Sparkasse Koblenz Magazin
Suche

Die 3 Säulen der Altersvorsorge –Sicherheit im Alter

In Deutschland unterscheidet man zwischen drei Säulen der Altersvorsorge.

In Deutschland unterscheidet man zwischen drei Säulen der Altersvorsorge. Säule 1 sind die sogenannten öffentlich-rechtlichen Pflichtsysteme – in den meisten Fällen ist die gesetzliche Rentenversicherung. Diese Rente reicht jedoch für viele nicht aus, um ihren Lebensstandard im Alter zu halten. Welche weiteren Säulen es gibt, erfahren Sie hier.

Der demografische Wandel in Deutschland wirkt sich zunehmend negativ auf das Rentenniveau aus. So gibt es immer mehr alte Menschen und immer weniger jüngere, die in die Rentenkasse einzahlen. Laut einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) wird die Altersarmut bis zum Jahr 2030 weiter steigen. Die gesetzliche Rente reicht dann für viele nicht mehr aus, um sich im Alter finanziell abzusichern. Hinzu kommt, dass bei Menschen, die nicht kontinuierlich in die Rentenkasse einzahlen, eine noch höhere Rentenlücke entsteht.

Wie hoch ist meine gesetzliche Rente?

Zur ersten Säule der Altersvorsorge zählen laut der Deutschen Rentenversicherung alle öffentlich-rechtlichen Pflichtsysteme. Neben der gesetzlichen Rentenversicherung sind dies die Beamtenversorgung, die Alterssicherung der Landwirte, die Berufsständische Versorgung sowie die Rürup-Rente. Daneben gibt es zwei weitere Säulen, die das persönliche Modell der Altersvorsorge stützen: die betriebliche und die private Altersvorsorge. Je nachdem, in welcher Lebenssituation Sie sich befinden, können Sie entscheiden, wie Sie welche Säule am besten für sich nutzen. Zunächst sollten Sie allerdings ausrechnen, wie hoch Ihre gesetzliche Rente ungefähr ausfallen wird.

Jetzt Beratung vereinbaren

So können Sie Ihre Rente berechnen:
Grundsätzlich geht die Berechnung der individuellen Rente davon aus, dass der Beitragszahler bis zu 45 Jahre stetig in die Rentenkasse eingezahlt hat. Mit der vereinfachten Rentenformel können Sie grob berechnen, welches Rentenplus Sie für ein Jahr Arbeit erhalten. Sie berechnen dies anhand Ihres Bruttogehalts. Haben Sie beispielsweise 4000 Euro brutto verdient und 40 Jahre lang gearbeitet, fällt ihr monatliches Plus laut der vereinfachten Rentenformel folgendermaßen aus: 4000 : 100 x 40 = 1600 Euro.

Wer innerhalb des Berufslebens eine Gehaltserhöhung erhalten hat, splittet die Jahre einfach auf und addiert diese später, um seinen Rentenbeitrag zu errechnen. Haben Sie zum Beispiel 20 Jahre 4000 Euro verdient und weitere 20 Jahre 5000 Euro, entsteht die folgende Formel: (4000 : 100 x 20) + (5000 : 100 x 20) = 800 Euro + 1000 Euro = 1800 Euro.

Betriebliche Altersvorsorge / betriebliche Rentenversicherung

Wenn Ihnen Säule 1 als Absicherung nicht ausreicht, ist es ratsam, Säule 2 und 3 näher in Betracht zu ziehen. Säule 2 entspricht der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Darunter versteht man den Aufbau einer Zusatzrente über den Arbeitgeber.

Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer, der gesetzlich rentenversichert ist, Anspruch auf die vom Staat geförderte Zusatzrente, die auf dem Prinzip der Entgeltumwandlung basiert. Dabei zahlt ein Arbeitgeber monatlich die Beiträge zur bAV aus dem unversteuerten Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers. Dadurch spart man am Ende nicht nur Steuern, sondern auch Sozialabgaben.

Selbst, wenn ein Arbeitnehmer den Job wechselt, in Elternzeit geht oder arbeitslos wird, muss er sich keine Sorgen um die bereits bezahlten Beiträge machen, denn diese entfallen auch bei einer längeren Unterbrechung nicht. Allerdings ist die Mitnahme der bAV-Verträge beim Jobwechsel nicht selbstverständlich.

Dank zweier Gesetzesänderungen 2018 und 2019 lohnt sich das arbeitnehmerfinanzierte Modell mehr als zuvor. Seither muss der Arbeitgeber den Beitrag mit 15 Prozent bezuschussen. Für alle seit dem 1. Januar 2019 geschlossenen Vereinbarungen zur Entgeltumwandlung über eine Pensionskasse, Direktversicherung oder einen Pensionsfonds gilt: Mindestens 15 Prozent der Einzahlungen muss der Arbeitgeber zuschießen. Für entsprechende Altverträge besteht diese Zuschusspflicht ab 2022.

Tipp: Informieren Sie sich bei Ihrer Personalabteilung darüber, welche Art der betrieblichen Altersvorsorge es in Ihrer Firma gibt.

Die private Altersvorsorge

Die dritte Säule ist die private Vorsorge. Sie hat in den vergangenen Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen. Besonders Selbstständige stehen vor der Aufgabe, die fehlende betriebliche und gesetzliche Altersvorsorge durch ein hohes Maß an privater Vorsorge zu kompensieren. Die private Säule der Altersvorsorge bietet zahlreiche Investitionsmöglichkeiten. Bekannte Beispiele sind zum Beispiel die Riesterrente und private Rentenversicherungen. Aber auch der Kauf von Aktien oder einer Immobilie kann eine interessante Geldanlage sein. Auch mithilfe einer Kapital-Lebensversicherung, einer privaten Rentenversicherung oder einer fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherung können Sie für Ihren Ruhestand ansparen.

Zusammenfassung: Die 3 Säulen der Altersvorsorge

  1. Basisvorsorge:

Die gesetzliche Rente, verschiedene Versorgungswerke und die Rürup-Rente mit steuerlichen Vorteilen für Selbstständige und Freiberufler bilden die erste Stufe der Altersvorsorge.

  1. Geförderte Zusatzvorsorge:

Die private und betriebliche Vorsorge­maßnahmen, die durch das Alters­vermögens- und Alters­einkünfte­gesetz gefördert werden, bilden die zweite Stufe. Bei dieser sparen Sie regelmäßig und profitieren zusätzlich von der staatlichen Förderung. Dazu können Sie auch Ihre Angehörigen auf diesem Weg mit absichern.

  1. Private Zusatz­vorsorge:

Zur dritten Stufe der Altersvorsorge zählen alle Maßnahmen, welche nicht vom Staat gefördert werden. Interessant für Sie ist diese stufe wenn Sie flexibler sparen möchten als bei den ersten beiden Stufen.

Machen Sie sich bewusst: Altersvorsorge ist ein Marathon und kein Sprint. Bauen Sie die Vorsorge also frühzeitig und im Idealfall auf allen drei Säulen auf. Auf der Website der Deutschen Rentenversicherung finden Sie weitere Infos zu den drei Säulen.

Lassen Sie sich von der Sparkasse rund um das Thema Altersvorsorge beraten!

Zu den Möglichkeiten der Altersvorsorge berät Sie Ihre Sparkasse gerne. Kontaktieren Sie uns einfach und machen einen Termin für Ihr persönliches Beratungsgespräch aus.


Veröffentlicht am 30. Oktober 2020

Verwandte Artikel