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Haus geerbt – darauf kommt es jetzt an!

Ein Haus geerbt zu haben, klingt nach einer guten Nachricht. Ehe aus dem Traum aber ein Alptraum wird, sollten Sie einige Fragen klären.

Ein Erbe übernimmt sämtliche Rechte und Pflichten des Erblassers. Wer ein Erbe annimmt, der muss dementsprechend auch für die Schulden des Erblassers geradestehen. Es gibt allerdings auch die Möglichkeit, ein Erbe auszuschlagen. Hierfür gilt eine Frist von gerade einmal sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls. Wer also davon erfährt, ein Haus geerbt zu haben, der sollte sich so schnell wie möglich einen Überblick verschaffen und das vermeintliche Erbe gründlich sichten.

Dazu zählt: Was gehört neben dem Haus noch alles zum Erbe?

Unter keinen Umständen sollten Sie jedoch voreilig einen Erbschein beantragen. Damit gilt das Erbe nämlich als angenommen. In unserem heutigen Blogbeitrag zeigen wir Ihnen, worauf es stattdessen ankommt, wenn Sie erfahren, dass Sie ein Haus geerbt haben.

Haus geerbt oder doch nicht? Holen Sie eine Erkundigung beim Nachlassgericht ein

Kommen mehrere Erben in Frage, so ist nicht immer klar, ob und an wen das Haus eines verstorbenen Familienangehörigen vererbt wird. Hinterbliebene sollten sich daher im ersten Schritt beim Nachlassgericht erkundigen.

Wurde ein Testament oder ein Erbvertrag seitens des Verstorbenen dort hinterlegt, das den Nachlass regelt, so erhalten Sie hier konkrete Auskunft. Für die Testamentseröffnung ist nun ein Gericht verantwortlich, das einen entsprechenden Termin festlegt.

Erbengemeinschaft vs. Alleinerbe

Wer ein Haus geerbt hat, der muss nicht zwangsläufig alleine sein. Auch zusammen mit anderen Erben oder als Teil einer Erbengemeinschaft können Sie ein Haus vererbt bekommen. Dabei ist es mitunter nicht leicht, nachzuvollziehen, wem welcher Anteil am Haus zusteht. Nach Paragraf 2038 BGB kann im Fall einer Erbengemeinschaft schließlich nur eine gemeinschaftliche Verwaltung des Hauses erfolgen.

Viele Erbgemeinschaften sind daher dazu gezwungen, das geerbte Haus zu verkaufen. Der Erlös daraus lässt sich anschließend gemäß Testament zu den angedachten Anteilen aufteilen.  Denkbar wäre allerdings auch, dass die Immobilie geschätzt wird und ein Erbe, der das Haus behalten und nutzen möchte, die anderen Erben im Rahmen eines Erbauseinandersetzungsvertrags ausbezahlt.

Erbschaft annehmen vs. ausschlagen

Auch die Immobilie selbst sollte ganz genau unter die Lupe genommen werden. So kann auch ein Haus mit hohen Schulden belastet sein. Weil nach Paragraf 1922 Absatz 1 BFB nicht nur ein Wertgegenstand – in dem Fall das Haus –, sondern auch die damit verbundenen Schuldlasten weitervererbt werden, kann sich ein Erbe hiervor nicht drücken.

Dementsprechend sollten Sie zeitnah, nachdem Sie von dem Erbe erfahren haben, einen Blick in das Grundbuch des Hauses werfen. Hierin finden Sie noch nicht abbezahlte Kredite und Hypotheken. Wer sich anschließend dazu entschließt, innerhalb der Frist von sechs Wochen nach Bekanntwerden der Erbschaft das Erbe auszuschlagen, der muss eine entsprechende Nachricht an das Nachlassgericht verfassen und dort einreichen.

Haus geerbt – wie hoch ist die Erbschaftsteuer?

Zwei Faktoren entscheiden maßgeblich über die Höhe der Erbschaftsteuer. Erstens: das Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser. Und zweitens: die Höhe des Werts des Hauses.

Zwar gibt es Freibeträge für Erb- und Schenkungsfälle, die sich steuersenkend auswirken. Grundsätzlich muss bei einer Erbschaft von Vermögensgegenständen aber immer die entsprechende Erbschaftsteuer abgeführt werden. Der Erbe ist dabei gesetzlich dazu verpflichtet, das Finanzamt spätestens zwei Monate nach dem Eintritt der Erbschaft zu informieren.

Ein Haus geerbt – und jetzt?

Sobald alle formalen Dinge geregelt sind und das Haus offiziell in den Besitz des Erben übergeht, wird dieser als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Nun stellt sich die Frage, wie es weitergeht. Möchte der neue Hausherr das Haus selbst bewohnen? Soll es vermietet werden? Oder gar verkauft?

Zum Abschluss möchten wir Ihnen zeigen, was es bei diesen drei Optionen zu beachten gilt.

  1. Ich habe ein Haus geerbt und möchte es selbst bewohnen.
    Wer selbst in dem geerbten Haus wohnen möchte, der sollte sich zwingend einen fundierten Überblick über den Gesamtzustand der Immobilie verschaffen. Sollte das Haus schließlich baufällig sein oder größere Reparaturen und Sanierungen erforderlich sein, ist es immer auch eine Frage, ob man diesen finanziellen Aufwand überhaupt stemmen kann.
  2. Ich habe ein Haus geerbt und möchte es vermieten.
    Natürlich ist der Überblick über den Gesamtzustand auch bei einer Vermietung einzuholen. Schließlich müssen Sie wissen, ob sich eine Vermietung vor dem Hintergrund anstehender Sanierungsarbeiten auch lohnt. Gerade bei Einfamilienhäusern sind Vermietungen zudem weniger rentabel als bei Mehrfamilienhäusern.
  3. Ich habe ein Haus geerbt und möchte es verkaufen
    Lohnt es sich wirtschaftlich betrachtet nicht, selbst in dem Haus zu leben oder es zu vermieten, weil zu hohe Sanierungs- und Reparaturkosten anfallen würden, so ist ein Verkauf definitiv eine Überlegung wert. Auch dann, wenn eine Erbengemeinschaft als Erbe eingesetzt wurde, kann sich das lohnen, da eine Immobilie nur schwer auf mehrere Personen aufgeteilt werden kann. Der Erlös aus einem Hausverkauf aber sehr wohl.

Fazit

In diesem Beitrag haben wir Ihnen gezeigt, worauf es ankommt, wenn Sie ein Haus geerbt haben. Sobald Sie vom Erbe erfahren haben, gilt es schnellstmöglich, sich die wichtigsten Informationen einzuholen. Gehen mit dem Erbe Schulden einher? Liegt vielleicht sogar eine hohe Hypothek auf dem Haus?

Sollten die Schulden überwiegen, sollten Sie das Erbe ausschlagen, wofür Sie lediglich sechs Wochen Zeit haben. Treten Sie hingegen das Erbe an, stellt sich die Frage nach der Erbschaftsteuer und nach der zukünftigen Nutzung des Hauses.

Ihre Sparkasse Koblenz stehen Ihnen diesbezüglich als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Sie haben ein Haus geerbt und wollen wissen, wie es weitergeht? Dann vereinbaren Sie am besten jetzt einen Termin mit Ihrer / Ihrem Sparkassenberater/in!


Veröffentlicht am 5. November 2022