Du hast im vergangenen Jahr deine Ausbildung begonnen oder bist Berufseinsteiger? Dann steht in diesem Jahr die erste Steuererklärung für dich an. Wahrscheinlich musst du sie gar nicht machen. Denn wer jung und unverheiratet ist, fällt oft in Steuerklasse I. Dort ist häufig keine Steuererklärung notwendig – außer, wenn du beispielsweise Kranken- oder Arbeitslosengeld bekommen hast. Allerdings wärst du ganz schön dumm, wenn du dein Glück nicht wenigstens versuchen würdest: Denn gerade Berufseinsteiger oder Azubis haben gute Chancen, Geld zurückzubekommen – speziell dann, wenn sie erst im Spätsommer die Arbeit aufgenommen haben. Steuer wird nämlich anhand des monatlichen Verdienstes berechnet. Bei der Steuererklärung betrachtet man aber das ganze Jahr: Je weniger man gearbeitet hat, desto niedriger ist demnach der Steuersatz für das Vorjahr und desto höher ist die Chance, Geld zurückzubekommen.
Was du absetzen kannst
Davon abgesehen hattest du auch Ausgaben im Zusammenhang mit deiner Arbeit. Und die wiederum kannst du steuerlich absetzen. Das heißt, du kannst bestimmte Ausgaben von deinem Einkommen abziehen. Dadurch verringert sich die Höhe der zu zahlenden Steuern. Zu den absetzbaren Ausgaben gehören beispielsweise die Kosten,
- um zur Arbeit zu kommen, also beispielsweise für Benzin oder ein ÖPNV-Ticket,
- für Fortbildungen,
- für einen Umzug, um überhaupt die Arbeit aufnehmen zu können,
- für Fachliteratur
und für Bewerbungen, also beispielsweise Passbilder.
Wie du eine Steuererklärung machst?
Keine Sorge, du musst weder Experte für Steuerfragen werden noch viel Geld für einen Steuerberater ausgeben. Willst du deine Steuererklärung machen, hast du andere Möglichkeiten
Über elster.de, das Online-Finanzamt der Bundesländer, kannst du eine vorausgefüllte Lohnsteuererklärung machen. Dann sind die Daten, die der Behörde vom Arbeitgeber oder von der Krankenkasse gemeldet wurden, schon voreingetragen. Somit lassen sich Übertragungsfehler vermeiden. Du kannst deine Steuererklärung im Elster-Portal machen. Dazu musst du dich registrieren und eine spezielle Verschlüsselung wählen.
Oder du kaufst dir eine Steuersoftware. Dann erhältst du virtuelle Hilfe beim Ausfüllen der digitalen Formulare. Am Ende kannst du bei den meisten Programmen die Daten via Internet ans Finanzamt übertragen.
Wenn du dich gar nicht mit dem Thema auseinandersetzen möchtest, kannst du Mitglied in einem Lohnsteuerhilfeverein werden. Dort zahlst du einen Jahresbeitrag, gestaffelt nach deinem Einkommen. Dann macht der Verein für dich diese Erklärung und prüft am Ende auch den Bescheid, der vom Finanzamt zurückkommt.