Das Gepäckband am Flughafen kreist und kreist und plötzlich bleibt es stehen. Die anderen Reisenden sind längst weg und auf dem Display wird schon der nächste Flug angezeigt. Ihr Koffer war nicht dabei. Was jetzt?
Das Gepäckband am Flughafen kreist und kreist und plötzlich bleibt es stehen. Die anderen Reisenden sind längst weg und auf dem Display wird schon der nächste Flug angezeigt. Ihr Koffer war nicht dabei. Was jetzt?
Wenden Sie sich noch am Flughafen an den Lost & Found-Schalter. Ihr wichtigstes Beweismittel ist die Gepäckregistrierungsnummer auf Ihrer Bordkarte. Bringt die erste Nachforschung dort nichts, lassen Sie den Verlust schriftlich aufnehmen. Bestehen Sie darauf, eine Kopie der Schadenmeldung zu erhalten. Kontaktieren Sie in jedem Fall Ihre Fluggesellschaft. Halten Sie sich für Ihre Schadenersatzforderung an die Fristen, wenn Sie die Ansprüche nicht verlieren wollen. Für Ihre schriftliche Meldung an die Airline haben Sie sieben Tage Zeit. Bei verspäteter Ankunft des Gepäcks verlängert sich die Frist auf 21 Tage. Haben Sie eine Pauschalreise gebucht, wenden Sie sich an Ihren Reiseveranstalter.
Bei einer Pauschalreise gilt der Gepäckverlust oder die verzögerte Anlieferung als Reisemangel, für den grundsätzlich der Reiseveranstalter einstehen muss. Sie können den Reisepreis mindern. Ihre Ansprüche orientieren sich an der Höhe des Schadens und der Dauer der Verspätung. Der Veranstalter kann in seinen AGBs die Haftung begrenzen. Ihre maximalen Schadenersatzansprüche an die Airline richten sich nach dem Montrealer Übereinkommen, das fast alle Fluggesellschaften akzeptieren. Bei Verlust oder Beschädigung des Gepäcks haftet die Airline mit höchstens rund 1.300 Euro je Passagier.
Der Reiseveranstalter bzw. die Fluglinie müssen die Kosten für die Einkäufe tragen, die wegen des fehlenden Koffers notwendig sind. Je nach Airline unterscheiden sich die Regelungen. Fragen Sie nach, ob Sie eventuell einen Vorschuss erhalten und welche Summe übernommen wird. Kaufen Sie nur das Nötigste und heben Sie die Quittungen als Nachweis auf.
Die Erfahrung zeigt, dass mit der Umsteigehäufigkeit die Gefahr des Gepäckverlusts steigt. Deshalb empfiehlt es sich, möglichst Nonstop-Flüge zu buchen.
Eine gute Nachricht: Ab Juni 2018 muss jedes Gepäckstück an vier definierten Stellen verfolgt werden können. So sieht es ein Beschluss der IATA vor, des Dachverbands der Fluggesellschaften. Die Stationen sind der Check-in, die Beladung des Flugzeugs, der Transfer zwischen den Airlines und die Ankunft am Gepäckband. Dadurch soll die Zahl der Kofferverluste reduziert werden.
Veröffentlicht am 20. Juli 2017