Wissenswertes zu Wohnungsübergabe und Renovierung

Renovierungsklauseln im Mietvertrag sind nicht immer bindend. Alles, was Sie über die Wohnungsübergabe und die Frage nach einer Renovierung wissen müssen, deckt dieser Blogbeitrag ab.

Die Wohnungsübergabe & Renovierung gehören zu den wichtigsten Momenten beim Ein- und Auszug. Wer hier gut vorbereitet ist, schützt sich vor späterem Ärger – und oft auch vor unnötigen Kosten. Denn nur wer die Rechtslage kennt, ist auch wirklich vor etwaigen Klauseln gefeilt, die nicht immer rechtswirksam sind.

Im Vorliegenden Blogbeitrag haben wir uns das Thema Wohnungsübergabe & Renovierung etwas genauer angesehen und zeigen Ihnen, worauf Sie hierbei achten sollten.

1. Wohnungsübergabe & Renovierung: So gelingt der Einzug

Beim Übergabetermin inspizieren Sie gemeinsam mit dem Vermieter, Makler oder Hausmeister den Zustand der Wohnung. Das Ergebnis davon halten Sie im Übergabeprotokoll fest. Es dient als Beleg dafür, in welchem Zustand Sie die Wohnung übernehmen.

Darauf sollten Sie bei der Wohnungsübergabe & Renovierung achten:

Anbei ein paar Punkte, die dabei helfen können, dass es eines Tages zu unangenehmen Überraschungen oder Streitfällen kommt:

  • Dokumentieren Sie Zählerstände (Wasser, Strom, Heizung).
  • Halten Sie vorhandene Einbauten schriftlich fest.
  • Prüfen Sie Türen, Fenster, Böden, Armaturen, Fliesen auf Schäden oder Gebrauchsspuren.
  • Fotografieren Sie alle auffälligen Mängel.
  • Zählen Sie die übergebenen Schlüssel und testen Sie diese.
  • Testen Sie Steckdosen, Lichtschalter und Heizkörper.
  • Lassen Sie sich notwendige Reparaturen schriftlich bestätigen, am besten mit einem Termin.

Wichtig: Ohne Übergabeprotokoll können Ihnen beim Auszug Schäden angelastet werden, die Sie gar nicht verursacht haben.

2. Wohnungsübergabe & Renovierung: Wer ist für was verantwortlich?

Viele Mietverträge enthalten Klauseln zu Schönheitsreparaturen. Doch nicht alle sind auch verbindlich. Mit etwas Wissen lassen sich hier Missverständnisse vermeiden.

Was zählt bei der Wohnungsübergabe & Renovierung als „Schönheitsarbeit“?

  • Üblich sind das Streichen von Wänden, Decken, Heizkörpern, Türen und Fenstern (innen).
  • Aufwendige Maßnahmen wie Parkett abschleifen gehören nicht dazu.

Was ist bei Renovierungsklauseln zu beachten?

  • Flexible Formulierungen wie „bei Bedarf“ oder „wenn erforderlich“ sind zulässig.
  • Starre Vorgaben mit festen Fristen gelten oft als unwirksam.
  • Wurde eine unrenovierte Wohnung übernommen, entfällt meist auch die Pflicht zur Renovierung beim Auszug.
  • Für freiwillige Verschönerungen können Sie ggf. eine Kostenerstattung erwarten.

Fazit bei der Wohnungsübergabe & Renovierung: Ohne eindeutige und gültige Regelung im Vertrag müssen Sie beim Auszug meist nicht renovieren.

3. So vermeiden Sie Ärger

Verschaffen Sie sich beim Einzug stets Klarheit über den Zustand, den Sie im Protokoll (ggf. mit Fotos) festhalten.

Beachten Sie beim Auszug, dass ohne gültige Klausel keine Pflicht zur Renovierung besteht. Sollten Sie freiwillig renovieren, besteht ggf. ein Anspruch darauf, dafür vergütet zu werden.

Sollten unklare Formulierungen im Vertrag auftreten, sind diese häufig nicht bindend!

4. Wohnungsübergabe & Renovierung: Unterstützung durch die Sparkasse Koblenz

Wenn Sie bei der Wohnungsübergabe & Renovierung Fragen haben oder unsicher sind, was Sie tun müssen oder dürfen, hilft Ihnen Ihre Sparkasse Koblenz gerne weiter. Unsere Beraterinnen und Berater stehen Ihnen zur Seite – verständlich, praxisnah und mit hilfreichen Tipps für Ihren Ein- oder Auszug.

Jetzt Beratungstermin vereinbaren!

Zusammengefasst: Die Wohnungsübergabe & Renovierung lassen sich mit guter Vorbereitung stressfrei meistern. Ein sauberes Protokoll, das Wissen um gültige Klauseln und eine solide Beratung schützen Sie vor späteren Überraschungen.

 


Veröffentlicht am 26. März 2025