Handwerker versuchen, eine Änderungsvereinbarung mit Ihnen zu schließen. Darauf müssen Sie sich nicht einlassen. Allerdings kann es sinnvoll sein, höhere Preise zu akzeptieren. Denn wenn speziell bei größeren Bauprojekten in den Vertrag die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) eingebunden ist, kann Ihr Auftragnehmer sonst eventuell von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Das geht, wenn seine Leistungen durch die aktuelle Situation für mindestens drei Monate verzögert bzw. unterbrochen wurden.
Bei einem reinen BGB-Vertrag hat der Handwerker dieses Sonderkündigungsrecht nicht.
Tipp: Will das beauftragte Unternehmen wegen gestiegener Kosten mehr Geld von Ihnen als vereinbart, sollten Sie sich zunächst seine Lieferantenbelege zeigen lassen. Zusätzlich kann es sinnvoll sein, einen Rechtsbeistand auf den Vertrag schauen zu lassen. Das kostet allerdings. Vielleicht hilft es schon, sich bei einer Rechtshotline zu informieren. Da dort nach Zeit abgerechnet wird, ist es wichtig, dass Sie alle notwendigen Informationen beisammenhaben, um Fragen schnell beantworten zu können.
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Veröffentlicht am 23. November 2024